Petition für flexibleren Einsatz von UKW-Handfunkgeräten

Hauke Schmidt

 · 11.06.2025

Petition für flexibleren Einsatz von UKW-HandfunkgerätenFoto: YACHT/K. Andrews
Die Handfunke im Cockpit erleichtert die Kommunikation mit anderen Schiffen und Schleusen
Ein Düsseldorfer Segler fordert per Petition die Erlaubnis, UKW-Handfunkgeräte personengebunden zu registrieren. Die aktuelle Regelung schränkt den Einsatz auf das eigene Schiff ein. Eine Änderung könnte die Sicherheit auf See erhöhen.

Christian Meese, Softwareentwickler und Segler aus Düsseldorf, hat eine Petition gestartet, um den Einsatz von Handfunkgeräten zu erleichtern. Die derzeitigen Regelungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) erlauben die Nutzung eines Handfunkgeräts nur in Verbindung mit einer festen Seefunkstelle an Bord. Meese sieht darin ein Sicherheitsrisiko für Charterer und möchte mit der Petition auch den Bedarf dokumentieren. „Meine bisherigen Anfragen bei der Bundesnetzagentur wurden als Einzelfälle gewertet und abgewiesen“, so Meese.

Einschränkungen treffen vor allem Charterer

Kleinere Charterboote sind häufig nicht mit UKW-Funk ausgestattet. Dies erschwert die Kommunikation mit anderen Schiffen, Schleusen, Brücken und Häfen erheblich. Im Notfall können Segler von wichtigen Sicherheitsinformationen abgeschnitten sein. Ohne eine feste Seefunkstelle und die entsprechende schiffsbezogene Zuteilungsurkunde darf auch kein Handfunkgerät genutzt werden. Die Petition zielt darauf ab, diese Situation zu ändern. Meese argumentiert, dass die Möglichkeit, ein eigenes Handfunkgerät auf Charterbooten zu nutzen, die Sicherheit auf See deutlich erhöhen würde.

Vorbild Großbritannien

In Großbritannien existiert bereits eine Lösung für dieses Problem. Neben der "Ship Radio License" kann dort eine "Ship Portable Radio License" beantragt werden. Diese erlaubt die Registrierung und Nutzung eines Handfunkgeräts unabhängig vom Schiff. Für DSC-Geräte wird sogar eine spezielle MMSI vergeben. Die britische Lizenz gilt allerdings nur in britischen Hoheitsgewässern. Eine ähnliche Regelung für deutsche und internationale Gewässer könnte die Situation für Charterer deutlich verbessern. Der bürokratische Aufwand wäre überschaubar, da die grundsätzliche Struktur bereits existiert.

Eine Änderung der Regelung würde voraussetzen, dass die ITU und die BNetzA ihre Bestimmungen anpassen. Dies könnte einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem müssten klare Richtlinien für die Nutzung auf Charterbooten festgelegt werden. Charterer müssten weiterhin über einen gültigen Funkschein verfügen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und Wartung des Geräts läge beim Besitzer. Charterunternehmen könnten die Nutzung privater Funkgeräte in ihren Verträgen regeln.

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