Kristina Müller
· 06.05.2021
Die Landesregierung plant Öffnungsschritte, die unter anderem das Beherbergungsverbot betreffen, unter das auch die Yachthäfen fallen
Da die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein sinken, sollen ab dem 17. Mai Lockerungen in Kraft treten – unter anderem in den Bereichen Gastronomie und Tourismus. Davon könnten dann auch Segler in dem Bundesland profitieren. Beherbergungsbetriebe sollen ab diesem Termin wieder für geimpfte, getestete und genesene Personen öffnen dürfen.
Laut Meldung der Staatskanzlei sollen damit die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden Tourismus-Modellregionen auf das ganze Bundesland übertragen werden. Unter anderem an der Schlei, in Eckernförde und in Nordfriesland ist Tourismus seit Kurzem unter Auflagen wieder möglich. Eine Übertragung der dort geltenden Regeln würde bedeuten, dass Segler bei der Anreise einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen müssen, der nicht alter als 48 Stunden ist und nach 72 Stunden wiederholt werden muss. Außerdem müssten sie sich mit der Kontakt-Nachverfolgung, etwa über die Luca-App, einverstanden erklären.
Ministerpräsident Daniel Günther begründet den geplanten Schritt mit den Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 würde aber die Notbremse greifen.
Zu den nun geplanten Änderungen in § 17 (Beherbergungen) heißt es auf der Webseite der schleswig-holsteinischen Landesregierung:
Es können alle Beherbergungsangebote mit wiederkehrenden Testpflichten für Personal und Gäste geöffnet werden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten werden auf das ganze Land übertragen. Gemeinschaftsduschen, z.B. auf Campingplätzen, werden unter Hygieneauflage geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.
An der Schlei haben aktuell bereits folgende Häfen als Teil der Modellregion unter Auflagen geöffnet:
Eine Liste, die regelmäßig aktualisiert wird, ist hier zu finden (klicken).