Matthias Beilken
· 09.04.2002
Promille-Grenze heruntergesetzt, Strafen von bis zu 5.000 Euro möglich
Wie Alkohol am Steuer kann auch Alkohol am Ruder teuer werden. Seit dem 1. April ist es für Kapitäne verboten, ein Schiff mit 0,5 Promille oder mehr Alkoholgehalt im Blut zu führen.
Das teilte die Wasserschutzpolizei am Montag mit. Ein Bußgeld bis zum Höchstmaß von 5.000 Euro droht bei Verstößen. Die Verschärfung der Vorschrift, bisher lag die Grenze bei 0,8 Promille, betrifft nicht nur Skipper in der Berufsschifffahrt, sondern auch die Lenker von Sportbooten. Hohe Strafen stehen auch auf Missbrauch von Drogen.