Checklisten3. Schritt: Schäden abwickeln

Pascal Schürmann

 · 05.03.2013

Checklisten: 3. Schritt: Schäden abwickelnFoto: Yacht / K. Andrews
Reparaturarbeiten nach einer Kollision

Als erstes muss der betroffene Bootseigner einen Havariebericht verfassen und dem Versicherer zusenden. Doch wie geht es dann weiter?

Sobald sich die erste Gelegenheit ergibt, einen Havariebericht anfertigen und der Versicherung zukommen lassen. Entsprechende Vordrucke stellt der Makler oder die Assekuranz bereit, oft als Internet-Download. Danach den Reparaturauftrag abwarten.

Auf keinen Fall selbst die Instandsetzung ohne das Okay der Versicherung veranlassen, es sei denn, sie dient zweifelsfrei der Schadensminderung. Bei schwerwiegenderen Schäden beauftragt die Versicherung einen Sachverständigen zur Begutachtung. Auf Grundlage seiner Arbeit wird letztendlich ermittelt, wie viel Geld der Eigner von seiner Versicherung zu erwarten hat.

Bei Streit über die Schadenshöhe: "Vor allem keine Reparaturen in Auftrag geben, bevor eine Klärung erzielt ist", rät der Hamburger Rechtsanwalt und Wassersportexperte Dr. Heyko Wychodil. Auch wenn dies das ganze Verfahren in die Länge zieht.

Wer voreilig handelt, riskiert seinen Versicherungsschutz

Einige Versicherungen lassen nicht nur die Schadenshöhe per Gutachten ermitteln, sie sorgen darüber hinaus dafür, dass der Schaden fachgerecht repariert wird und unterstützen den Kunden auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Reparaturbetrieb.

  Sichergestelltes havariertes Schiff – oder das, was davon übrig bliebFoto: Privat
Sichergestelltes havariertes Schiff – oder das, was davon übrig blieb

Sorgen von Eignern, dass die Versicherung die Arbeiten von einem Billiganbieter ausführen lassen könnte, sind unbegründet. Die Versicherer wissen selbst allzu gut, dass sich so etwas schnell herumspräche. Die Unternehmen leben vielmehr von ihrem guten Leumund in der Seglerschaft.

Auch Anwalt Wychodil bestätigt: "Der Eigner sollte im Normalfall davon ausgehen können, dass die Versicherung qualifizierte Fachbetriebe mit der Schadensbehebung beauftragt. Schließlich ist ja auch ihr daran gelegen, hinterher wieder ein vernünftig instandgesetztes Schiff im Kundenbestand zu haben."

Kann bei einem Bagatellschaden auf einen Sachverständigen verzichtet werden, muss der Eigner selbst einen Kostenvoranschlag einholen und diesen dann bei der Versicherung einreichen.

Wird das Schiff schließlich in einem Reparaturbetrieb instandgesetzt und weichen die tatsächlichen Kosten am Ende deutlich vom anfangs eingeholten Kostenvoranschlag ab, ebenfalls wieder sofort die Versicherung einschalten. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb zwischendurch höhere Aufwendungen ankündigt. Dann sofort die Arbeiten stoppen lassen und erst Rücksprache mit dem Versicherer halten. Im Zweifel taxiert er die Schadenshöhe noch einmal neu.

Wie viel Geld fließt, hängt auch vom Kleingedruckten ab

Wie hoch der Schadensersatz tatsächlich ausfällt, hängt aber nicht nur von einem Gutachten oder einem Kostenvoranschlag ab – maßgeblich ist das Kleingedruckte in der Versicherungspolice. Da bestehen teils gravierende Unterschiede zwischen Zeit- und Neuwertentschädigungen oder auch der sogenannten Festen Taxe. Worauf im Vertrag generell alles zu achten ist, finden Sie hier.

  Ein Sachverständiger begutachtet einen Schaden am Rumpf und Kiel infolge einer GrundberührungFoto: Yacht / K. Andrews
Ein Sachverständiger begutachtet einen Schaden am Rumpf und Kiel infolge einer Grundberührung

Bei einer guten Neuwertentschädigung erhält der Versicherte ohne Wenn und Aber neue Ausrüstung oder auch ein neues Schiff. Mehr noch: Sie deckt auch Anpassungsaufwendungen. Das bedeutet: Gibt es einen beschädigten oder gestohlenen Ausrüstungsgegenstand nicht mehr auf dem Markt, sodass ein ähnliches Teil angeschafft werden muss, welches aber beispielsweise bauliche Veränderungen am Schiff nach sich zieht, sind auch die Kosten dafür gedeckt.

Das kann zum Beispiel bei einem gestohlenen GPS-Kartenplotter der Fall sein. Ältere Geräte benötigten wegen ihrer kleineren Monitore wenig Platz, vergleichbare Instrumente sind heute ungleich größer. Unter Umständen muss also eine größere Aussparung ins GFK gesägt oder gleich ein ganz neuer Platz für den Geräteeinbau vorbereitet werden.

Ersetzt werden sogar unbeschädigte Teile. Beispiel: Von einem älteren Paar Genuawinschen wird eine durch ein versichertes Risiko zerstört. Dann werden beide Winschen ausgetauscht.

Der Unterschied liegt also im Detail. Ein genauer Vergleich der Versicherungsangebote macht Arbeit, zahlt sich unter Umständen am Ende aber aus. Wer Angebote auf einen Mausklick von über 20 Anbietern ordern und daheim in Ruhe vergleichen will, gelangt hier zu unserer kostenlosen Angebots-Anfrage.