RechtBGH entscheidet über Wasserpachten

Lasse Johannsen

 · 09.05.2012

Recht: BGH entscheidet über WasserpachtenFoto: YACHT/N.Krauss
Verträge sind zu halten, sie müssen aber auch den guten Sitten entsprechen und Änderungen müssen verhältnismäßig sein.
Der Bundesgerichtshof hat gestern gegen die Interessen der Wassersportvereine geurteilt. Die Sorge über Pachterhöhungen hält an

Nahezu alle an deutschen Bundeswasserstraßen beheimateten Wassersportvereine haben seit längerem ein Problem: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erhöht sukzessive das für die Nutzung von Steganlagen fällige Entgelt. Nur wenige Vereine haben sich bislang dagegen gewehrt. Einer von ihnen ist der in Potsdam ansässige Segelverein Potsdamer Adler e. V.

Der Rechtsstreit dauert schon mehrere Jahre an und ist mittlerweile in der höchsten Instanz angelangt. Zweimal sei das Entgelt in den vergangenen Jahren bereits erhöht worden, so Vorsitzender Norbert Seidel gegenüber der "Berliner Morgenpost" – das grenze an Willkür. Amts- und Landgericht gaben dem Verein bereits Recht. Gestern befasste sich nun der Bundesgerichtshof mit dieser Frage und hob die Entscheidung des Landgerichts auf. Damit liegt der schwarze Peter zunächst wieder bei dem Verein, der damit auch die Kosten des bisherigen Verfahrens und die Zinsen für die Erhöhung des Nutzungsentgelts tragen muss.

"Das Ergebnis der dreiviertelstündigen Sitzung in Karlsruhe ist hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben", sagte DSV-Präsident Rolf Bähr gegenüber YACHT online. Der Jurist ist als Berliner Segler selber seit vielen Jahren mit dieser Angelegenheit befasst. "Ich war enttäuscht, dass die Frage, was eigentlich eine ortsübliche Pacht ist, nicht genauer von den Richtern erörtert worden ist", so Bähr. Man müsse nun die Urteilsbegründung abwarten, die das Gericht den Parteien in den nächsten Wochen zustellen wird.

Sicher ist bereits, dass das Landgericht sich mit der eigenen Entscheidung noch einmal auseinandersetzen muss. Der BGH hat dessen Urteil nicht nur beanstandet, sondern es wird in der schriftlichen Begründung auch genau ausführen, wo das Landgericht nachbessern muss. Das mit Spannung erwartete Endergebnis in der Frage nach einer angemessenen Pacht für Steganlagen an Wasserflächen des Bundes steht damit weiterhin aus.

Wie gefällt Ihnen dieser Artikel?

Aber, so Rolf Bähr, es gebe noch ganz andere Fragen im Verhältnis der Wassersportvereine zum Bund, die dringend einer Klärung bedürften. Da sich aber noch kein Kläger gefunden habe, werde dieses Thema die Vereine wohl noch lange beschäftigen.

Lasse Johannsen

Lasse Johannsen

Stellvertretender Chefredakteur YACHT

Geboren in Kiel, aufgewachsen am Wasser und an Bord, seglerisch ausgebildet im Verein und beim Segeln auf Nord- und Ostsee. Nach Schule, Marine und juristischer Ausbildung 2007-2009 Volontariat bei der YACHT im Ressort Panorama, welches er heute leitet. Daneben verantwortet er die Sonderausgabe YACHT classic, veröffentlichte mehrere Bücher im Verlag Delius-Klasing und ist stellvertretender Chefredakteur der YACHT. Johannsen ist begeisterter Fahrtensegler auf eigenem Kiel und aktiver Begleiter der deutschen Klassiker-Szene.

Meistgelesen in der Rubrik Wissen