Uwe Janßen
· 03.07.2013
Aufsehenerregender Unfall in der Lübecker Bucht geahndet – acht Monate Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Geldstrafe für 73-jährigen Eigner
Das Amtsgericht Kiel sieht die Schuld an einem verheerenden Unfall vor Pelzerhaken bei einem 73 Jahre alten Motoryachtskipper. Mit seiner 22 Meter langen Sunseeker Predator „Seewind“ (3600 PS) hatte der Mann am 7. August 2011 mit mehr als 38 Knoten Geschwindigkeit einen Surfer überlaufen. Das Opfer, der seinerzeit 61 Jahre alte Reinhard Fahlbusch aus Eutin, trug furchtbare Verletzungen davon – unter anderem verlor er ein Bein – und leidet unter den Folgen der Havarie extrem.
Der Unfall hatte eine erbitterte Diskussion um die sich in Teilen widersprechenden Vorfahrtsregeln (Seeschifffahrtsstraßenordnung, Kollisionsverhütungsregeln) in dem Küstengebiet ausgelöst.
Das Kieler Gericht erließ nun gegen den Motoryachtfahrer, einen Unternehmer aus dem Raum Lübeck, einen Strafbefehl: acht Monate Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Geldstrafe, zahlbar an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger.
Medienberichten zufolge hat das Gericht in seiner Begründung Fahrlässigkeit und pflichtwidriges Verhalten des Skippers festgestellt. Er habe keine sichere Geschwindigkeit eingehalten und den Ausguck vernachlässigt. Den vom Unfallverursacher zur Verteidigung herangezogenen Passus der Seeschifffahrtsstraßenordnung (§ 31, Absatz 2) – „Segelsurfer haben allen Fahrzeugen auszuweichen“ – würdigte das Gericht demnach nicht. Der Surfer sei bei der Kollision unter den Rumpf und in die Schrauben der Motoryacht gezogen worden.
Rechtskräftig wird die Strafe erst nach Verstreichen der Einspruchsfrist. Üblicherweise wird in derartigen Fällen aber auf solchen Einspruch verzichtet, weil die Risiken eines weit härteren Urteils und der Anfall erheblicher Kosten einer Gerichtsverhandlung vergleichsweise groß sind.
Die Wochenzeitung „Die Zeit“ hat die Vorgänge in einem überwiegend hervorragend recherchierten Dossier aufgearbeitet.
Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist ebenfalls der Bericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU).