Jan Zier
· 28.10.2020
Am Montag gelten neue Corona-Regeln. Segeln wird wohl als Individualsport eingestuft und nicht wie im Frühjahr verboten. Das ergab eine Blitzumfrage der YACHT
Anders als beim ersten Lockdown bleibt den Seglern diesmal der Weg zu ihren Booten offenbar nicht versperrt. Das ergab eine heutige Nachfrage der YACHT bei den zuständigen Ministerien in Norddeutschland.
Zwar müssen die am gestrigen Mittwoch in Berlin getroffenen Vereinbarungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer zunächst überall in Landesrecht umgesetzt werden, sodass die Maßnahmen ab Montag, 3. November, in Kraft treten können. Sie gelten dann zunächst bis Ende des Monats. Ein Sprecher des Hamburger Senats erklärte aber heute bereits, dass "Individualsport" unter "strikter Berücksichtigung der Kontaktregeln" aller Voraussicht nach weiter erlaubt sein soll.
Das würde bedeuten, dass sich maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten weiterhin treffen können – zu allen anderen Menschen müssen sie aber mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Der Zugang zu Sportanlagen wie Stegen, Vereinshäfen oder Winterlagern wäre damit weiterhin möglich.
Man habe aus dem ersten Lockdown gelernt, so der Senatssprecher aus Hamburg. Auch in Bremen soll Individualsport weiterhin erlaubt sein, in Niedersachsen arbeitet die Landesregierung "derzeit mit Hochdruck an einer neuen Corona-Verordnung".
In Schleswig-Holstein müssen nach dem aktuellen Stand der Dinge zwar die Trainingseinheiten von Vereinen ausfallen, auch hier ist Individualsport jedoch "weiterhin erlaubt". Die Sportboothäfen des Landes sind geöffnet, auch für (Gast-)Yachten. Strom, Wasser und sanitäre Anlagen sind zugänglich, für letztere muss aber ein Hygienekonzept erstellt sein, an das sich alle halten müssen. Es darf auf Sportbooten unter Beachtung der allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln auch noch übernachtet werden. Für die Einhaltung der neuen Corona-Regeln sind in Schleswig-Holstein die Betreiber der Sportboothäfen und der dazugehörenden Einrichtungen zuständig.
Der Vizepräsident des Deutschen Segler-Verbands Andreas Löwe schätzt die Situation gegenüber der YACHT für Segler derzeit wie folgt ein: "Es gelten die allgemeinen Kontaktregeln. Besondere Regelungen, die den Zugang verbieten würden, kann ich noch nicht sehen. Aus den bisherigen Veröffentlichungen kann ich auch noch nicht sehen, dass Häfen gesperrt werden sollen. Allerdings gelten die Einschränkungen für den Sport, das heißt, entweder mit dem eigenen Hausstand oder zu zweit. Genaueres kann man aber erst sagen, wenn die neuen Allgemeinverfügungen beziehungsweise Verordnungen da sind."
Und Löwe weiter: "Da touristische Nutzungen beschränkt werden sollen, kann es zu Einschränkungen wie etwa Übernachtungsverboten oder Anlaufen fremder Häfen kommen. Aber das Verbringen des Bootes ins Winterlager oder Überführung dorthin kann meines Erachtens als notwendige Fahrt bezeichnet werden."
Für den Zugang zu den Winterlagern sehe er keine Probleme. Löwe: "Hier wird kein Sport getrieben, sodass ich momentan keine Schwierigkeiten sehe, solange nicht mehr als die maximal zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen."
Sobald die Länder die Verordnungen erstellt und veröffentlicht haben, berichten wir weiter.