PolitikDie neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe ist da

Lasse Johannsen

 · 09.03.2018

Politik: Die neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe ist daFoto: Leserfotowettbewerb 2015
Die neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe ist da

Nach jahrelangem Hin und Her wurde das überarbeitete Regelwerk in Berlin vom geschäftsführenden Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) unterzeichnet

Die von allen Seiten als begrüßenswert eingestufte Lösung kam am Ende überraschend schnell. Das lange befürchtete Aus für die unter deutscher Flagge fahrenden Traditionssegler ist damit abgewendet worden. Laut der ursprünglichen Fassung hätten die meisten der gut 100 betroffenen Schiffe teure oder technisch nicht umzusetzende Umbauten erfahren müssen, um weiterbetrieben werden zu dürfen. Außerdem war darin für die einzelnen Besatzungsmitglieder ein der Berufsschifffahrt entsprechender Ausbildungsstandard gefordert worden.

Endlich Sicherheit

Insbesondere diese Punkte wurden nun noch einmal überarbeitet und auf die Möglichkeiten der meist ehrenamtlich betriebenen Schiffe und ihrer Besatzungen angepasst. Sowohl die Gemeinsame Kommission für Historische Wasserfahrzeuge (GSHW) – der Dachverband der Betreibervereine – als auch die German Sail Training Union – die Dachorganisation der deutschen Sail-Training-Schiffe – begrüßten, dass mit dem neuen Regelwerk nun endlich Rechtssicherheit bestehe und der Schiffsbetrieb auch mittel- und langfristig wieder geplant werden könne.

20 Millionen Euro Fördermittel vom Bund

Der Bund sagte den Betreibern außerdem Unterstützung bei den anstehenden Investitionen in ihre Schiffe zu. So soll ein Fördertopf mit 20 Millionen Euro bereitgestellt werden, damit die nach dem neuen Regelwerk notwendigen Umbauten von den zumeist gemeinnützigen Vereinen umgesetzt werden können. Auch die Aus- und Fortbildung der Besatzungsmitglieder soll bezuschusst werden.

Ombudsstelle wird eingerichtet

Um die Umsetzung der Sicherheitsverordnung zu unterstützen, wird eine Ombudsstelle eingerichtet. Die Funktion als Ombudsleute übernehmen Dr. Valerie Wilms, ehemalige Bundestagsabgeordnete (die Grünen), und Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Ehlers, ehemaliger Präsident des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Sie werden insbesondere als Vermittler bei eventuellen Unstimmigkeiten zwischen Betreibern und Zulassungsstelle fungieren.

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