Bodensee-UnfallMotorbootfahrer droht Mordprozess

Pascal Schürmann

 · 22.04.2026

Bodensee-Unfall: Motorbootfahrer droht MordprozessFoto: YACHT/T. Stoerkle
Segelboot auf dem Bodensee (Symbolbild)
Nach dem Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee nimmt der Prozess gegen einen Motorbootfahrer eine dramatische Wendung. Weil der 26-Jährige behauptet, das Segelboot trotz sechs Minuten direkter Sicht nicht gesehen zu haben, stuft das Gericht dies als möglichen bedingten Vorsatz ein. Aus der Anklage wegen fahrlässiger Tötung könnte nun ein Mordprozess werden.

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Das Gerichtsverfahren wegen eines tödlichen Bootsunfalls auf dem Bodensee hat am Dienstag eine überraschende Wendung genommen. Wie unter anderem der ORF berichtet, muss der 26-jährige Angeklagte aus Vorarlberg sich möglicherweise nicht länger wegen grob fahrlässiger Tötung, sondern wegen bedingt vorsätzlichen Mordes verantworten. Und das dann vor einem österreichischen Geschworenengericht.

Die Richterin am Landesgericht Feldkirch verkündete den Meldungen zufolge gestern ein Unzuständigkeitsurteil, nachdem der Mann auf seiner Version der Ereignisse beharrte. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Unfall vom Oktober

Am 11. Oktober des vergangenen Jahres ereignete sich drei Kilometer vor Fußach im Bezirk Bregenz eine folgenschwere Kollision zwischen einem Motorboot und einem Segelboot. Der 26-Jährige war mit drei weiteren Personen auf seinem Motorboot unterwegs. Das Boot prallte laut Gutachten mit hoher Geschwindigkeit gegen das Segelboot eines deutschen Ehepaars.

Die 57-jährige Seglerin aus dem Landkreis Günzburg wurde schwer verletzt und fiel ins Wasser. Trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe- und Reanimationsmaßnahmen verstarb sie noch an der Unfallstelle. Ihr Ehemann konnte sich durch einen Sprung ins Wasser retten und erlitt mehrere Prellungen sowie einen schweren Schock. Das Segelboot wurde bei der Kollision vollständig zerstört. Wir hatten über das Unglück berichtet.

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Widersprüchliche Darstellungen vor Gericht

Vor Gericht gingen die Aussagen des Angeklagten und die Einschätzungen der Staatsanwaltschaft sowie des Sachverständigen weit auseinander. Der Staatsanwalt und der Gutachter gaben an, das Motorboot sei mit 60 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Bodensee beträgt 40 Stundenkilometer.

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Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, den Seeraum nicht ausreichend im Blick gehabt zu haben. Der Segler berichtete, er und seine Frau hätten geschrien und gewunken, doch das Motorboot sei weiter direkt auf sie zugefahren. Auf dem Motorboot sei niemand zu sehen gewesen. Die Seepolizei erklärte kurz nach dem Unfall, das Segelboot wäre bei den vorherrschenden Verhältnissen rechtzeitig zu erkennen gewesen. Der Angeklagte sei zwar nicht alkoholisiert, aber mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der 26-Jährige räumte vor Gericht ein, den Unfall verursacht zu haben, bestritt aber, zu schnell gefahren zu sein. Er gab an, mit 30 bis 35 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen zu sein. Der Angeklagte erklärte, er habe das Segelboot nicht gesehen, obwohl er nach vorne geblickt habe. Er habe sein Motorboot in Gleitfahrt gebracht und habe dann Kurs auf Konstanz genommen. Das Segelboot habe er nicht einmal während des Aufpralls gesehen.

Auf die Frage, wie er das Segelboot übersehen konnte, antwortete er, er habe keine Erklärung dafür. Auch die drei Mitfahrenden bestätigten die Schilderungen des Angeklagten. Einer der Zeugen saß neben dem Angeklagten und gab an, sie hätten miteinander gesprochen und Blickkontakt gehabt, aber auch immer den Seeraum beobachtet. Ihm sei es ebenfalls ein Rätsel, wie sie das Boot übersehen konnten.

Gutachter widerspricht Darstellung

Ein Sachverständiger konnte die Erzählungen von Angeklagtem und Zeugen nicht nachvollziehen. Seiner Ansicht nach muss das Motorboot mit rund 60 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sein. Das sei anhand der Beschädigungen erkennbar. Der Gutachter erklärte zudem, hätte sich jemand am Steuer des Motorbootes befunden, wäre das vom Segelboot aus zu sehen gewesen.

Die Richterin konfrontierte den Angeklagten mit dieser Einschätzung. Sie hielt fest, dass die Wetter- und Windverhältnisse hervorragend gewesen seien. Das Segelboot hatte eine Segelfläche von 24 Quadratmetern gesetzt. Die Richterin sagte, bei der vom Angeklagten beschriebenen Geschwindigkeit habe er sechs Minuten lang 24 Quadratmeter nicht gesehen, obwohl er permanent geradeaus gefahren sei. Das überzeuge sie nicht. Sie gab dem Angeklagten die Möglichkeit, seine Aussagen zu korrigieren, doch dieser blieb bei seiner Darstellung.

Entscheidende Wendung im Prozess

Die Richterin begründete ihr Unzuständigkeitsurteil mit den Aussagen des Angeklagten. Sie erklärte, jeder in diesem Raum habe versucht, ihm die Hand zu reichen. Übrig bleibe, dass er in einem Zeitraum von sechs Minuten den See beobachtet und ohne Reaktion direkt auf ein Segelboot mit aufgetakelter Fläche zugefahren sei. Da ihrer Ansicht nach von bedingtem Vorsatz auszugehen sei, müsse der Fall vor ein Geschworenengericht. Es bestehe nun ein Anfangsverdacht wegen bedingt vorsätzlichem Mord.

Rechtliche Einordnung

Nach österreichischem Recht ist der Tatbestand eines bedingt vorsätzlichen Mordes erfüllt, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen nicht unbedingt beabsichtigt, ihn aber als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt. Sollte die Entscheidung der Richterin bestätigt werden, muss sich der 26-Jährige vor einem Geschworenengericht verantworten. Ihm drohen dann bis zu zwanzig Jahre oder lebenslange Haft. Die ursprüngliche Anklage lautete auf grob fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Das drohende Strafmaß lag je nach Schwere zwischen drei Monaten und drei Jahren Haft.

Pascal Schürmann

Pascal Schürmann

Textchef YACHT

Pascal Schürmann hat 2001 bei der YACHT in Hamburg als Textchef angeheuert. Den Umgang mit Pinne und Schot lernte er als Jugendlicher in der Wanderjolle auf dem Sneeker Meer sowie auf dem Dickschiff auf dem IJsselmeer. Während und nach dem Studium folgten Törns auf der Ostsee und im Mittelmeer. Als gelernter Wirtschaftsjournalist kümmert er sich zudem um Bootsfinanzierungs- und Yachtversicherungsberichte, hegt aber auch ein Faible für Blauwasserthemen.

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