Sweden Yachts GroupHaftstrafe und Berufsverbot gegen Werftchef

Jochen Rieker

 · 17.06.2025

Sweden Yachts Group: Haftstrafe und Berufsverbot gegen WerftchefFoto: YACHT/G. Wrobel
Ehemalige Produktion der Sweden Yachts Group. Als Mattias Rutgersson Ende 2023 Insolvenz anmeldete, entpuppten sich viele fast vollständig bezahlte Boote nur als Kaskos; in einem Fall existierten sogar lediglich die Formen für Rumpf und Deck
Jahrelang lavierte sich Mattias Rutgersson mit fragwürdigen Geschäftsmethoden durch. Jetzt zahlt der ehemalige Chef der Ende 2023 in Konkurs gegangenen Sweden Yachts Group einen hohen Preis.

Mit dem Spruch der Strafkammer des Bezirksgerichts Uddevalla in Westschweden vom 11. Juni endet einer der dreistesten Fälle von Insolvenzverschleppung, den es im internationalen Bootsbau in den vergangenen Jahren gab. Wie die YACHT seit Anfang 2024 umfangreich dokumentierte, hatte Mattias Rutgersson, ehemaliger Chef der Sweden Yachts Group, Yachtkäufer über Jahre um Vorauszahlungen in Höhe von mehr als vier Millionen Euro geprellt.

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Die Kunden, darunter ein Arzt aus Nordrhein-Westfalen, hatten während der Corona-Pandemie immer wieder Hunderttausende Euros nachgeschossen, um den Weiterbau ihrer Boote zu ermöglichen. Tatsächlich verwendete der damalige Chef der Sweden Yachts Group die Gelder jedoch, um anderweitige Finanzierungsengpässe zu überbrücken.

Wie sich jetzt herausstellte, bezahlte er damit sogar seine eigenen Steuerverbindlichkeiten. Eine Art von Schneeballsystem, das er dank des guten Rufs der Bootsbauer von Orust, seines vertrauenswürdigen Auftretens und der Gutgläubigkeit der Eigner bis Herbst 2023 aufrechterhalten konnte. Dann aber flog der Schwindel auf.

Ein Jahr Haft für Rutgersson

Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Uddevalla in Westschweden vom 11. Juni muss Rutgersson für ein Jahr in Haft. Außerdem wurde ihm ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt sowie hohe Strafzahlungen wegen „schwerer Steuerhinterziehung“.

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Er kann bis zum 2. Juli Berufung einlegen. Allerdings blieb das Gericht bei der Festsetzung der Freiheitsstrafe unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und machte deutlich, dass das jetzt gefundene Strafmaß alternativlos sei.

Rutgersson ließ im Lauf der Verhandlung sogar so etwas wie Einsicht erkennen. Zwar bestritt er, dass er haftbar sei für wiederholt verspätet eingereichte Steuererklärungen, die es ihm ermöglichten, den finanziellen Schiefstand seiner Werft zu verschleiern. Er erhob aber keinen Einspruch gegen die Einstufung der Schwere seiner Vergehen. Wie es in der Urteilsberündung heißt, räumte er in der Verhandlung „die Steuerstraftat ein“. Auch „gegen die Anträge auf Untersagung der Geschäftstätigkeit hatte er keine Einwände.“

Über 4 Millionen Euro weg

Als im Frühjahr vorigen Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, offenbarte sich nach und nach das ganze Fiasko, das Rutgersson angerichtet hatte: eine mehr als lückenhafte Buchführung, hohe Verbindlichkeiten, viele nur teilweise fertiggestellte Yachten und so gut wie keine Anlagegüter, die als Konkursmasse verwertbar gewesen wären.

In ihrem Bericht stellte Insolvenzverwalterin Paula Save fest, dass lediglich 11.860 Euro an Vermögenswerten auffindbar gewesen seien – aber offene Forderungen von 4,17 Millionen Euro bestanden. Aufgrund der eklatanten Lücken in der Buchführung sah sie sich außerstande, den genauen Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit zu bestimmen. Diese könne „schon im ersten Quartal 2020 eingetreten“ sein – drei Jahre, bevor Rutgersson Insolvenzantrag stellte.

Urteil der Bezirkskammer Uddevalla im Betrugsverfahren gegen Mattias Rutgersson. Es lässt keinerlei Zweifel an der Schwere der Schuld des Angeklagten, der schon früher aktenkundig geworden warFoto: YACHT/J. RiekerUrteil der Bezirkskammer Uddevalla im Betrugsverfahren gegen Mattias Rutgersson. Es lässt keinerlei Zweifel an der Schwere der Schuld des Angeklagten, der schon früher aktenkundig geworden war

Die Bezirkskammer des Landgerichts stellte im Laufe des jetzt abgeschlossenen Verfahrens insgesamt „sieben Verstöße gegen die Buchführungspflicht“ fest, die als „nicht geringfügig“ einzustufen sind“. Der Angeklagte „war nicht in der Lage, eine vernünftige Erklärung dafür zu geben, warum alle Jahresabschlüsse trotz Mahnungen und Säumniszuschlägen“ nicht rechtzeitig eingereicht worden seien.

Zweckentfremdung von Firmengeldern

Am schwersten wog bei der Bemessung des Urteils jedoch die Zweckentfremdung von Firmengeldern zur Begleichung der Steuerschulden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rutgersson von zwei seiner Unternehmen, der Sweden Yachts Group AB und der Sweden Yachts Group Marin AB, insgesamt 4.090.000 Schwedische Kronen abzweigte (umgerechnet rund 373.000 Euro), um seine privaten Verbindlichkeiten zu bezahlen.

„Er erklärte, dass er das Geld anderswo habe leihen und dann zurückzahlen wollen“, stellten die Richter fest. „Rutgersson hat jedoch keinen einzigen Hinweis darauf gegeben, woher das Geld kommen sollte. (…) Ihm muss klar gewesen sein, dass er möglicherweise nicht in der Lage sein würde, mehr als 4.000.000 Kronen privat zu leihen. (…) Vor diesem Hintergrund teilt das Bezirksgericht die Einschätzung der schwedischen Steuerbehörde, dass die Zahlungen als Gehalt zu betrachten sind.“

Der ehemalige Werftchef muss jetzt nicht nur die noch offene Einkommenssteuer auf das entwendete Firmenkapital entrichten, sondern zudem einen 40-prozentigen Strafaufschlag auf die Steuerschuld.

Das Urteil schließt mit einer Erklärung in Bezug auf die Haftstrafe: „Rutgersson wurde auch schon früher wegen Buchhaltungsdelikten belangt“ schreibt das Gericht. „Eine andere Sanktion als eine Freiheitsstrafe kommt daher nicht in Betracht.“


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