Andreas Fritsch
· 05.04.2021
Die Saison beginnt, und ganz Europa steckt in der dritten Corona-Welle. Was bedeutet das für Chartercrews und Eigner? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Welche Reviere sind derzeit Risiko-Gebiet?
Fast alle wichtigen Mittelmeerreviere befinden sich derzeit auf der entsprechenden Liste des RKI: Frankreich, Italien, Spanien (inklusive der Kanaren, aber derzeit NICHT den Balearen), Kroatien (seit dieser Woche komplett), Griechenland und die Türkei gelten als Risikogebiete, Slowenien und Malta sogar als Hochrisikogebiete.
Nur zur Ergänzung: In Nordeuropa sind derzeit Dänemark und Teile Finnlands Risikogebiet, Schweden und die Niederlande gelten als Hochrisikogebiete.
Was bedeutet die jeweilige Einstufung?
Alle Reisenden, die aus einem Risiko- oder Hochrisikogebiet zurückkommen, müssen sich zunächst vor der Rückreise hier online registrieren (www.einreiseanmeldung.de).
Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, braucht vor der Einreise einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer aus einem Risikogebiet kommt, braucht einen negativen Coronatest, wenn er mit dem Flugzeug einreist. Die Pkw-Einreise ist ohne diesen Test möglich.
Generell gilt: Nach der Anreise muss man sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben und kann sich frühestens nach fünf Tagen freitesten.
Kann ich meine Charter kostenlos stornieren oder verschieben, wenn das Land Risikogebiet ist?
Viele Kunden gehen davon aus, dass ihr Chartervertrag dem deutschen Reiserecht unterliegt. Das sieht vor, dass bei einer Reisewarnung der Urlaub umgehend storniert werden kann und die Kosten zurückerstattet werden. Das gilt jedoch fast nie für Charterbuchungen, da dies Mietverträge nach dem jeweiligen Landesrecht sind. Man muss also in die AGB des Vertrags schauen, der ja in der Regel unter Corona-Bedingungen zustande kam. Dort steht dann, ob eine Stornierung, Umbuchung oder ein Gutschein ausgestellt wird. Ersteres bieten nur wenige Charter-Firmen, letzteres ist mittlerweile recht häufig möglich.
Viele Firmen erlauben eine Verschiebung auch erst kurz vor Törnantritt (maximal einige Wochen vorher), da Reisewarnungen ja auch gelockert werden können.
Eine Reisewarnung bedeutet nicht, dass der Kunde nicht reisen kann. Der Vercharterer im Ausland kann das Boot ja zur Verfügung stellen, oft ist das Reisen vor Ort nicht einmal eingeschränkt, es gibt also keine gesperrten Häfen oder Regionen. Der Vermieter kann seine Leistung also erbringen. Will der Kunde nicht reisen, ist das zunächst einmal sein Problem. Ist die Verschiebung/Stornierung im Vertrag nicht weiter geregelt, hat der Kunde dann rechtlich schlechte Karten, schlimmstenfalls kann die Firma das Geld einbehalten.
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich meine Charter canceln will?
Haben Sie über eine Agentur gebucht, nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Agenten auf. Er kennt die Details Ihres Vertrags und weiß, wie der Flottenbetreiber im Ausland solche Fälle behandelt. Er wird versuchen, eine Lösung zu erreichen. Haben Sie direkt gebucht, müssen Sie sich mit dem Flottenbetreiber auseinandersetzen.
Wichtig: Viele Kunden denken, ihr Vertragspartner ist die Agentur, und wenn es Schwierigkeiten gibt, ist die Agentur juristisch ihr Streitpartner. Das ist aber letztlich fast nie der Fall. Streng juristisch gesehen ist die deutsche Agentur ein Vermittler. Ist der Vertrag unterschrieben, und alle Zahlungen sind geleistet, ist deren Schuldigkeit getan. Das Geld ist im Ausland beim Flottenbetreiber angekommen, und um Schadensersatz muss sich der Kunde mit diesem auseinandersetzen. ABER: Natürlich wird Ihre Agentur versuchen, Ihnen zu helfen, schließlich will sie Sie als Kunden nicht verlieren. Stellt der Flottenbetreiber aber auf stur, kann die Agentur manchmal wenig tun. Sie hat ja Ihr Geld dann gar nicht mehr.
Wichtig ist, das Gespräch zu suchen und nicht durch Maximalforderungen, die womöglich juristisch auch gar nicht gedeckt sind, die Fronten zu verhärten. Die Reisebranche leidet wohl mit am stärksten unter der Pandemie. Flexibilität – etwa auf einen Ersatztermin zu gehen – ist da hilfreich.
Ich kann den Törn verschieben, aber nicht zu meinem Wunschtermin. Was tun?
Crews sind oft an Schulferien oder feste Urlaubstermine des Arbeitgebers gebunden. Muss man nun den Törn verschieben, und zum Wunschtermin ist das nicht möglich, bedeutet das nicht automatisch, dass die Anzahlung erstattet wird. Die YACHT hat von mehreren Fällen gehört, in denen auch schon auf das Jahr 2022 verschoben werden muss.
Seien Sie flexibel. Vielleicht hilft ein Wechsel des Reviers, einen neuen Termin zu finden, manche Anbieter haben ja Flotten in diversen Ländern!
Meine erste/zweite Anzahlung für einen Törn steht bevor. Das Revier ist Risikogebiet – soll ich sie leisten oder lieber nicht?
Generell gilt: Wenn Sie die Zahlungen nicht fristgerecht leisten, kann der Vercharterer strenggenommen davon ausgehen, dass Sie Ihren Teil nicht erfüllt haben und die geleisteten Anzahlungen dann einbehalten, entsprechend den AGB des Vertrags. Es kann also Sinn machen, die nächste Rate zu zahlen, damit der Vertrag nicht hinfällig wird und Ihr Geld verloren ist. Gibt es aber große Probleme, etwa weil Ihr Arbeitgeber im Falle einer Reise in ein Risikogebiet mit Konsequenzen wegen einer Quarantäne droht, sollte man sofort das Gespräch mit Agentur und Basis suchen.
Was passiert, wenn ich im Ausland vor der Rückreise positiv getestet werde oder im Ausland erkranke?
Flugreisende haben dann das Problem, dass sie derzeit keine Airline mit zurückfliegt. Die Folge ist, dass man sofort im Urlaubsland in Quarantäne muss. In der Regel gibt es dafür bestimmte Quarantäne-Hotels. Die Kosten dafür trägt der Urlauber selbst.
Dort muss man ohne Symptome entweder so lange in Quarantäne, wie es das Urlaubsland vorschreibt. Ein ganz anderes Problem ist aber, dass man auf jeden Fall einen negativen Corona-Test braucht, um an Bord eines Flugzeuges zu kommen. Der Test bleibt nach einer Erkrankung – egal ob mit oder ohne Symptome – oft über die Quarantänedauer hinaus positiv. Es kann also passieren, dass man mehrere Wochen im Ausland auf eigene Kosten festsitzt.
Noch schlimmer: Wer ernsthaft erkrankt, muss dann im Ausland in eine Klinik gehen. Sprachbarrieren und die in manchen Ländern deutlich schlechteren Gesundheitssysteme als in Deutschland (z. B. in Griechenland oder Kroatien) sind dann ein schwerwiegendes Risiko.
Dürfen Eigner und Charter-Crews frei in ihrem Revier segeln?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich und ständigen Änderungen unterworfen. Da viele Staaten ähnlich wie Deutschland dazu übergegangen sind, nach lokalen Regionen zu entscheiden, ist es wichtig, sich vor dem Törn beim Anbieter über die Situation zu informieren.
Frankreich befand sich bei Redaktionsschluss noch im generellen Lockdown bis Anfang Mai; solange ist Segeln dort zu touristischen Zwecken mit Charterbooten untersagt. Eigner können Ihre Boote nur mit einer vorherigen Erklärung der zwingenden Notwendigkeit besuchen, etwa im Falle eines Verkaufs, Einbruchs, Havarie oder Ähnlichem. Wirklich nutzen dürfen das Boot nur Eigner, die in maximal zehn Kilometer Entfernung zum Schiff wohnen. Eine Verlängerung der Maßnahmen bis Mitte Mai ist für Frankreich denkbar.
In Italien gilt ein Vier-Stufen-Modell von weiß (keine Beeinträchtigungen) über gelb, orange und rot. Zurzeit liegen alle Regionen in den Zonen orange oder rot. Dort ist touristische Aktivität zurzeit nicht erlaubt, und bei Einreise für Eigner war bis Ende April eine fünftägige Quarantäne nötig. Es kann gut sein, dass diese verlängert wird. Die aktuelle Zonierung findet sich auf der Webseite www.governo.it. Die beliebten Charterziele Sardinien und Elba liegen zurzeit in roten Zonen.
Spanien steht zurzeit ganz gut da, die gesamten Balearen und einige Regionen der Küste sind keine Risikogebiete mehr. Dort können sich Crews und Eigner frei bewegen, sie müssen lediglich die lokalen Corona-Schutzmaßnahmen befolgen.
Auch in Kroatien stiegen die Zahlen zuletzt stark an, das ganze Land war Mitte April wieder als Risikogebiet eingestuft. Doch fast alle Häfen sind geöffnet. Nur für die Marinas in Rab, Zut, Palmizana und Piskera hat der ACI den Saisonstart bis auf Weiteres verschoben. Segeln ist also uneingeschränkt möglich. In einigen Regionen sind je nach Inzidenz die Restaurants geschlossen (Kvarner, Korcula u. a.), die Marina-Anlagen aber offen.
Ganz Griechenland war hingegen zuletzt im Lockdown, die Häfen gesperrt, die Landesgrenzen auf See ebenfalls. Der Tourismus soll dort ab 14. Mai wieder anlaufen.
Was kann ich tun, um das finanzielle Risiko einer Charter zu minimieren?
Fragen Sie eine Charter-Agentur nach Flottenbetreibern mit möglichst kulanten Corona-Buchungsbedingungen. Fast jede Charterfirma hat sich ein Modell zurechtgelegt: kostenlose Storno-Rechte, Ausfall-Versicherungen, Verschiebe-Garantie, sehr späte zweite Anzahlung usw. Nur informieren hilft!
Falls möglich, bevorzugen Sie Ziele, die eine Anreise per Auto, notfalls auch mit Fähren oder dergleichen möglich machen. Im Falle des Ausfalls sind die gefährdeten Zahlungen dann überschaubarer, als wenn teure Flüge dazukommen.