Andreas Fritsch
· 14.05.2020
Der Staat an der Adria erlaubt Eignern nun die Einreise nach Kroatien. Die ersten deutschen Bundesländer kippen zudem die 14-tägige Quarantäne bei der Rückkehr
Nach Angaben der deutschen Botschaft in Zagreb erlaubt Kroatien Eignern von Yachten mit Dauerliegeplatz seit dem 11. Mai die Einreise. Allerdings müssen sie diesen bei der Einreise an der Grenze nachweisen. Der Liegeplatzvertrag und der Internationale Bootsschein sollten also mitgeführt werden. Ausgesetzt ist mittlerweile auch die 14-tägige Quarantäne in Kroatien, die bislang nach Grenzübertritt galt, so die Botschaft online.
Der österreichische Dienstleister Sea Help berichtet hier auf seiner Website bereits von ersten österreichischen Eignern, die erfolgreich zu ihren Booten gereist seien. Angeblich wurde zudem zwischen den Ministerien besprochen, dass in Kürze auch Lockerungen für Chartercrews gelten sollen. Diese sind aber noch nicht definitiv veröffentlicht. Sobald dies geschieht, steht dem Start der Chartersaison in Kroatien nichts mehr im Weg.
Wie genau die Auflagen für die Charterstützpunkte aussehen werden, ist noch unklar. Klaus Pitter von Pitter Yachting berichtet YACHT gegenüber: „Unser Personal ist seit letzter Woche wieder an den Basen, und wir sind bereit für die Saison. Wir haben ein Konzept für die Desinfizierung der Yachten und auch die Übergaben entwickelt. Jetzt warten wir nur noch auf das Go der Kroaten.“
Die Lockerungen waren schon länger angekündigt, aber das Problem, das deutsche Eigner und Charterkunden bislang hatten, war die 14-tägige Quarantäne, die die deutsche Regierung für Rückkehrer aus dem Ausland verhängt hat. Die beginnt nun zu bröckeln: Als erstes Bundesland hat heute NRW die Regelung ausgesetzt. Andere Landesregierungen kündigten an, dem Schritt in Kürze folgen zu wollen. Eigner und Chartercrews sollten sich also vor einer Kroatien-Reise nach dem aktuellen Stand an ihrem Wohnsitz informieren.
Spanien hat ebenfalls eine konkrete Lockerung angekündigt. Laut der Kreuzerabteilung sollen ab dem 8. Juni alle nautischen Aktivitäten inklusive Vercharterung erlaubt sein. Ab dem 25. Mai dürfen Eigner mit Liegeplatz in Spanien zu ihren Booten, bis zum 24. Mai wurde aber überraschend eine 14-tägige Quarantäne verhängt, die Eigner bei einer Einreise vor Ort erfüllen müssen. Bislang hat Spanien die Einreise von Ausländern jedoch offiziell noch gar nicht wieder erlaubt. Eigner müssen sich also mindestens bis zum 25. Mai, wahrscheinlich eher bis zum 8. Juni gedulden. Dann soll auch die Charter unter Auflagen möglich sein. Wie genau die aussehen sollen, ist noch unklar.