EinreisebestimmungenDänemark macht auf!

Andreas Fritsch

 · 01.06.2020

Einreisebestimmungen: Dänemark macht auf!Foto: YACHT/A. Fritsch
Dänemark macht auf!

++UPDATE++: Laut Kreuzerabteilung ist die touristische Einreise mit dem Boot ab 15. Juni generell möglich, wenn sechs Nächte in Häfen gebucht sind

Die grundsätzliche Frage, ob die Tourismus-Lockerungen der dänischen Einreise-Bedingungen ab dem 15. Juni auch für Wassersportler gelten, scheint gelöst: Auf Anfrage der Kreuzer-Abteilung des DSV bei der dänischen Botschaft in Berlin und der dänischen Grenzpolizei wurde bestätigt, dass auch Segelcrews, egal ob Charter oder Eigner, ab dem 15. Juni über die Landesgrenze segeln dürfen. Voraussetzung dafür ist aber in Analogie zur Tourismus-Bestimmung, dass schriftlich bestätigte Buchungen für sechs Nächte in dänischen Häfen vorgelegt werden können! Allerdings darf der Törn nicht in die Region Kopenhagen gehen, die vorerst weiter gesperrt bleibt.

Passieren dürfen die Landesgrenze außerdem generell Crews, die bei einer dänischen Charterfirma einen Vertrag für einen Törn ab dem 15. Juni habe, der mindestens sechs Tage dauert. Der entsprechende Vertrag muss an der Grenze als Einreisegrund vorgelegt werden. Das bestätigten auf Nachfrage der YACHT die Besitzer der dänischen Charter-Firma Jim Søferie in Kerteminde. Auch hier darf der Törn nicht nach Kopenhagen gehen.

Ebenfalls erlaubt ist es, durch Dänemark als Transit zu reisen, wenn man Urlaub in Schweden, Norwegen oder einem anderen Land nördlich von Dänemark plant - allerdings eben nur als Transit, es sind keine Übernachtungen oder Stops erlaubt! Ob und wie man dies schriftlich belegen muss, ist unklar.

"Transit through Denmark for the purpose of going on holiday outside Denmark, for example persons permanently resident in Germany who want to transit through Denmark for the purpose of going on holiday in Sweden or elsewhere in Germany, such as on Sylt, are deemed to have a worthy purpose of entry."

Es ist anzunehmen, dass dies auch für eine Durchreise per Boot gilt, wer also durchsegelt bis Schweden, scheint also sicher zu sein.

Auch deutsche Eigner mit Dauer-Liegeplatz in Dänemark ist dürfen ab dem 15. Wohl ohne Einschränkungen wieder ins Land, wie die Zeitung "der Nordschleswiger" berichtet: Ein Deutscher Segler, der einen Dauerliegeplatz in Dänemark hat, und die Info-Nummer der dänischen Polizei anrief (siehe unten) erhielt die Auskunft, er dürfe ab dem 15.6. einreisen!

In Einzelfällen erteilt die dänische Polizei unter einer Info-Nummer Auskunft: +45 7020 6044.