Lasse Johannsen
· 20.01.2026
Viel wurde spekuliert, seitdem gegen Ende des vergangenen Jahres der Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der Sportschifffahrt veröffentlicht wurde. Nun hat der parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte einige Fragen beantwortet – viele bleiben aber vorerst noch offen.
Sicher ist: die sogenannte Beleihung soll nach Hirtes Aussage zum 1. Januar 2028 fallen. Das bedeutet, dass dann nicht mehr nur der Deutsche Segler-Verband (DSV) und der Deutsche Motor Yacht Verband (DMYV) im staatlichen Auftrag Prüfungen zum Sportbootführerschein See und Binnen abnehmen und die Scheine ausfertigen dürfen. Stattdessen können sich nach der Neuregelung künftig auch andere Fachverbände darum bemühen, Sportbootführerscheine erteilen zu dürfen. Die gelten dann als vom Staat anerkannte, sogenannte Verbandsscheine.
Der Wegfall der Beleihung gilt indes vorerst lediglich für die Sportbootführerscheine. Andere, wie Sportküsten- Sportsee- und Sporthochseeschifferschein sind davon zunächst ebenso wenig betroffen wie etwa die Funkzeugnisse.
Sicherheit besteht nun auch in einem zweiten Punkt, der den Ausbildungsstätten große Sorgen bereitet hatte: Nach dem Verordnungsentwurf hätten die praktischen Prüfungen der Verbandsscheine dort stattfinden müssen, wo der betreffende Führerschein gelten soll. Das sind Binnen die Bundeswasserstraßen, und im Geltungsbereich See die Seeschifffahrtsstraßen.
Das hätte zur Folge gehabt, dass an zahlreichen Revieren gar keine Führerscheine mehr hätten angeboten werden können. Davon betroffen wäre etwa der Bodensee gewesen, eines der größten Wassersportreviere der Bundesrepublik. Diese Konsequenz sei den Urhebern des Verordnungsentwurfs jedoch nicht klar gewesen.
Die nähere Ausgestaltung des Sportbootführerscheinwesens wird in einer Durchführungsverordnung geregelt werden. Die jedoch wird erst erarbeitet, wenn die neue Sportbootverordnung in Kraft getreten ist. Aus diesem Grund sind zurzeit noch viele Fragen offen.
Am Mitwirken der inhaltlichen Ausgestaltung des künftigen Führerscheinwesens wollen sich auch der Verband Deutscher Sportbootschulen (VDS) und der Verband Deutscher Wassersportschulen (VDWS) beteiligen, die sich auch um die Anerkennung bemühen wollen, Sportbootführerscheine prüfen und erteilen zu dürfen. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC), der sich vor einigen Jahren selbst für die Beleihung ins Gespräch gebracht hatte, ist am Erteilen von Verbandsscheinen dem Vernehmen nach nicht interessiert.
Für Inhaber ändert sich durch die Neuregelung hinsichtlich ihrer Führerscheine nichts, für angehende Führerscheinaspiranten ändert sich vorerst wenig. Die Sportbootführerscheine werden voraussichtlich weiterhin von allen bisherigen Ausbildungsstätten angeboten werden und auch weiterhin für Wasserfahrzeuge verpflichtend sein, die einen Motor mit mehr als 11,03 kW Leistung (15 PS) haben. Eine abweichende Regelung für Sportboote mit Elektromotor ist hingegen nicht mehr vorgesehen.
Auch sollen die Sportbootführerscheine nach Wegfall der Beleihung weiterhin als International Certificate of Competence (ICC) gelten. Das ist ein weltweit anerkanntes Befähigungszertifikat, dass die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) schon vor vielen Jahren ins Leben gerufen hat. Es stellt Mindeststandards für Sicherheit, Navigation und Manöverfähigkeit sicher, und soll die gegenseitige Anerkennung nationaler Führerscheine innerhalb der UNECE-Staaten erleichtern.
Die Geplante Neuregelung des Sportbootführerscheinwesens durch das Bundesverkehrsministerium hat in der Vergangenheit für viel Kritik sowohl aus den Reihen der Betroffenen, bis hin zu den Verkehrsministern mehrerer Bundesländer gesorgt. Bedenken wurden vor allem deshalb geäußert, weil aufgrund des Wegfalls der Beleihung ein Qualitätsverlust im Führerscheinwesen befürchtet wird. Der DSV warnte in diesem Zusammenhang auch vor Preisdumping bei Prüfungsgebühren.
Hintergrund des Vorhabens, im Sportbootführerscheinwesen auf eine Beleihung mit staatlichen Aufgaben zu verzichten, ist die schon seit Längerem bestehende Kritik des Bundesrechnungshofes an der bestehenden Ausschreibungspraxis. Hinzu kommt laut Bundesverkehrsministerium der politische Wille zur Entbürokratisierung.
Ob ein staatliches Führerscheinwesen indes überhaupt ohne ein Instrument wie die Beleihung auskommt, wird auf Anregung des DSV derzeit noch vom Bundesjustizministerium geprüft. Dort wurde ein vom DSV in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten zu der Frage eingereicht. Das Justizministerium hat sich dazu aber bislang noch nicht geäußert.
Der Sorge, dass nach Wegfall der Beleihungspraxis das Qualitätsniveau im Sportbootführerscheinwesen sinke, begegnet das Ministerium mit einer eigens in Auftrag gegebenen Studie, nach der sich kein Zusammenhang zwischen Führerscheinpflicht und Unfallzahlen herleiten lasse. Die Verfasser sehen die Hauptursache für Unfälle auf dem Wasser stattdessen in hohem Verkehrsaufkommen und fehlenden Revierkenntnissen. Die Studie war in der Diskussion um die geplante Neuregelung jedoch umstritten.