Lasse Johannsen
· 18.01.2022
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Segelschulschiffes sind weitgehend abgeschlossen. Verantworten müssen sich auch zwei Ex-Werftvorstände
Wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück mitteilt, befindet sich der Ermittlungskomplex in Sachen Korruptionsverdacht bei den Sanierungsmaßnahmen an der "Gorch Fock" auf der Zielgeraden. Erste Anklagen wurden erhoben, das Landgericht Oldenburg entscheidet nun über die Eröffnung der Hauptverfahren.
Eingeleitet wurden die Ermittlungen am 13. Dezember 2018 aufgrund einer Strafanzeige des Bundesministeriums der Verteidigung wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen einen technischen Kostenprüfer des Marinearsenals Wilhelmshaven und wegen des Verdachts der Bestechung gegen zwei Verantwortliche der Elsflether Werft. Noch am selben Tag fanden umfangreiche Durchsuchungen in Elsfleth, Brake, Bremen und Hamburg statt, gegen den Kostenprüfer wurde ein Vermögensarrest in Höhe von 800.000 Euro angeordnet. Die mehr als 30 an den Durchsuchungen beteiligten Beamten stellten umfangreiches Beweismaterial sicher.
Die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen weiteten sich im Zuge der Auswertung der sichergestellten Beweismittel und aufgrund weiterer hinzugekommener Informationen stets aus. Insgesamt wurden 65 Durchsuchungen durchgeführt, bei denen über 14 Terabyte Daten und 1.450 Aktenordner sichergestellt und ausgewertet wurden. In den 116 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde gegen 98 Beschuldigte ermittelt. Aus den Verfahren heraus wurden insgesamt 142 Vernehmungen geführt und Vermögensarreste in Höhe von ca. 14,5 Mio. Euro erwirkt.
Konkret wurde schließlich in 25 Verfahren wegen Amtsträgerkorruption ermittelt, in 60 Verfahren gegen Unterauftragnehmer der Elsflether Werft wegen Bestechung und Beihilfe zum Betrug, in fünf Verfahren gegen Verantwortliche der Elsflether Werft wegen Untreue im besonders schweren Fall, vorsätzlich unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften, Verletzung der Buchführungspflicht und Insolvenzverschleppung und in 26 Verfahren gegen Verantwortliche der Elsflether Werft wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Die mögliche Schadenshöhe wird von der Staatsanwaltschaft mit mehr als 28 Mio. Euro beziffert.
Zahlreiche Verfahren wurden im Rahmen der Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Geldauflage eingestellt, in weiteren Verfahren wurde Strafbefehl erlassen. Mehrere der Verfahren führten nun hingegen zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Als Nächstes entscheidet das Landgericht Oldenburg über die Eröffnung der Hauptsacheverfahren. Im Falle zweier tatverdächtiger ehemaliger Vorstandsmitglieder der Elsflether Werft dauern die Ermittlungen noch an. Mit einem Verfahrensabschluss ist erst in einigen Monaten zu rechnen.