Die Wenigsten sind schon mal beraubt oder in eine Kollision verwickelt worden, geschweige denn, havariert. Worauf es dann ankommt
Was tun nach einem Einbruchdiebstahl?
Aufgebrochene Schotten und Luken notdürftig verriegeln
Anzeige bei der Waschpo oder nächsten Polizeidienststelle an Land erstatten
Versicherer unverzüglich informieren
Einbruchspuren dokumentieren, am besten fotografieren
Liste der gestohlenen Ausrüstungsgegenstände anfertigen und zusammen mit Kaufbelegen oder anderen Herkunfts-/Besitznachweisen an die Versicherung senden
Beschädigungen erst dann reparieren lassen, nachdem die Versicherung grünes Licht gegeben hat
Was tun nach einer Kollision mit einem anderen Schiff?
Schiffe sichern, Folgeschäden gering halten
Gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Bericht sowie eine Skizze über den Hergang anfertigen (nur sachlich dokumentieren, nicht kommentieren, keine Schuld eingestehen)
Schäden an beiden Schiffen fotografieren
Zeugen suchen, deren Namen und Adressen notieren
Sich vom Unfallgegner Ausweis und Schiffspapiere zeigen lassen
Namen vom Eigner/Skipper und vom Schiff sowie die Adress-/Registerdaten notieren
Versicherungsdaten, wenn vorhanden, austauschen
Bei Streit mit dem Unfallgegner gegebenenfalls die Polizei zwecks Beweissicherung hinzuziehen
Der eigenen Versicherung den Schaden melden, auch wenn man vermeintlich keine Schuld hat
Havariebericht von der Versicherung anfordern, ausfüllen und zurücksenden
Reparaturen erst in Auftrag geben, wenn die Versicherung ihre Zustimmung erteilt hat
Was tun nach einer schweren Havarie samt anschließender Bergung des Schiffs?
Safety first – Leben der Crew retten, Schiff nötigenfalls aufgeben
Wenn Schiffsrettung möglich, Folgeschäden abwehren
Falls möglich und es die Situation erlaubt, schon von See aus Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und Bergungsmaßnahmen abstimmen Andernfalls selbst eine Bergung über die nächste Seenotrettungsleitstelle veranlassen
In Deutschland möglichst die DGzRS mit der (kostenlosen) Bergung beauftragen
Bei jeder professionellen Bergung, ob durch ein spezialisiertes Unternehmen oder einen Fischer, auf Lloyds Open Form bestehen (Internationaler Bergevertrag mit geregelten Kosten)
Schiff in den nächsten Hafen schleppen lassen
Versicherung über Havarie und Bergung informieren und weitere Weisungen entgegennehmen