Einbruch, Kollision, HavarieCheckliste: So machen Sie alles richtig

Pascal Schürmann

 · 17.04.2018

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Einbruch, Kollision, Havarie: Checkliste: So machen Sie alles richtigFoto: Charterzentrum Heiligenhafen
Die Wenigsten sind schon mal beraubt oder in eine Kollision verwickelt worden, geschweige denn, havariert. Worauf es dann ankommt

Was tun nach einem Einbruchdiebstahl?

  • Aufgebrochene Schotten und Luken notdürftig verriegeln
  • Anzeige bei der Waschpo oder nächsten Polizeidienststelle an Land erstatten
  • Versicherer unverzüglich informieren
  • Einbruchspuren dokumentieren, am besten fotografieren
  • Liste der gestohlenen Ausrüstungsgegenstände anfertigen und zusammen mit Kaufbelegen oder anderen Herkunfts-/Besitznachweisen an die Versicherung senden
  • Beschädigungen erst dann reparieren lassen, nachdem die Versicherung grünes Licht gegeben hat

Was tun nach einer Kollision mit einem anderen Schiff?

  • Schiffe sichern, Folgeschäden gering halten
  • Gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Bericht sowie eine Skizze über den Hergang anfertigen (nur sachlich dokumentieren, nicht kommentieren, keine Schuld eingestehen)
  • Schäden an beiden Schiffen fotografieren
  • Zeugen suchen, deren Namen und Adressen notieren
  • Sich vom Unfallgegner Ausweis und Schiffspapiere zeigen lassen
  • Namen vom Eigner/Skipper und vom Schiff sowie die Adress-/Registerdaten notieren
  • Versicherungsdaten, wenn vorhanden, austauschen
  • Bei Streit mit dem Unfallgegner gegebenenfalls die Polizei zwecks Beweissicherung hinzuziehen
  • Der eigenen Versicherung den Schaden melden, auch wenn man vermeintlich keine Schuld hat
  • Havariebericht von der Versicherung anfordern, ausfüllen und zurücksenden
  • Reparaturen erst in Auftrag geben, wenn die Versicherung ihre Zustimmung erteilt hat

Was tun nach einer schweren Havarie samt anschließender Bergung des Schiffs?

  • Safety first – Leben der Crew retten, Schiff nötigenfalls aufgeben
  • Wenn Schiffsrettung möglich, Folgeschäden abwehren
  • Falls möglich und es die Situation erlaubt, schon von See aus Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und Bergungsmaßnahmen abstimmen
    Andernfalls selbst eine Bergung über die nächste Seenotrettungsleitstelle veranlassen
  • In Deutschland möglichst die DGzRS mit der (kostenlosen) Bergung beauftragen
  • Bei jeder professionellen Bergung, ob durch ein spezialisiertes Unternehmen oder einen Fischer, auf Lloyds Open Form bestehen (Internationaler Bergevertrag mit geregelten Kosten)
  • Schiff in den nächsten Hafen schleppen lassen
  • Versicherung über Havarie und Bergung informieren und weitere Weisungen entgegennehmen
Pascal Schürmann

Pascal Schürmann

Textchef YACHT

Pascal Schürmann hat 2001 bei der YACHT in Hamburg als Textchef angeheuert. Den Umgang mit Pinne und Schot lernte er als Jugendlicher in der Wanderjolle auf dem Sneeker Meer sowie auf dem Dickschiff auf dem IJsselmeer. Während und nach dem Studium folgten Törns auf der Ostsee und im Mittelmeer. Als gelernter Wirtschaftsjournalist kümmert er sich zudem um Bootsfinanzierungs- und Yachtversicherungsberichte, hegt aber auch ein Faible für Blauwasserthemen.

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