Kristina Müller
· 12.05.2021
Die Verordnungslage ist weiter uneinheitlich. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern lassen Lockerungen auf sich warten – das Unverständnis ist groß
Die langen Mai-Wochenende stehen an, doch an Kurztörns von Hafen zu Hafen ist nach wie vor kaum zu denken – und wenn, dann nur unter Corona-Bedingungen mit Anmeldung und Test. Die Regelungen entlang der deutschen Nord- und Ostseeküste sind dabei uneinheitlich. Was in den drei Küsten-Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aktuell in den Yachthäfen gilt:
Niedersachsen
War bisher die Beherbergung nur für Dauerlieger im Heimathafen gestattet, ist seit dem 10. Mai auch in Niedersachsen wieder etwas mehr möglich. Beherbergungen von Gastliegern in Hotels, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und in Häfen sind wieder erlaubt – allerdings nur für Menschen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Für Eigner von außerhalb gelten die Lockerungen demnach noch nicht – sie dürfen Häfen als Gastlieger noch nicht anlaufen.
In den Häfen gelten zudem vorerst strenge Regeln: Die Liegeplätze dürfen nur zu 60 Prozent belegt werden. Bei der Anreise muss ein maximal 48 Stunden alter negativer Test vorgelegt werden, der zweimal pro Woche erneuert werden muss. Ausgenommen davon sollen vollständig geimpfte und von einer Corona-Erkrankung nachweislich genesene Personen sein.
Viele Segelvereine und Hafenbetreiber auf den Ostfriesischen Inseln, etwa auf Wangerooge, Spiekeroog, Langeoog und Norderney, erläutern auf ihren Webseiten detailliert das Vorgehen, unter welchen Bedingungen mit dem Boot angereist werden kann. Eine Voranmeldung ist überall nötig. Die neue niedersächsische Verordnung mit diesen Regeln gilt bis zum 30. Mai.
Aktualisierung vom 19. Mai: Touristen und damit auch Segelcrews aus ganz Deutschland dürfen wieder in Niedersachsen übernachten. Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat die Regelung in einem Eilbeschluss gekippt. Denn durch das Verbot würden Personen aus Niedersachsen und anderen Bundesländern ungleich behandelt, außerdem sei auch Tagestourismus aus anderen Bundesländen bisher schon erlaubt gewesen.
Schleswig-Holstein
Im nördlichsten Bundesland wird ab Montag, dem 17. Mai gelockert, also erst nach dem Himmelfahrts-Wochenende. Bis dahin gilt weiterhin das Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken, unter das auch Sportboothäfen fallen. Davon ausgenommen sind Eigner mit einem Dauerliegeplatz und Überführungsfahrten dorthin.
Als Gastlieger können Crews aber bereits jetzt Häfen in den sogenannten touristischen Modellregionen anlaufen. Die gibt es an der Schlei, in Eckernförde, an der Lübecker Bucht, in Nordfriesland und in Büsum. Jedoch nehmen nicht alle Yachthäfen teil. Außerdem gelten Corona-Auflagen, etwa die Anreise nur mit aktuellem negativem Test sowie ein regelmäßiges Wiederholen des Tests vor Ort alle 72 Stunden.
Ab dem 17. Mai werden dann die Regeln der Modellregionen auf das ganze Bundesland ausgeweitet. Die Sportboothäfen dürfen dann wieder Gastlieger aufnehmen. Segler müssen dann entweder einen negativen Test vorlegen (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test; nicht älter als 24 bzw. 48 Stunden) oder zur Gruppe der bereits geimpften oder von einer Infektion genesenen Personen zählen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern lassen die Lockerungen der sehr strikten Maßnahmen noch auf sich warten. Am gestrigen Dienstag wurden sie im touristischen Bereich erst für Juni in Aussicht gestellt. Aktuell dürfen nach wie vor auswärtige Inhaber eines Dauerliegeplatzes nicht zu ihrem Schiff in Mecklenburg-Vorpommern – es sei denn, sie sind vollständig geimpft, und seit der letzten Impfung sind bereits 14 Tage vergangen.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat nun angekündigt, dass ab dem 14. Juni Tourismus in dem Bundesland auch wieder für Gäste von außerhalb möglich sein soll, sofern die Inzidenz im Land auf unter 50 sinkt und die Impfquote auf 50 Prozent steigt. Das dürfte dann wohl auch für Segler und Bootseigner sowie Übernachtungen in Häfen gelten.
An den langen Wochenenden im Mai ist damit aber an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns trotz sinkender Fallzahlen noch kaum etwas möglich – das Unverständnis vieler Eigner mit Liegeplatz vor Ort ist groß.