Kristina Müller
· 25.05.2021
Seit dem 23. Mai gelten die Länder an der Adria nicht mehr als Hochinzidenzgebiete. Die Quarantäne nach der Rückreise nach Deutschland kann dadurch entfallen
Seit Sonntag, 23. Mai, werden Kroatien und Slowenien, eine beliebte Charterregion an der Adria, beim Robert-Koch-Institut nicht mehr als Hochinzidenzgebiete, sondern nur noch als Risikogebiete eingestuft.
Was gilt jetzt bei der Rückreise nach Deutschland?
Das bedeutet weniger Hürden bei der Rückreise aus den beiden Ländern nach Deutschland: Rückreisende müssen zwar auch vor der Einreise aus einem Risikogebiet eine Einreiseanmeldung ausfüllen. Die vorgesehene zehntägige Quarantäne kann jedoch vorzeitig beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal eingereicht wird. Das geht auch bereits vor der Einreise. Der Test muss spätestens 48 Stunden nach der Rückreise erfolgen. Es werden PCR- und Antigentests anerkannt, keine Antikörpertests.
Bei der Rückreise aus Hochinzidenzgebieten kann die Quarantäne dagegen frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden.
Für vollständig geimpfte und genesene Personen entfällt die Test- und Quarantänepflicht sowohl bei der Rückreise aus einem Risikogebiet als auch aus einem Hochinzidenzgebiet. Dafür muss der Nachweis vor der Rückreise übermittelt werden. Das geht ebenfalls über das Online-Portal www.einreiseanmeldung.de.
Was gilt bei der Einreise nach Kroatien und Slowenien?
Das Auswärtige Amt (AA) informiert auf seiner Webseite über die jeweils aktuellen Regelungen für eine Einreise nach Kroatien und Slowenien. Bei der Einreise in die beiden Länder gilt laut AA:
Kroatien:
„Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien wird derzeit gewarnt. (...) Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.“
Slowenien:
„Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. (...) Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer zehntägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach ihrer Anordnung durch eine PCR-Freitestung verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn dieser in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Russland oder in den USA vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend. PCR-Tests aus Serbien und aus der Türkei werden anerkannt, wenn die Einreise auf dem Luftweg über einen der drei Flughäfen Ljubljana, Maribor oder Portorož erfolgt.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.“