Ursula Meer
· 08.07.2026
Ehrenamtliche Taucher wollten in diesem Sommer bis zu vier Hektar Seegraswiesen in der Ostsee neu anlegen. Dann kam die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – und stellte Rechnungen, die kein Naturschutzverein je bezahlen könnte. Dahinter steckt ein Zuständigkeitsproblem, das Wassersportlern bereits aus der Nordsee-Befahrensverordnung bekannt ist.
Rund 130 freiwillige Taucher hatten sich angemeldet, Urlaub beantragt und Absprachen mit ihren Arbeitgebern getroffen. Sie wollten in diesem Sommer zwei bis vier Hektar neue Seegraswiesen in der schleswig-holsteinischen Ostsee anlegen – als Fortsetzung einer erfolgreichen Aktion aus dem Vorjahr, bei der bereits 100.000 Seegrassetzlinge gepflanzt worden waren. Doch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes hat das Vorhaben vorerst gestoppt: Sie besteht darauf, dass das Bepflanzen des Meeresbodens eine gebührenpflichtige Nutzung desselben darstellt – und nennt laut einem Bericht des NDR Summen im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Geld, das Meeresschutzorganisationen und Tauchvereine nicht haben. Während das Bundesumweltministerium eine schnelle Lösung verspricht, ziehen sich die Gespräche mit dem ebenfalls zuständigen Bundesverkehrsministerium hin. Die Pflanzsaison endet im August. Für die Seegras-Renaturierung in der Ostsee könnte 2026 damit ein verlorenes Jahr werden.
Seegraswiesen gehören zu den wertvollsten Ökosystemen der Ostsee. Sie speichern CO2, schützen Küstenlinien, wirken der Überdüngung entgegen und dienen zahlreichen Fischarten als Kinderstube. In der schleswig-holsteinischen Ostsee sind sie durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, Schiffsanker und andere menschliche Einflüsse in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen.
Die Meeresschutzorganisation Sea Shepherd Deutschland und das Kieler GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung versuchen deshalb seit einigen Jahren, verlorene Flächen aktiv wiederherzustellen. Das Verfahren ist aufwendig: Ehrenamtliche Taucher entnehmen mit einer Schaufel einzelne Büschel aus einer gesunden Spenderwiese – im vergangenen Jahr aus der Geltinger Bucht. An Land werden die Pflanzen in Kühlboxen gelagert, gezählt, sortiert und in 50er-Bündeln verpackt, bevor sie an anderer Stelle wieder eingepflanzt werden. Sea-Shepherd-Mitarbeiterin Christine Otto beschreibt das Verfahren gegenüber dem NDR als „Gärtnern unter Wasser". Im vergangenen Jahr wurden so auf einem Hektar Fläche rund 100.000 Seegrassetzlinge gepflanzt. Für dieses Jahr war eine Ausweitung auf zwei bis vier Hektar geplant.
Bei einem Stakeholder-Meeting erklärte die WSV dann, dass die Anpflanzung so nicht weitergehen könne. Meeresbiologe Thorsten Reusch vom GEOMAR, der die Maßnahme wissenschaftlich begleitet, schildert dem NDR: „Die haben dann ganz locker erzählt, sie wären der Meinung, dass das so eigentlich nicht weiter ginge, sondern dass wir den Meeresboden nutzen und dass deswegen eine erhebliche Nutzungsgebühr auf alle Nutzer zukommen würde." Plötzlich standen laut NDR-Bericht fünf- bis sechsstellige Beträge im Raum – Summen, die kein Umweltverband oder Tauchverein je hätte aufbringen können.
Die WSV verweist auf die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die BHO verpflichte Bundesbehörden, für die Nutzung von Bundeseigentum durch Dritte Entgelte zu erheben – unabhängig davon, ob die Nutzung ehrenamtlich oder kommerziell erfolge. Zudem sei ein privatrechtlicher Vertrag abzuschließen, der Haftungsfragen, Umfang und Zeitraum der Nutzung sowie Kündigungsmodalitäten regele.
Genau an diesem Punkt entzündet sich der eigentliche Rechtsstreit. Der Begriff „Nutzung" im Sinne von BGB und BHO meint klassisch eine wirtschaftliche Inanspruchnahme zum eigenen Vorteil – also etwa den Bau eines Steges, eine Aquakulturanlage oder eine kommerzielle Fischzucht. Ob das Anpflanzen von Seegras zur Renaturierung diesen Nutzungsbegriff tatsächlich erfüllt, ist juristisch ungeklärt. Eine abschließende Beurteilung liegt nicht vor und erfordert die Prüfung durch Fachjuristen.
GEOMAR-Forscher Reusch widerspricht der Behördenlogik jedenfalls inhaltlich: „Wir haben vehement dagegen argumentiert. Das kann ja nicht sein, weil wir einen gewünschten, guten natürlichen Umweltzustand durch Renaturierung wiederherstellen", zitiert ihn der NDR. Reusch verweist zudem darauf, dass das EU-Renaturierungsgesetz Bund und Länder ausdrücklich dazu verpflichte, degradierte Ökosysteme wiederherzustellen. Wenn eine Bundesbehörde nun diejenigen mit Gebühren belege, die diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe ehrenamtlich übernähmen, entstehe ein direkter Widerspruch zwischen nationalem Verwaltungsrecht und europäischem Umweltrecht – so seine Argumentation.
Dass ausgerechnet das Bundesverkehrsministerium und seine nachgeordnete WSV in dieser Naturschutzfrage das letzte Wort haben, ist kein Zufall – sondern das Ergebnis einer Zuständigkeitsverteilung, die bis in die Weimarer Republik zurückreicht. Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Eigentümerin der Bundeswasserstraßen und verwaltet sie durch eigene Behörden. Die Seewasserstraßen – also jene Gewässer zwischen der Küstenlinie und der seewärtigen Grenze des Küstenmeeres, in denen auch die neuen Meeresschutzgebiete liegen – gehören damit dem Bund. Primär als Verkehrswege. Der Naturschutz hingegen ist Ländersache.
Das Ergebnis ist eine strukturelle Schieflage: Eine Behörde, deren Kernauftrag der reibungslose Schiffsverkehr ist, entscheidet über Naturschutzmaßnahmen im selben Gewässer – mit einem Rechtsrahmen, der primär auf Verkehr und Eigentümerverwaltung ausgerichtet ist, nicht auf Ökologie. Für eine solche Behörde führt das Bepflanzen eines Meeresbodens fast zwangsläufig zum Nutzungsbegriff, weil ihr Rechtsrahmen schlicht keinen anderen Blickwinkel kennt.
Wassersportlern ist dieses Strukturproblem bereits schmerzhaft vertraut. Ende April 2023 trat die neue Nordsee-Befahrensverordnung überraschend in Kraft – das Ergebnis eines lange Jahre währenden Prozesses, der ebenfalls im Bundesverkehrsministerium lag. Viele Segler und Sportbootfahrer fühlten sich am Ende nicht ausreichend gehört. Der Deutsche Segler-Verband prüfte damals, ob eine Klage gegen die Verordnung aussichtsreich sein könnte.
Nun zeichnet sich für die Ostsee-Meeresschutzgebiete ein ähnliches Verfahren ab: Auch die dort geplante Befahrensverordnung muss beim Bundesverkehrsministerium beantragt werden. In einem Interview fasst Hans Köster, beim Landesseglerverband Schleswig-Holstein zuständig für Umweltfragen, den Stand der Dinge zusammen.
Die Frustration unter den Beteiligten ist groß. Noelle Lampe vom Verein „Just One Ocean Diver" sagt laut NDR: „Besonders bitter dabei ist, dass sich fast 130 freiwillige Taucher angemeldet hatten, die beim Seegraspflanzen mithelfen wollten – das fällt jetzt alles weg." Christine Otto von Sea Shepherd ergänzt gegenüber dem NDR, viele der ehrenamtlichen Taucher hätten sich eigens Urlaub genommen und Absprachen mit Arbeitgebern getroffen. Der Frust sei auf allen Seiten spürbar.
Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat sich nach eigenen Angaben intensiv für eine Lösung eingesetzt. Eine Sprecherin erklärt: „Die Verbände formulieren ein wichtiges Anliegen. Wir als Landesregierung haben uns sehr engagiert, dieses Problem zu lösen – zuallererst mit dem hier zuständigen Bund und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die diese Gebühren erhebt. Es zeichnen sich Lösungen ab, die aber leider momentan noch auf sich warten lassen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die zuständige Bundesregierung dieses Problem lösen wird."
Das Bundesumweltministerium hat schriftlich erklärt, das Problem zügig und unbürokratisch im Sinne des Naturschutzes lösen zu wollen. Die Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium ziehen sich jedoch hin.
Der Konflikt trifft die schleswig-holsteinische Meeresschutzpolitik an einem empfindlichen Punkt. Erst Ende März 2026 hatte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) die drei neuen Meeresschutzgebiete in der Ostsee in Kraft gesetzt und dabei ausdrücklich die Wiederherstellung von Seegraswiesen als zentrales Ziel des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 genannt. In Gesprächen hatte Goldschmidt sogar explizit an Segler appelliert, nicht mehr in Seegraswiesen zu ankern – und angekündigt, deren Lage künftig besser kenntlich zu machen.
Dass ausgerechnet die aktive Wiederherstellung dieser Wiesen nun an einer Gebührenfrage scheitert, steht im offensichtlichen Spannungsverhältnis zu den naturschutzpolitischen Zielen des Landes. Eine Lösung kann das Land jedoch nicht erzwingen: Die Zuständigkeit liegt beim Bund.
Die Zeit drängt: Gepflanzt werden kann nur bis Ende August. Danach ist die Saison vorbei.

Redakteurin Panorama und Reise
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