Lasse Johannsen
· 09.10.2023
Vorangegangen war der Abstimmung eine Grundsatzdiskussion, die von DSV-Präsidentin Mona Küppers angestoßen worden war. Darin ging es um die Neugestaltung des Geschäftsbereichs Fahrten- und Freizeitsegeln mit seinen Ausschüssen „Eis-, Land- und Strandsegeln“, „RC-Segeln“, „Freizeitsegeln“ und „DSV Kreuzer-Abteilung“.
Das für diesen Geschäftsbereich vom Seglertag gewählte DSV-Präsidiumsmitglied ist qua Amt auch Obmann der Kreuzer-Abteilung (KA), die aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte ihrerseits aus Einzelmitgliedern besteht, die auf ihrer Mitgliederversammlung einen ehrenamtlich tätigen Vorstand wählen, und auch eine eigene Symbolik hat.
Diese Struktur soll nun abgeschafft werden. Am Service für die Mitglieder ändere das aber nichts, ließ Mona Küppers die rund 14.800 Mitglieder in einer Mail wissen, die nach der Abstimmung im Seglerrat umgehend verschickt wurde.
“Liebe Mitglieder der DSV Kreuzer-Abteilung,
gern möchten wir Sie persönlich über eine aktuelle Entwicklung informieren, bevor diese auf unserer Webseite veröffentlicht wird.
Ab dem 1. Januar 2024 werden wir unseren bisher kostenpflichtigen Service der Kreuzer-Abteilung für alle Fahrtenseglerinnen und Fahrtensegler im DSV öffnen, modernisieren und kostenfrei anbieten.
Für Sie ändert sich nichts: Sämtliche Leistungen bleiben bestehen, es entfällt lediglich der zusätzliche Beitrag der Kreuzer-Abteilung.”
Wie es weitergeht, ist offen. Konkrete Pläne für die Wahrnehmung der Interessen der in den DSV-Vereinen aktiven Fahrtensegler wurden noch nicht bekannt gegeben. Auch was mit den gewählten Vertretern der Kreuzer-Abteilung geschieht, wurde den Mitgliedern noch nicht mitgeteilt. Schließlich ist fraglich, ob es juristisch überhaupt möglich ist, die KA als Körperschaft ohne das Votum ihrer Mitglieder aufzulösen.
Ob es hierauf aber jemals eine Antwort gibt, ist fraglich. Aus den Reihen der Mitgliedschaft wurde eine Klärung dieser Problematik bislang nicht angestrebt, und der bisherige KA-Obmann hat aufgrund der Querelen um die KA seinen Rücktritt erklärt.