Wo sich der Seeverkehr vor der Küste bündelt - also etwa im Bereich von Ansteuerungen - sind Verkehrstrennungsgebiete (VTG) eingerichtet. Dabei handelt es sich um geografisch genau festgelegte und bezeichnete Einbahn-Fahrwasser, die durch eine Sicherheitszone getrennt sind.
In Deutschland gibt es VTGs im Bereich der Deutschen Bucht (Nordsee), wo sie die Schifffahrt zu den Seehäfen und in die Gegenrichtung lenken. In der Ostsee wird der Verkehr um die Ansteuerung der Kieler Förde herum und in der tückischen, sehr schmalen Kadetrinne zwischen dem Darß und der dänischen Insel Falster auf diese Weise reguliert.
Ein Verkehrstrennungsgebiet darf nicht beliebig gequert werden. Wenn überhaupt, muss das möglichst auf einem Kurs im rechten Winkel zur Ausrichtung der Einbahnwege passieren (siehe Abbildung A). “Vorhalten”, um die Strecke über Grund zu verkürzen, ist nicht erlaubt.
So läuft man zwar Gefahr, durch Wind und Strom versetzt zu werden, was die gefahrene Distanz erhöht, dafür bietet das eigene, ohnehin kleine Boot aber auch ein besseres Radarprofil für die “Großen”, und seine Absicht, das Gebiet zu queren ist deutlich erkennbar.
Generell gilt: Fahrzeuge von weniger als 20 Meter Länge dürfen die Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern. Deren Geschwindigkeit von häufig mehr als 20 Knoten muss bei einer Sichtung auf jeden Fall einkalkuliert werden.
Festgelegt wird ein Verkehrstrennungsgebiet (engl. traffic seperation scheme; TSS) von der International Maritime Organization (IMO). Rechtliche Basis dafür ist Regel 10 der internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Sie umfasst die folgenden Bestimmungen:
Der Sammelbegriff für die Festlegung von Schifffahrtswegen auf internationaler Ebene wird “routing” genannt. Verkehrstrennungsgebiete gehören in diese Gruppe.
Die Küstenverkehrszone zwischen VTG und Festland darf von Fahrzeugen unter 20 m Länge, Segelfahrzeugen und fischenden Fahrzeugen benutzt werden. Sie ist für den Küstenverkehr in beide Richtungen bestimmt.
Tiefwasserwege (deep water routes) haben festgelegte Grenzen, die auf Reinheit des Meeresgrundes und Unterwasserhindernisse genau untersucht sind – in der Seekarte sind sie mit den Buchstaben DW gekennzeichnet.
Unter dem Kennbuchstaben M sind in der Karte 1 (INT 1) die Symbole für “Schifffahrtswege” (engl. “Tracks and Routes”) zur Verkehrslenkung aufgeführt (siehe Abbildung B):