Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf die Stahl- und Aluminiumzölle der US-Regierung Vergeltungszölle auf US-Produkte angekündigt. Zu den betroffenen Warengruppen gehören auch Freizeitboote. Diese Maßnahme stößt jedoch auf Kritik seitens der europäischen Bootsindustrie. Die European Boating Industry (EBI) als Branchenverband lehnt die geplanten Zölle entschieden ab und warnt vor potenziellen Risiken für europäische Unternehmen und die gesamte Wertschöpfungskette. In einer Stellungnahme fordert die EBI sowohl die US-Administration als auch die Europäische Kommission auf, in den kommenden Tagen und Wochen Verhandlungen zu führen, um dieses dringende Problem zu lösen.
Die EBI verweist in ihrer Stellungnahme auf die negativen Erfahrungen aus früheren Zollkonflikten. Zwischen 2018 und 2021 waren bereits ähnliche Vergeltungszölle in Kraft, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Branche gehabt hätten. Der Verband betont, dass Zölle grundsätzlich den freien Warenaustausch zwischen Unternehmen stören, das wirtschaftliche Wachstum behindern und Arbeitsplätze gefährden. Besonders betroffen seien kleine und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der europäischen Bootsbauindustrie bilden.
Die jüngste Eskalation des Handelskonflikts begann mit der Erhöhung der Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium aus der EU durch die US-Regierung. Als Reaktion darauf plant die EU-Kommission nun ein umfassendes Paket von Gegenmaßnahmen. Die Kommission kündigt an, dass diese Maßnahmen nach Konsultation der Mitgliedstaaten und Interessengruppen ab 1. April in Kraft treten sollen.
Die Wiedereinführung der EU-Gegenzölle auf US-Boote könnte weitreichende Folgen für den europäischen Markt haben. Bei der letzten Zollrunde waren vor allem Bootshändler in Europa betroffen, während die US-Bootswirtschaft im eigenen Binnenmarkt boomte. Die aktuellen wirtschaftlichen Indikatoren in den USA zeigen jedoch ein anderes Bild: Seit dem Amtsantritt der neuen Regierung sind sinkende Börsenkurse, steigende Arbeitslosenzahlen und ein sinkendes Konsumentenvertrauen zu beobachten. Diese Entwicklung könnte die Auswirkungen der Zölle auf die US-Bootsindustrie verstärken.
Die Einführung von Vergeltungszöllen könnte die europäische Bootsindustrie deutlich stärker treffen als die amerikanische. Große US-Hersteller in der Freizeitbootsbranche haben bereits auf frühere Handelskonflikte reagiert. Unternehmen wie Brunswick, die für den weltweiten Markt produzieren, haben in den letzten Jahren große Produktionskapazitäten in Europa aufgebaut. Viele Boote der 19 Brunswick-Bootsmarken werden heute diesseits des Atlantiks gefertigt. Beispielsweise werden Bayliner und Quicksilver in Portugal produziert, die neue Marke Navan kommt aus Polen, und auch die legendären Sportboote von Sea Ray werden in Europa hergestellt.
Für europäische Motorboothändler, die traditionell in den USA gefertigte Marken wie Regal Boats, Cigarette und Formula vertreiben, bleibt die Situation ungewiss. Es ist noch unklar, inwieweit sie von den neuen Zöllen betroffen sein werden.
Bei den Segelyachten spielen früher relevante US-Werften wie Island Packet, Hunter, Catalina, Tartan Yachts oder Alerion Yachts keine Rolle mehr in Europa, sind nicht mehr vertreten oder nicht mehr existent. Das Thema betrifft nur ein paar Customyachten sowie Boote von Melges (außer der 24) sowie J-Boats mit der J/9 und J/7.
Europäische Hersteller hingegen müssten bei Exporten in die USA mit höheren Kosten rechnen. Diese ungleiche Ausgangslage verstärkt die Bedenken der europäischen Branche gegen die geplanten Maßnahmen.
Die Maßnahmen im Handelskonflikt von 2018 bis 2021 waren nur ausgesetzt werden. Sollten sie nun wieder unverändert in Kraft treten, wären folgende Warengruppen der Bootsbranche betroffen:
Die Kategorie 8903 10 umfasst aufblasbare Boote, unterteilt in zwei Unterkategorien:
8903 10 10: Diese Gruppe beinhaltet aufblasbare Boote mit einem Gewicht von maximal 100 kg pro Stück. Hierzu zählen typischerweise:
8903 10 90: In diese Kategorie fallen alle aufblasbaren Boote mit einem Gewicht von über 100 kg. Dazu gehören:
Segelboote werden in zwei Hauptkategorien unterteilt:
8903 91 10: Diese Gruppe umfasst Boote für die Seeschifffahrt. Dazu zählen:
8903 91 90: Hierunter fallen alle anderen Segelboote, die nicht für die Seeschifffahrt bestimmt sind:
Die Unterscheidung zwischen see- und nicht seetauglichen Booten basiert auf technischen Merkmalen wie Rumpfstärke, Stabilität und Ausrüstung für Langstreckenfahrten.
Motorboote sind in drei Unterkategorien eingeteilt:
8903 92 10: Diese Gruppe umfasst Motorboote für die Seeschifffahrt, ausgenommen Außenbordmotorboote. Hierzu gehören:
8903 92 91: In diese Kategorie fallen Motorboote für andere Zwecke als die Seeschifffahrt, mit einer Länge von maximal 7,5 m. Dazu zählen:
8903 92 99: Hier werden Motorboote für andere Zwecke als die Seeschifffahrt mit einer Länge von über 7,5 m eingeordnet:
Die Länge des Bootes ist hier ein entscheidendes Kriterium für die Zollklassifizierung. Bei der Vermessung ist die Gesamtlänge inklusive aller festen Anbauten wie Badeplattformen oder Bugsprits zu berücksichtigen.
Diese Kategorie umfasst alle Wassersportfahrzeuge, die nicht in die vorherigen Gruppen fallen:
8903 99 10: Boote mit einem Gewicht von maximal 100 kg pro Stück. Hierzu gehören:
8903 99 91: Boote mit einem Gewicht von über 100 kg und einer Länge von maximal 7,5 m:
8903 99 99: Boote mit einem Gewicht von über 100 kg und einer Länge von über 7,5 m: