Corona-VirusGeschlossene Häfen: Was Segler jetzt wissen müssen

Karolina Meyer-Schilf

 · 16.03.2020

Corona-Virus: Geschlossene Häfen: Was Segler jetzt wissen müssenFoto: Karolina Meyer-Schilf
Der Hafen Mommark ist vorerst bis zum 4. April geschlossen – Deutsche können derzeit ohnehin nicht nach Dänemark, so lange die Grenzen dicht sind.

Schleswig-Holstein wird abgeriegelt, viele Häfen dicht: An Auswintern oder gar Törnplanung ist im Moment kaum zu denken. Die wichtigsten Fakten im Überblick

Der Frühling kommt, die Osterferien sind nah: Doch ganz Europa liegt lahm, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dieser Tage erhalten viele Eigner Anrufe oder E-Mails von ihren Werften und Hafenbetreibern: Viele Häfen sind geschlossen, an Auswintern ist vorerst nicht zu denken.

Seit dem Lockdown aller norddeutschen Inseln für Touristen können Eigner ohne ersten Wohnsitz auf den Inseln etwa nicht mehr zu ihren Booten auf Rügen oder Fehmarn, selbstverständlich auch nicht auf alle anderen Inseln.

Inzwischen ist gar ganz Schleswig-Holstein für Touristen gesperrt. Die Regelung tritt am 18. März in Kraft. Das bedeutet: Eigner aus anderen Bundesländern, die in Schleswig-Holstein ihre Boote haben, können vorerst nicht mehr dorthin. Auch alle Yachthäfen müssen schließen, sofern noch nicht geschehen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 19. April.

Die Sporthafen Kiel GmbH, die insgesamt neun Häfen an der Kieler Förde betreibt, hat auf ihrer Website ein FAQ mit weiteren Details zusammengestellt. Demnach sind die Häfen personell derzeit nicht besetzt und die Sanitäranlagen geschlossen. Die Winterlagerhallen sind abgeschlossen, dort darf nicht gearbeitet werden. Auch der Mastenkran darf nicht benutzt werden. Von See kommende Yachten dürfen jedoch festmachen, und die Stege dürfen zum Kontrollieren der Leinen betreten werden.

Auch Mecklenburg-Vorpommern hat verfügt, dass alle Touristen das Land verlassen müssen und touristische Reisen dorthin bis auf Weiteres untersagt sind.

In Nordrhein-Westfalen gilt: Das Vereinsleben liegt auch bei den Segelvereinen auf Eis, es gibt aber kein grundsätzliches Segelverbot – wer also zum Beispiel an einem der Seen einen Steg mit seinem Boot hat, darf es auch nutzen.

Eigner, die ihren Liegeplatz gar in Dänemark haben, etwa in Augustenborg oder Sønderborg, kommen aufgrund der geschlossenen Grenze nicht zu ihren Booten.

Auch in Bremen, unter anderem im großen Yachthafen Hasenbüren, gilt: Vereinsaktivitäten sind bis auf weiteres ausgesetzt, Boote werden nicht zu Wasser gelassen. Die Marina Europahafen ist aber geöffnet.

Die Im-Jaich-Häfen an Nord- und Ostseeküste bleiben ebenfalls geöffnet – außer in Schleswig-Holstein.

Auch der Yachthafen Wedel wird nun schließen müssen: Dort lief der Betrieb bislang wie gewohnt.

Zu beachten ist, dass in vielen Vereinshäfen, wie etwa beim Jörsfelder Segelclub in Berlin, aber auch an vielen anderen Orten, das Slippen momentan nicht möglich ist.

Im niederländischen Lelystad ist der Hafen zwar offen, und Schiffe werden gekrant, die Eigner sollen aber ausdrücklich nicht dabei sein. Sie können ihre Boote später auf den Liegeplatz bringen. Der Zutritt zum Hafen und zu den Sanitäranlagen ist nur mit der Zugangskarte möglich.

Spanien hat unterdessen ein Auslaufverbot für Yachten erlassen.

Belgien hat seine Hoheitsgewässer in der Nordsee für die Freizeitschifffahrt vorerst gesperrt. Die Regelung gilt zunächst bis zum 3. April.

Generell sollten Segler vorab die Websites ihrer Häfen checken und bei ihren Werften oder Winterlagerbetreibern anrufen.

FAQ Hafenschließungen: Rechtsanwalt Heiko Wychodil beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema

Was genau ist jetzt für Segler eigentlich verboten?

Die Länder haben eine Allgemeinverfügung erlassen, in der genau aufgelistet ist, was ab jetzt verboten ist. Dazu gehören Vereinsaktivitäten, sportliche Zusammenkünfte etc. Deshalb dürfen zum Beispiel Segelvereine ihren Mitgliedern jetzt keine Plattform mehr für Zusammenkünfte bieten.

Betrifft diese Allgemeinverfügung auch die Häfen?

Nein. Da steht nicht drin, dass Hafen- oder Werftbetreiber ihre Anlagen schließen müssen. Da gibt es kein Verbot. Wenn jetzt etwa der Hafen Wedel sagt, bei uns ist noch alles offen und die Eigner können an ihrem Boot arbeiten und ihr Schiff zu Wasser lassen, dann ist das erlaubt.

Warum schließen dann so viele andere Häfen jetzt?

Viele Hafen- und Winterlagerbetreiber gehen vorauseilend einen Schritt weiter, und damit nutzen sie ihr Hausrecht. Das ist auch absolut in Ordnung, denn es gibt eine Empfehlung der Behörden, Zusammenkünfte mehrer Personen zu vermeiden. Insofern ist das völlig okay.

Wie ist die Lage im Ausland?

Das ist natürlich besonders bitter, weil die Eigner, die ihre Schiffe jetzt in Dänemark, Spanien oder auch Italien haben, aufgrund der geschlossenen Grenzen gar nicht mehr hinkommen.

Müssen Sommerliegeplätze im Ausland eigentlich jetzt bezahlt werden, obwohl man sie absehbar wahrscheinlich gar nicht über die volle Saison nutzen kann?

Das ist eine gute Frage! In jedem Fall sollte der Eigner Kontakt zum Liegeplatzbetreiber aufnehmen und eine individuelle Lösung verhandeln – entweder einen reduzierten Preis ausmachen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, wenn man den Platz aufgeben will. Wenn man jetzt einfach nicht zahlt, kann der Liegeplatzbetreiber seinerseits den Platz kündigen. Zahlt man aber jetzt den vollen Preis und werden dann die Maßnahmen sogar noch verlängert, könnte es ja eben durchaus sein, dass man den Platz dann in der Saison gar nicht mehr nutzen kann. Also ich würde zögern, jetzt den vollen Preis zu bezahlen, aber in jedem Fall mit dem Vermieter in Kontakt treten und gütlich zu einer Lösung zu kommen. Abraten würde ich in jedem Fall davon, sich im Ausland auf Streitigkeiten einzulassen.

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