YachtversicherungenPantaenius schlägt neuen Kurs ein

Pascal Schürmann

 · 26.01.2016

Yachtversicherungen: Pantaenius schlägt neuen Kurs einFoto: Pantaenius
Von Hurrikan Ivan zerstörte Yachten. Glück im Unglück hatten die Eigner, die im Besitz einer guten Bootsversicherung waren

Der Marktführer hat die Bedingungswerke seiner Bootspolicen radikal modernisiert. Wichtigste Neuerung: die Umstellung auf Allgefahrendeckung

Pantaenius, der führende europäische Vermittler von Versicherungen für Boote und Yachten, hat gründlich aufgeräumt im Kleingedruckten. Kernstück der Modernisierung ist ein komplett neu konzipiertes Bedingungswerk, welches sämtliche angebotenen Wassersportpolicen umfasst, also die Bootshaftpflicht- und -kasko-, die Insassenunfall- und die Rechtschutzversicherung.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Umstellung auf das Konzept der Allgefahrendeckung. Bislang war in der von Pantaenius angebotenen Yachtkaskoversicherung eine Einzelgefahrendeckung verankert.

Bei der Einzelgefahrendeckung wird genau aufgelistet, welche Gefahren versichert sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Gefahren, die nicht explizit genannt werden, auch nicht versichert sind. Im Zweifel muss der Kunde dem Versicherer nachweisen, dass ein Schaden am Boot von der Police gedeckt ist. Dies wird ihm aber durch schwammige Formulierungen im Vertrag bisweilen erschwert.

Bei der Allgefahrendeckung hingegen gelten grundsätzlich zunächst sämtliche Gefahren als versichert. Da dies natürlich schlechterdings unmöglich ist, wird in den Bedingungswerken mit sogenannten Ausschlüssen gearbeitet. Das heißt, es wird konkret aufgeführt, welche einzelnen Gefahren nicht versichert sind, wie beispielsweise Schäden infolge von Konstruktions-, Fabrikations-, Bearbeitungs- oder Materialfehlern. Daraus resultierende Folgeschäden widerum sind hingegen ausdrücklich weiterhin von der Polce gedeckt.

Beweislastumkehr zugunsten der Kunden

Gut für den Kunden ist diese Variante vor allem deshalb, weil nun die Beweislast beim Versicherer liegt. Das heißt, Letzterer muss darlegen, dass ein Schaden nicht versichert ist, weil seiner Ansicht nach die Ursache dafür im Bedingungswerk ausgeschlossen wurde.

Eine solche Allgefahrendeckung ist bei den meisten Bootsversicherern hierzulande seit Langem Standard. Pantaenius will sich nun nach eigenem Bekunden mit der Umstellung allerdings nicht einfach nur an die Marktgegebenheiten anpassen. Vielmehr möchte man auch die beste Allgefahrendeckung anbieten, sprich, eine mit möglichst wenigen und zudem unmissverständlich definierten Ausschlüssen. Pantaenius selbst spricht in diesem Zusammenhang von einer "belastbaren" Allgefahrendeckung.

Als Beispiel dafür heißt es in einer Erklärung des Hamburger Traditionsunternehmens: "Während ein Großteil der auf dem Markt verfügbaren Kaskopolicen unter anderem Schäden bedingt durch mangelhafte Wartung, gewöhnliche Abnutzung, Alter oder etwa Verstößen gegen behördliche Vorschriften vollumfänglich ausschließt, ist dies in den neuen Pantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB) nicht der Fall."

Martin Baum, Managing Director bei Pantaenius Yachtversicherungen, sagt hierzu: "Bei der Entwicklung unserer PYB haben wir alles daran gesetzt, ein Bedingungswerk ohne Wenn und Aber zu schaffen. Dabei ging es uns um einen umfangreichen Deckungsschutz und die Vermeidung von Grauzonen, die dem Kunden in der Praxis negativ ausgelegt werden könnten."

Die Überarbeitung der Versicherungsbedingungen hat zudem weitere für Pantaenius-Kunden vorteilhafte Neuerungen hervorgebracht. Zum Beispiel verzichtet man künftig auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Euro. Und Übernachtungs- und Rückreisekosten, die in Zusammenhang mit einem Kaskoschaden anfallen, werden nun von der Versicherung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro erstattet. Alternativ besteht für den Kunden die Wahlmöglichkeit, statt die Rückreise infolge eines Schadensfalls anzutreten, ein Ersatzschiff zu chartern. Etwa, um den begonnenen Urlaub fortzusetzen.

Die "Feste Taxe" bleibt fest

Unangetastet blieb hingegen die einst von Pantaenius auf dem deutschen Bootsversicherungsmarkt etablierte und bei den Hamburgern im Gegensatz zu manch anderen Anbietern unumstößlich formulierte "Feste Taxe". Dieser im Vertrag festgelegte Versicherungswert wird bei Totalverlust eines Bootes ohne Zeitwertabzug ersetzt, damit die Kunden in der Lage sind, sich ein gleichwertiges Schiff erneut anzuschaffen.

Auch weitere Standards, wie beispielsweise die Regelung, dass bei Teilschäden keine Abzüge "Neu für Alt" vorgenommen werden, bleiben im neuen Bedingungswerk erhalten.

Insgesamt soll das überarbeitete und in einem 36-seitigen Booklet zusammengefasste "Kleingedruckte" fortan für mehr Transparenz zugunsten der Kunden sorgen. Regelungen, die für alle Versicherungssparten gleichermaßen gelten, finden sich dabei in einem allgemeinen Teil. Um den Kunden das Studium der neuen Bedingungen zusätzlich zu erleichtern, sind zudem alle versicherungsrelevanten Begriffe in einem umfangreichen Glossar für Laien verständlich erklärt.

Gunnar Brock, Leiter der Pantaenius-Rechtsabteilung: "Wir haben mit den PYB unsere Ziele, die Qualität des Versicherungsumfangs im Sinne der Kunden zu verbessern und außerdem die Transparenz des Bedingungswerks zu erhöhen, hervorragend umsetzen können." Brock ist sich sicher, dass das Gesamtkonzeption der PYB einen neuen Standard setzt.

  Anna Baum, Marketing Director, und ihr Bruder Martin Baum, Managing Director bei Pantaenius YachtversicherungenFoto: Pantaenius
Anna Baum, Marketing Director, und ihr Bruder Martin Baum, Managing Director bei Pantaenius Yachtversicherungen

Martin Baum pflichtet ihm bei: "Ich bin überzeugt, dass wir auf das Ergebnis stolz seien können." Und sein Vater Harald Baum, Eigentümer der Pantaenius Holding GmbH, sagt: "Als wir Anfang der siebziger Jahre die Pantaenius-Yachtkasko-Versicherung auf den Weg brachten, war das eine Revolution im Yachtversicherungsgeschäft und ein gewaltiger Schritt für den Yachtsport in Deutschland. Ich bin stolz, dass Pantaenius auch über vier Jahrzehnte später diesen Weg konsequent weiterverfolgt und bei der Produktentwicklung die Bedürfnisse der Yachteigner zum unanfechtbaren Maßstab erklärt."

Weitere Details zu den neuen Pantaenius-Yacht-Bedingungen in der nächsten Ausgabe der YACHT. Generelle Informationen rund um das Thema Bootsversicherungen im großen YACHT-online-Versicherungs-Dossier.