Pascal Schürmann
· 11.10.2011
In der segelfreien Zeit bietet es sich an, den Versicherungsschutz fürs Schiff zu prüfen. Aktuelle Tipps von Yachtpolicen-Anbietern
Die Yachtsaison nähert sich dem Ende. Wer sein Boot ins Winterlager bringt, sollte sicherstellen, dass es auch für diese Zeit ausreichend versichert ist. Gerade im Winter komme es häufig zu Schadensfällen, warnt Martina Hellhoff von der Esa Euro Ship GmbH, dem Yachtversicherungs-Zweig der Allianz. Hellhoff: „Deutlich mehr als ein Drittel der bei uns regulierten Schäden fallen an, wenn die Boote und Yachten während der kalten Jahreszeit an Land liegen.“
Häufigste Schadenursache sei Feuer. „Bei Hallenbränden werden die Boote oft komplett zerstört“, erklärt die Expertin. „Jeder Bootseigner sollte daher darauf achten, dass das Schiff auch im Winterlager im Rahmen seiner Versicherungsverträge mitversichert ist“, so Hellhoff. Das Gleiche gelte für das Aus- und Einwassern sowie den Transport über Land bis zum Aufliegeplatz.
In der Schadenstatistik der Esa machten sich darüber hinaus aber auch – bedingt durch den Klimawandel – zunehmend die Folgen von Starkwinden und Orkanen bemerkbar. Ein umfassender Kaskoschutz hilft bei Fällen von höherer Gewalt. So tritt beispielsweise bei Schäden infolge von Orkanböen oder außergewöhnlichem Schneedruck, die trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, die Haftpflichtversicherung des Hallenbetreibers in aller Regel nicht ein. „Wer dann nicht auf seinem Schaden sitzenbleiben will, braucht eine eigene Bootskasko“, so Hellhoff.
Außer der Haftpflicht ist die Kasko noch aus einem anderen Grund sinnvoll: Sie springt auch dann ein, wenn das eigene Boot von Dritten beschädigt wird. „Bootseigner sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden aufkommt. Denn für eine Regulierung müssen sie den Nachweis führen, dass der Verursacher schuldhaft gehandelt hat“, erklärt Hellhoff. Außerdem sei in manchen Fällen, wie etwa bei Brandstiftungen, der Täter gar nicht zu ermitteln.
Auf eine gänzlich andere, ebenfalls oftmals unterschätzte Gefahr weist aktuell der Yachtversicherungsmakler Firmenich hin: Folgeschäden. Thomas Gibson, Abteilungsleiter bei Firmenich Yachtversicherungen, sagt: „Folgeschäden können Segler in viel größere Bedrängnis bringen.“
Als Beispiel führt er die Grundberührung einer Yacht an. Der Eigner nimmt erst später im Winterlager eine Sichtkontrolle vor, aufgrund derer er lediglich ein paar Schrammen am Kiel ausbessert. Damit ist die Angelegenheit für ihn erledigt. Zwei Jahre später löst sich dann aber während eines Törns plötzlich die Kielaufhängung, das Schiff macht Wasser und erreicht nur mit letzter Not einen Hafen. Als Ursache stellt sich die vorangegangene Grundberührung heraus.
„Solche Vorfälle gibt es leider öfter“, erklärt Gibson. Was aber hätte der Eigner anders machen müssen? „Richtig gewesen wäre, wenn er die Grundberührung seinem Versicherer sofort angezeigt hätte", so der Experte. Sofern im Vertrag eine Allgefahrendeckung verankert sei, sei der Versicherer verpflichtet, einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Seetüchtigkeit des Schiffes überprüft.
Gibson: „Wichtig ist, dass Eigner ihren Versicherer mit ins Boot holen. Ein Anruf zu viel ist uns lieber als die Spätfolgen eines Schadens.“ Übrigens: Dadurch, dass der Eigner den ersten Schaden nicht gemeldet hat, kann der Versicherer die Regulierung des Folgeschadens unter Umständen ablehnen oder mindern, da eine Regulierung des Erstschadens wesentlich kostengünstiger gewesen wäre.
Und in einem viereinhalbminütigen Video nimmt sich Yachtpolicen-Vermittler Pantaenius schließlich der Diebstahlproblematik an. Einbrüche auf Yachten und die daraus resultierenden Folgen machten sich mit im Schnitt immerhin 15 Prozent in der Jahresbilanz aller Schäden bemerkbar.
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