BootsversicherungMehr Schutz fürs Schiff

Pascal Schürmann

 · 04.04.2018

Bootsversicherung: Mehr Schutz fürs SchiffFoto: Helvetia
Mehr Schutz fürs Schiff

Die Schweizer Helvetia hat den Leistungs- und Deckungsumfang ihrer Bootskasko- und Bootshaftpflichtpolicen erweitert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Eine Haftpflichtversicherung fürs Boot ist im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Deutschland zwar keine Pflicht. Jeder Eigner einer Jolle oder Yacht ist aber dennoch gut beraten, sich entsprechend abzusichern. Andernfalls haftet er im Schadensfall im Zweifel mit seinem gesamten Privatvermögen. Üblich sind heute für die Haftpflicht Versicherungssummen von 10 bis 15 Millionen Euro im Wassersportbereich.

Die Helvetia legt nun noch einen drauf. Bislang hatten deren Kunden die Wahl zwischen einer Bootshaftpflicht mit 7,5 Millionen oder 10 Millionen Euro Deckungsumfang. Seit kurzem können sie sich auch für eine Absicherung in Höhe von 20 Millionen Euro entscheiden, die sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden umfasst.

Eine solch hohe Haftpflichtsumme wird hierzulande von den meisten Anbietern bislang standardmäßig nicht angeboten. Vor allem deshalb nicht, weil von einer gewöhnlichen Yacht verursachte Schäden kaum solche enorm hohe Ersatzansprüche auslösen dürften.

Bei der Bootskaskoversicherung gewährt die Helvetia ihren Kunden neuerdings eine kurzfristigen Erweiterung des Geltungsbereichs der Police: Bis zu sechs Wochen im Jahr dürfen die Versicherten mit ihrem Boot das Revier, für das sie die Versicherung abgeschlossen haben, verlassen. Dies gilt für Nord- und Ostsee, das Mittelmeer, die europäische Atlantikküste und das Schwarze Meer.

Doch Vorsicht: Sollte es dann aber zu Schäden kommen, verdoppelt sich automatisch der Selbstbehalt. Und: Ist ein Boot lediglich auf einem einzigen, namentlich benannten Binnengewässer versichert, zum Beispiel auf dem Boden- oder dem Tegernsee, so gilt die Erweiterung des Geltungsbereichs nicht.

Grundsätzlich erlauben die meisten Versicherungen ihren Kunden, für eine bestimmte Dauer in benachbarte Seegebiete zu fahren, für die eigentlich keine Kaskoschutz besteht. Über die Details sollte man sich im Vorhinein schlau machen, sie variieren von Anbieter zu Anbieter.

Der Umfang der Kaskopolice der Helvetia beinhaltet ferner nun auch Schäden am Boot, die infolge von Streik, Arbeitsunruhen, politischer oder terroristischer Gewalthandlungen entstehen. Diese waren bislang ausgeschlossen. Außerdem verspricht das Schweizer Unternehmen seinen Altkunden ab sofort, dass sie von künftigen Leistungsverbesserungen ebenso profitieren wie Neukunden (Update-Garantie), von eventuellen Leistungseinschränkungen hingegen verschont bleiben (Besitzstandswahrungsklausel).

Ein- und Ausschlüsse

Wie alle besseren Versicherungen verzichtet auch die Helvetia bei bestimmen Schadensfällen auf die vereinbarte Selbstbeteiligung des Kunden. Dies gilt beispielsweise häufig, wenn auf einer ordnungsgemäß gesicherten Yacht eingebrochen wurde und die Diebe Ausrüstungsgegenstände entwendet haben. Dann bekommt der Kunde den Schaden zu 100 Prozent erstattet. Die Schweizer verzichten auf den sogenannten Selbstbehalt fortan auch bei unverschuldeten Kollisionsschäden, bei Schäden infolge von Brand und Explosion sowie für Inspektionskosten.

Auch hier gilt: Vergleichen lohnt! Der Verzicht auf den Selbstbehalt ist bei allen Anbietern im Detail unterschiedlich geregelt. Da hilft nur der Blick ins Kleingedruckte, um sich Klarheit zu verschaffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den man bei Abschluss einer Bootskasko achten sollte, betrifft die Aufwendungen zur Bergung, Beseitigung und Entsorgung eines Schiffes, nachdem dieses beispielsweise in einer Schifffahrtsstraße oder in einem Hafen gesunken ist. Hier bessert die Helvetia zwar nach, unterscheidet aber weiterhin danach, ob die Wrackbeseitigung behördlich – etwa von der Wasserschutzpolizei – oder von privat – etwa einem Hafenbetreiber – verlangt wird.

Gute Versicherer verzichten auf diese Unterscheidung komplett. Bei der Helvetia hingegen gilt nun: Sollten keine behördlichen Auflagen vorliegen, werden die Kosten bis zehn Prozent der Versicherungssumme, mindestens aber in Höhe von 2.500 Euro und maximal in Höhe von 10.000 Euro übernommen. Auch bei einer behördlicherseits angeordneten Wrackbeseitigung schränkt die Helvetia ihren Leistungsumfang ein. Immerhin erhöht sie ihn aber von bislang maximal 1 Million Euro auf fortan 2 Millionen Euro.

Positiv fällt auf, dass kaskoversicherte Bootseigner bei der Helvetia nun keine Inspektionskosten mehr selber tragen müssen, die infolge einer Grundberührung anfallen. Sie sind nun bis zu 500 Euro je Versicherungsfall gedeckt – solange die Grundberührung nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Generell verzichtet wie einige andere Versicherer nun auch die Helvetia auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei allen Schäden, die eine Höhe von 10.000 Euro nicht überschreiten. Die Bearbeitung solcher Bagatellschäden ist für die Unternehmen so aufwändig, dass es günstiger für sie ist, die Schäden einfach anstandslos zu regulieren.
Weitere Änderungen im Kaskoumfang der Helvetia betreffen etwa Osmoseschäden oder das Regattarisiko. Einzelheiten dazu finden sich in den entsprechenden Versicherungsbedingungen und sollten bei Bedarf vor Vertragsschluss sorgfältig geprüft werden.

Neben dieser herkömmlichen Bootskasko bietet die Helvetia auch eine Totalschadenversicherung an. Die greift nur bei vollständigem Schiffsverlust und kommt am ehesten für Jollen- und Kleinbooteigner in Betracht.

Assistenz-Service im Schadensfall

Der mit Niederlassungen unter anderem in Deutschland vertretene Assekuranzkonzern bietet Yachteignern neben den üblichen Versicherungen fürs Boot auch praktische Unterstützung im Schadensfall an. Diese Yacht-Assistance der Helvetia stehe rund um die Uhr zur Verfügung und sorge nicht nur dafür, dass bei Schäden oder Unfällen schnell die richtigen Fachleute vor Ort seien.

Foto: Helvetia

Man helfe darüber hinaus, Ersatzteile zu beschaffen, übernehme gegebenenfalls Kosten und Organisation für einen Ersatzskipper, die Heimreise der Crew sowie wenn nötig die Rücküberführung der Yacht. Auch bei der Wiederbeschaffung von Reisedokumenten und bei Behördengängen stehe man den Versicherten zur Seite, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Auch dies ist kein Alleinstellungsmerkmal der Schweizer; andere Bootsversicherer bieten ähnliche Services an. Ob man sie benötigt und ob man von ihrem Vorhandensein den Abschluss einer Police fürs eigene Boot abhängig macht, muss jeder für sich entscheiden.

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