Lasse Johannsen
· 26.02.2024
Im Februar endete der Konsultationsprozess zum geplanten Nationalpark Ostsee mit einem Abschlussbericht. Mitte März will die schleswig-holsteinische Landesregierung nun über das Vorhaben abstimmen. Eine politische Mehrheit wird dabei voraussichtlich nicht zustande kommen. Gleichwohl verpflichtet der Koalitionsvertrag die Regierung des Landes zwischen den Meeren, noch während der laufenden Legislatur Maßnahmen zum Schutz der Ostsee auf den Weg zu bringen. Daher werden jetzt auch andere Möglichkeiten diskutiert. Der Landesseglerverband Schleswig-Holstein (SVSH) möchte sich daran beteiligen. Auch der anstehende Seglertag des Verbandes steht unter dem Thema Nachhaltigkeit im Segelsport. Der Flensburger Rechtsanwalt Hans Köster ist im SVSH für den Umweltschutz zuständig. Im Gespräch mit der YACHT erzählt er, worauf es ihm dabei ankommt.
Aus meiner Sicht war er unvollständig.
Fakten und Sachargumente. Warum, wo, wann und wie Wassersportler durch einen Nationalpark eingeschränkt werden und welche Hebel der Nationalpark Ostsee für den Gewässerschutz in Bewegung setzt.
Nein. Bis heute nicht.
Wir kennen die Probleme der Ostsee. Wir kennen auch deren Ursache. Und in einem ergebnisoffenen Austausch müsste doch nun für eine vorgeschlagene Maßnahme, die bei der Problemlösung helfen soll, dargelegt werden, dass sie das auch tut. Und die Zweck-Mittel-Relation muss stimmen. Also wenn der Wassersport beispielsweise maßgeblich zur Überdüngung der Ostsee beiträgt, kann man einen Fäkalientank vorschreiben.
Ich habe versucht zum Ausdruck zu bringen, dass sich kein Segler sinnvollen Lösungen zum Schutz der Ostsee versperren wird.”
Natürlich, aber dass der Gewässerschutz generell notwendig ist, war jetzt nichts, was den Seglern erst durch diese Nationalparkdebatte aufgezeigt werden musste.
Es ist intensiver geworden, und es hat jeden Segler direkter berührt. Also man hinterfragt, glaube ich, mehr sein eigenes Handeln. Und vielleicht wird bei dem einen oder anderen auch im Hinterkopf abgelaufen sein, was kann ich dazu beitragen, um das zu verhindern ...
Ja, genau. Kein Segler schlägt die Tür zu, wenn wir sinnvolle Erklärungen für Maßnahmen haben. Die müssen aber vom Ministerium gegeben und von dritter, fachlicher Seite auch plausibel bestätigt werden. Da werden wir alle sagen, das hören wir uns an und versuchen die beste Lösung hinzubekommen. Ob es dafür ordnungspolitisch ein Nationalpark Ostsee sein muss, das wird mittlerweile von allen Seiten bezweifelt.
Weil damit eine pauschalisierte Nutzungsbeschränkung von 50 Prozent des Gesamtgebietes einhergeht, ohne die Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Flächen. Und wir wollen eine Mittel-Zweck-Relation berücksichtigt wissen, um möglichst effektiv und mit möglichst wenig Einschränkungen einen möglichst effektiven Ostseeschutz herbeizuführen. Effektive Maßnahmen da, wo es wirklich notwendig ist, und da, wo es sinnvoll ist.
Nehmen Sie etwa Ankerverbote. Wenn plausibel begründet wird, dass Seegraswiesen oder Riffe geschützt werden müssen, dann kann man sich mit den Fachleuten zusammensetzen und darüber diskutieren, wie das am besten geschieht.
Also das ist ja ein Totschlagargument. Wir Segler haben doch ein Interesse daran, an den Küsten etwa intakte Seegraswiesen zu haben. Und da ist es dann ziemlich egal, ob nun 0,4 oder 40 Prozent der Ostseefläche Seegraswiese sind. Es muss uns doch ganz abgesehen von der Gesamtauswirkung darum gehen, unsere heimische Küste zu schützen und unser Revier zu erhalten, wie es ist. Das sollte unser aller Ziel sein. Aber natürlich muss man bei Schutzmaßnahmen sehr genau beachten, ob sie im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben.
Eine sehr gute Frage, genau das ist unser Ziel. Oder, anders formuliert, unser Angebot an die Politik. Ich habe das Herrn Goldschmidt mehrfach gesagt. Wir können über alles diskutieren und etwa im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen Ziele vereinbaren. Das würde aus unserer Sicht aber auch bedeuten, dass wir so einen Prozess begleiten und evaluieren wollen, was die Maßnahmen bewirken.
Sie sprechen die Biodiversitätsrichtlinie an. Das sind natürlich Zahlenspiele. Wenn das so wäre, hätte ich erwartet, dass darüber offen gesprochen wird. Das wäre ja nicht schlimm gewesen, im Gegenteil, das hätte etwas zur Plausibilität beigetragen. Wir hätten dann allerdings gefragt, unter welchen Schutz genau. Und hätten darauf gedrungen, jeweils die für den angestrebten Zweck geringst erforderliche Schutzstufe zu wählen. Denn unter Schutz ist unter Schutz. Aber das hätte man mit handfesten Argumenten diskutieren können. Nur: Das ist gar nicht zur Sprache gekommen.
Ja, das ist tragisch. Der politische Prozess hat dadurch im Grunde Schaden genommen. Es ist wie an Bord. Wenn ich mit acht Knoten unter Spinnaker auf das Leefass zufahre und mit meiner Crew nicht kommuniziere, dann geht das Manöver in die Hose. Das wird nichts. Und das ist hier genauso. Wenn der Minister die Stakeholder mit ins Boot holen will, um ans Ziel zu kommen, muss er mit ihnen kommunizieren. Sonst geht auch das in die Hose. Und das ist leider so passiert. Das kennen wir alle. Der missglückte Anleger.