Corona-KriseDas ist der Exit-Plan für Schleswig-Holstein

Uwe Janßen

 · 27.04.2020

Corona-Krise: Das ist der Exit-Plan für Schleswig-HolsteinFoto: YACHT / N. Krauss
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Eine hochrangige Expertenrunde stellt Vorschläge für das Segeln in Zeiten der Pandemie vor – eine Adaption des "Bremer Modells" soll den Saisonstart ermöglichen

In der aktuellen Diskussion um Lockerungsbestrebungen in der Corona-Krise melden sich jetzt die Segler in Schleswig-Holstein zu Wort. Nachdem ein von weitgehender Ahnungslosigkeit geprägter Maßnahmenkatalog des Schleswig-Holsteinischen Städteverbands publik wurde, hat ein Runder Tisch von Fachleuten Gegenvorschläge erarbeitet.

  Dr. Andreas Tietze, Segler und Initiator der ExpertenrundeFoto: privat
Dr. Andreas Tietze, Segler und Initiator der Expertenrunde

„Das kann so nicht stehen bleiben“, kontert der Landtagsabgeordnete Dr. Andreas Tietze, 58, die restriktiven Vorstellungen des Interessenverbandes der Kommunen. Tietze sitzt für die Grünen im Landtag (Schleswig-Holstein wird von einer Jamaika-Koalition regiert), ist Vorsitzender des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses und Sprecher seiner Fraktion für Mobilität, Wohnungsbau und Tourismus. Und er segelt seit mehr als 40 Jahren. Ein ausführliches Interview mit Tietze lesen Sie in YACHT 11/2020.

Zu der Runde aus Vereins-, Verbands- und Branchenvertretern, die ein entsprechendes Positionspapier für einen Exit-Plan erarbeitet hat, zählten Jan-Dirk Tenge, der Vorsitzende des Landessegler-Verbands Schleswig-Holstein, Dr. Carsten Krage vom Kieler Yacht-Club, Gundula Miksch vom Schilkseer Yacht-Club, Jochen Frank vom Flensburger Segel-Club, Sven Christensen, Geschäftsführer der Agentur Point of Sailing Marketing, Phillipp Mühlenhardt von der Sporthafen Kiel GmbH, Hans Jaich, Geschäftsführer des Marinabetreibers Im Jaich und Hendrik Schleier vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Tourismus und Arbeit.

Das Experten-Gremium orientiert sich in seinen Vorstellungen von der nahen Zukunft des Segelsports am „Bremer Modell“. Eine Initiative aus der Hansestadt hatte am 22. April Vorschläge vorgestellt, die das Segeln in Corona-Zeiten zumindest unter Auflagen ermöglichen könnten.

Daran angelehnt, entstand nun das auf die regionalen Besonderheiten zugeschnittene Papier der Kieler Runde, angepasst an die „tatsächlichen Verhältnisse in Schleswig-Holstein mit Nord- und Ostsee, Elbe und den Seen, dem NOK mit seinen Schleusen und der im Vergleich zu Bremen großen Vielfalt der Häfen und Clubanlagen“.

Und dies sind die Vorschläge für Schleswig-Holstein:

• Die Nutzung der Boote: Der Aufenthalt an Bord im Hafen und auf dem Wasser ist nur allein oder in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet.

• Bootsstege sind für Durchgänge direkt zu den Booten oder an Land freizuhalten. Bei der Nutzung der Bootsstege sind die Regelungen zur Infektionsvorbeugung, insbesondere das Abstandsgebot, zu wahren.

• Arbeiten auf den Hafen- und Clubgeländen einschließlich des Be- und Entladens der Boote sind nur zuzulassen, sofern die Regelungen zur Infektionsvorbeugung, insbesondere das Abstandsgebot, gewahrt werden.

• Kranen, Riggen und die Inbetriebnahme der Boote hat so zu erfolgen, dass die Regelungen zur Infektionsvorbeugung, insbesondere das Abstandsgebot, eingehalten werden. An Bord dürfen sich nur Personen desselben Hausstands und eine weitere Person aufhalten. Wenn dies nicht möglich ist, muss ein gewerblicher Bootsservice beauftragt werden.

• Die Sportboothäfen und die ansässigen Vereine müssen Hinweise an Liegeplatzinhaber*innen und Gastlieger aushändigen.

• Hygienemaßnahmen für die gemeinsam genutzten Sanitärräume – es gilt, dass sie geöffnet werden können, wenn sie über die erforderliche Ausstattung verfügen und die Abstandsgebote eingehalten werden. Das Reinigungsintervall ist auf zweimal täglich zu erhöhen.

• Das Anlaufen anderer als der Heimathäfen ist nur dann erlaubt, wenn bei Abreise bereits eine Liegeplatzbestätigung für den Zielhafen vorliegt oder diese Information zuvor gesichert festgestellt wurde. Dieses ist im Logbuch unter Nennung des Ansprechpartners und der Telefonnummern zu dokumentieren, wenn keine E-Mail-Bestätigung möglich ist. Das Liegen vor Anker ist erlaubt.

• Rezeptionen von Marinas und Werften sind so auszustatten, dass der Mitarbeiterschutz und die Regelungen zur Infektionsvorbeugung, insbesondere das Abstandsgebot, gewahrt werden.

• Päckchenliegen ist grundsätzlich zu vermeiden. Sofern dies ausnahmsweise nicht zu vermeiden ist, ist das Festmachen und das Überqueren innenliegender Boote nur unter Einhaltung der Regelungen zur Infektionsvorbeugung, insbesondere unter Wahrung des Abstandsgebots, erlaubt.

• Bei Verhol-, An- und Ablegemanövern, Annehmen von Leinen und Landanschlusskabeln wird empfohlen, Gesichtsschutzmasken anzulegen. Auf Abstand ist zu achten.

• Bei Anzeichen einer Viruserkankung an Bord darf ein Skipper nicht auslaufen. Treten solche Anzeichen auf dem Wasser auf, hat der Schiffsführer oder die Schiffsführerin den Heimathafen anzulaufen.

• Anlandgehen ist bei auftretenden Symptomen nur im Heimathafen gestattet. Ist dieser nicht ohne das Anlaufen anderer Häfen zu erreichen, ist das Vorgehen mit dem hafenärztlichen Dienst bzw. dem örtlichen Gesundheitsamt abzustimmen.