PolitikZentrale Meldestelle der Nordländer für unseemännisches Verhalten

Lasse Johannsen

 · 01.04.2025

Politik: Zentrale Meldestelle der Nordländer für unseemännisches VerhaltenFoto: Stefan Schorr
Soll ein längsseits festgemachtes Beiboot verhindern, dass andere Yachten ins Päckchen gehen, kann das künftig per App behördlich gemeldet werden.
Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern planen die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für unseemännisches Verhalten.

+++ Dieser Artikel ist ein Aprilscherz +++

Jeder hat das schon erlebt: Situationen im Hafen und auf See, die mit schlechtem Benehmen beginnen und in strafrechtlich relevanten Handlungen enden. Dem wollen die Nordländer jetzt vorbeugen, und richten eine zentrale Meldestelle ein, bei der auch Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsgrenze angezeigt werden kann.

Einfach und schnell melden

Ziel sei es, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, unseemännisches Verhalten einfach und schnell per Online-Formular, E-Mail oder Telefon zu melden. Dazu, so ein Sprecher des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums, gehöre es auch, wenn provokantes Benehmen im Wassersport-Umfeld dazu geeignet sei, zu Straftaten anzustacheln oder wenn Handlungen oder Äußerungen selbst nur knapp unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen.

Künftig werde es eine niedrigschwellig zu nutzende Internetseite in einfacher Sprache geben, auf der ein Meldeformular zur Verfügung steht. Aber auch eine App soll eingerichtet werden, auf der die betreffende Situation schnell und unkompliziert mit dem Smartphone direkt vom Ort des Geschehens aus gemeldet werden kann. Dabei sei auch die Foto- und Videofunktion des Smartphones nutzbar.

Bewertung

Was gemeldet werden soll ist nicht klar definiert

Dafür, welches Verhalten eine Meldung rechtfertige, werde sich schnell ein Gespür unter den Wassersportlern entwickeln, so das Ministerium. Mit klaren Fällen, wie nächtliche Ruhestörung oder sexuelle Belästigung in den Waschräumen, sehe man keine Probleme. Auch für unseemännisches Verhalten in Sachen Naturschutz, etwa das Ankern auf Seegraswiesen, wo es nicht verboten ist, aber aus Naturschutzgründen eigentlich sein sollte, sei mittlerweile genug Gespür bei den Menschen vorhanden.

Meistgelesene Artikel

1

2

3

Schwieriger seien die eher segelsportlich-fachlich gelagerten Sachverhalte. Fehlende Fender bei Außenliegern im Päckchen etwa seien noch kein Grund für eine Meldung, das ausdrückliche Ablehnen eines Nachbarliegers jedoch schon. Darunter sei auch das mittschiffs vertäute Beiboot zu verstehen. Auch typische Fälle, wie die Flagge am Achterstag, oder das Nichttragen von Rettungswesten müsste in Einzelfallbewertungen betrachtet werden, denn es seien stets auch Gründe individueller Rechtfertigung denkbar.

Im Zweifel: Melden!

Abgrenzungsprobleme könnten sich vor allem auch im Vorfeld der Ausübung des Bootssports ergeben, etwa bei der Nutzung des Grillplatzes einer Marina. Hier solle es aber auch möglich sein, analog den Initiativen „Keine Macht dem Hass“, gesellschaftlich inakzeptables Verhalten zu melden, wenn es dazu geeignet sei, das friedliche Miteinander zu stören. Das können Diskriminierungen von Nichtschwimmern und Vegetariern sein, aber auch tatsächliche Handlungen wie das Besetzen eines reservierten Grillgeräts.

Im Zweifel solle lieber einmal mehr gemeldet werden, als gar nicht, so der Ministeriumssprecher. Das Motto laute, Zivilcourage zu zeigen, und nicht wegzuschauen, wenn der Sport die Bühne für unfairen Umgang werde. Negative Konsequenzen bei irrelevanten Fällen gebe es für Anzeigende ohnehin nicht. Ziel sei es, positiven Einfluss auf das Miteinander im Wassersport zu nehmen und möglichst viele schwarze Schafe zur Räson zu bringen.

Konsequenzen für die Delinquenten noch unklar

Die Meldungen aus allen Nordländern sollen in einer Zentralstelle gesammelt werden, die im Schleswig-Holsteinischen Innenministerium eingerichtet wird. Für die Bearbeitung der gemeldeten Fälle sei bereits eine Saisonkraft eingestellt worden, dafür wurde eine Halbtagsstelle bewilligt.

Welche Auswirkungen eine Meldung unseemännischen Verhaltens haben kann, ist indes noch unklar. Im Gespräch sind Hafenverbote und der zeitweise Entzug der Fahrerlaubnis.

Der organisierte Segelsport begrüßt die Meldestellen

Vertreter des Organisierten Segelsports begrüßten das Vorhaben. „Es wird Zeit, dass wir auch im Segelsport tun, was in vielen Bundeländern durch Meldestellen zur Extremismusbekämpfung längst gängige Praxis ist“, sagte der Sprecher der Landessegler-Verbands-Konferenz gegenüber YACHT online.

Kritik kommt indes aus der Wassersportbranche. „Von der Obrigkeit organisiertes Denunziantentum hilft uns sicher nicht dabei, den Einstieg in den Wassersport schmackhaft zu machen“, so die Generalsekretärin des Bundesverbandes der Sportbootwerften in einer Pressemitteilung.


+++ Dieser Artikel ist ein Aprilscherz +++


Meistgelesen in der Rubrik Wissen