Aktionsplan OstseeschutzBis zum 27. Juni läuft das Beteiligungsverfahren für die geplanten Naturschutzgebiete

Lasse Johannsen

 · 04.06.2025

Aktionsplan Ostseeschutz: Bis zum 27. Juni läuft das Beteiligungsverfahren für die geplanten NaturschutzgebieteFoto: Sternfahrt Fehmarnsund, Melanie Kayser PR
Wassersportler und Fischer sind seit den gescheiterten Plänen für einen Nationalpark Ostsee in Sorge um Einschränkungen. Hier ein Foto von der Protestveranstaltung “Der Sund wird bunt” am 30. Juni 2023 im Fehmarnsund.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat das sogenannte Beteiligungsverfahren gestartet, in dem Stellungnahmen zur beabsichtigten Einrichtung der Naturschutzgebiete Geltinger Bucht bis Schleimündung, südliche Howachter Bucht und westlich Fehmarn abgegeben werden können.

Noch bis zum 27. Juni liegen die Pläne im Umweltministerium des Landes öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden, die bei der Entscheidung über die Genehmigung später sorgfältig geprüft und einbezogen werden müssen.

Verfahren gesetzlich vorgeschrieben

Dieses Beteiligungsverfahren folgt aus dem Landesnaturschutzgesetz und soll sicherstellen, dass die Interessen der von den geplanten Maßnahmen betroffenen Personen im Rahmen einer Genehmigung berücksichtigt werden. So werden bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten neben den Naturschutzverbänden auch etwaige Grundstücksbesitzer angehört.

Die geplanten Naturschutzgebiete.Foto: Aktionsplan OstseeschutzDie geplanten Naturschutzgebiete.

Im Fall der geplanten Naturschutzgebiete auf den Ostseeflächen erwartet das Ministerium Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie „der Träger öffentlicher Belange“ mithin von Gemeinden, Behörden und öffentlichen Planungsträgern.

Jedermann kann seine Stellungnahme abgeben

Mit “Öffentlichkeit” sind aber auch Privatpersonen oder Interessenvertretungen gemeint. Auf der Internetseite des Ministeriums heißt es dazu:

„Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 27. Mai 2025 bis zum 27. Juni 2025 im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein. Innerhalb der Auslegungsfrist von der Dauer eines Monats sowie bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann jedermann bei der zuständigen Naturschutzbehörde schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgeben.”

Die Stellungnahme kann als Word- oder Libre Office-Dokument an folgende Email-Adresse gesandt werden:

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