Trailer-SpecialDas große Anhänger-Abc

Lars Bolle

 · 29.03.2024

Trailer-Special: Das große Anhänger-AbcFoto: YACHT/H. Seltmann
Diese Bauteile des Trailers sollten Sie vor der Abfahrt besonders sorgfältig kontrollieren
Was Sie zur Beschaffenheit des Trailers wissen müssen, vom Material über die Beleuchtung bis hin zu den Auflagen und Bremsen

Dieser Artikel ist Teil eines Trailer-Specials:

Material (1)

Die meisten Trailer sind aus Stahl, der für Korrosionsschutz verzinkt wird. Vorteil: preiswert und einfach zu schweißen, auch bei Reparaturen. Wenn es bei der Anhängelast auf jedes Kilogramm ankommt, ist Aluminium eine Alternative. Höhere Materialstärken und nötige Eloxierung oder Lackierung mindern den Gewichtsvorteil – bei deutlich höherem Preis. Edelstahl bietet den besten Korrosionsschutz, ist aber am teuersten und wie Aluminium aufwändiger zu schweißen. Bei Reparaturen schränkt dies die Wahl geeigneter Werkstätten ein.

Auflagen (2)

Die seitlichen Stützen dienen nur der seitlichen Stabilisierung des Boots, es sollte nicht mit seiner Last auf ihnen ruhen – sie könnten brechen oder sich in den Rumpf drücken. Aus diesem Grund sind auch großflächige Auflagen besser als etwa Gummirollen. Die Hauptlast sollte die Kielauflage aufnehmen. Seitliche und eine vordere Er­höhung erleichtern das Einschwimmen beim Trailern und sichern auf der Straße gegen Verrutschen. Tipp: Wird das Boot für sehr lange Zeit auf dem Trailer belassen, etwa im Winterlager, eine luftdurchlässige Zwischenlage wie ein Vlies zwischen Boot und Auflage bringen – sonst könnte es wegen Feuchtigkeit im Polster zu Osmose kommen.

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Bremse (3)

Die zulässige Anhängelast gebremst/ungebremst ist dem Fahrzeugschein zu entnehmen. Ein gebremster Trailer ist in Gefahren­situationen deutlich sicherer als ein ungebremster. Außerdem erleichtert die mitmontierte Handbremse manchen Slipvorgang beträchtlich. Achtung: Die Handbremse bei längeren Standzeiten nicht angezogen lassen, die Bremstrommeln könnten festrosten.

Stecker (4)

Es gibt 13-polige (modern) und 7-polige Ausführungen. Zur Sicherheit einen Adapter mitführen.

Kupplung (5)

Kugelkopfkupplungen sind bis 3,5 Tonnen zugelassen, darüber müssen Maulkupplungen ver­wendet werden. Die Kugel sollte leicht gefettet werden, das verringert den Verschleiß an der Kupplung und vermeidet unangenehme Reibungsgeräusche.

Fangseil (6)

Muss am Fahrzeug be­festigt werden, am besten in einer Extra-Öse (Vorschrift in Holland). Löst sich der Trailer, zieht es die Hängerbremse an.

Stützrad (7)

Bei Stützlasten von 50 bis 100 Kilogramm ein Muss! Rangier­bewegungen per Hand sowie das An- und Abkuppeln sind sonst kaum auszuführen. Die zulässige Stützlast richtet sich nach den Angaben in den Fahrzeug- sowie den Trailerpapieren, der kleinere Wert gilt. Er sollte für ein besseres Fahrverhalten bis zum Maximum ausgereizt werden. Die Stützlast muss zum Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs addiert werden. Zum Trailern das Stützrad ganz hoch­drehen und die Spindel mit einem Tampen gegen selbstständiges Lösen sichern. Das Rad sollte immer leicht nach rechts in Fahrtrichtung zeigen. Falls sich der Trailer löst, rollt er so seitlich von der Straße und nicht in den Gegenverkehr.

Keile (8)

Ab einem zulässigen Gesamt­gewicht von 750 Kilogramm müssen Anhänger über zwei Unterlegkeile verfügen. Aber auch bei leichteren Trailern sind diese ratsam, da solche Hänger meist ungebremst sind. Kunststoffkeile können unter UV-Einstrahlung schnell altern und spröde werden, oft brechen zuerst die Halterungen, dann die Keile selbst. Beides kostet nur wenig, sollte daher regelmäßig überprüft und bei Bedarf erneuert werden.

Achsen (9)

Zwei Achsen verteilen die Last besser, vor allem auf die Reifen, die weniger schnell verschleißen und nicht so schnell an ihre Lastgrenze ge­langen. Zweiachstrailer lassen sich jedoch per Hand wesentlich schlechter rangieren als Ein­achser, da die beiden Reifenpaare unterschiedliche Radien haben und gegeneinander arbeiten, was zu viel Reibung auf der Straße führt. Deshalb beim Rangieren per Hand das Bugrad entweder maximal ein- oder ausfahren, sodass eines der beiden Reifenpaare den geringstmöglichen Widerstand bietet.

Beleuchtung Seite (10)

Ab einer Trailerbreite von 2,10 Metern muss der Trailer auf jeder Seite mit einer weißen, nach vorn wirkenden und einer roten, nach hinten wirkenden Umrissleuchte ausgerüstet sein. Trailer, die länger als sechs Meter sind, müssen an den Längsseiten über seitlich wirkende gelbe, nicht dreieckige Strahler verfügen. Für solche – ab 1994 in Verkehr gebrachte – Trailer sind zusätzlich gelbe Seitenmarkierungsleuchten Pflicht!

Beleuchtung hinten (11)

Wie das Zugfahrzeug muss auch der Trailer hinten mit funktionstüchtigen Rückleuchten, Bremsleuchten, Blinkern, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenbeleuchtung und mit zwei Rückstrahlern aus­gerüstet sein. Selbstleuchtende Kennzeichen bedürfen keiner Extra-Beleuchtung, sie dürfen aber nicht mit reflektierenden Kenn­zeichen verwechselt werden.

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