Fabian Boerger
· 17.10.2025
Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat eine grundlegende Modernisierung der Regelungen für Sportbootführerscheine angekündigt. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Neustrukturierung des Führerscheinwesens für die Sportschifffahrt. Unter anderem sollen die Vorschriften für die Sport- und Freizeitschifffahrt in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden. Erste Diskussionen zu der Reform gab es bereits zu Jahresbeginn (die YACHT berichtete). Nun schreitet das Projekt in seiner Umsetzung voran: Wie das BMV am Freitag mitteilte, wurde die Anhörung der Länder und Verbände gestartet.
Eine der zentralen Neuerungen ist die Anerkennung von Verbandsscheinen als vollwertige Befähigungsnachweise. Diese sollen künftig eigenverantwortlich von Verbänden ausgestellt werden und den bisherigen amtlichen Sportbootführerschein ersetzen. Laut Ministerium sollen dadurch die Verfahren schlanker werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. So würden Ausbildungs- und Prüfungsinhalte weiterhin vorgegeben und regelmäßig überprüft. Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, sagt dazu:
Mit der Sportschifffahrtsverordnung sollen die Vorschriften für die Sport- und Freizeitschifffahrt in einer Verordnung zusammengefasst werden. Kernpunkt ist die Neustrukturierung des Führerscheinwesens. Das bisherige System der Beleihung basiert auf veralteten Grundlagen und entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Wir werden die Vorschriften daher modernisieren und Bürokratie abbauen.
Eine weitere Änderung betrifft die Fahrerlaubnispflicht für Segelboote auf Berliner Gewässern. Diese Regelung, die das Ministerium als "Relikt aus den Zeiten der deutschen Teilung" bezeichnet, soll zugunsten einer einheitlichen Regelung für alle deutschen See- und Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes aufgehoben werden. Segelboote mit Motor fallen allerdings weiterhin unter die Führerscheinpflicht für Motorboote, sofern die entsprechende Motorisierung vorhanden ist.
Für Wassersportler bedeutet dies eine spürbare Erleichterung, da sie künftig mit einheitlichen Regelungen auf allen Bundeswasserstraßen rechnen können und nicht mehr mit regionalen Sondervorschriften konfrontiert werden.
Das BMV betont zudem, dass trotz der Änderungen die internationale Anerkennung weiterhin bestehen bleiben soll. So werde der Verbandsschein weiterhin der Internationale Sportbootführerschein sein, heißt es. Dieser ist besonders wichtig für Wassersportler, die auch im Ausland mit ihrem Boot unterwegs sein möchten.
Das Ministerium plant zudem, dass auch ohne Führerscheinpflicht die Möglichkeit eröffnet wird, anerkannte Verbandsscheine für Segelboote als internationale Fahrerlaubnis auszustellen. Diese Regelung stellt sicher, dass deutsche Wassersportler auch in Ländern, in denen strengere Vorschriften gelten, problemlos mit ihren Booten fahren können. Die internationale Kompatibilität sei ein wichtiger Aspekt bei der Konzeption der neuen Regelungen gewesen, so das BMV.
Zusätzlich soll die Reform Änderungen für Sportboote mit Elektroantrieb bringen. Die bisherige Sonderregelung für die Führerscheinpflicht bei Elektrobooten wird abgeschafft. Künftig gilt wieder unabhängig von der Antriebsart, dass ein Führerschein erforderlich ist, wenn das Sportboot über mehr als 11,03 Kilowatt Leistung verfügt. Laut BMV sorge das für eine technologieneutrale Regelung und beseitigt die Ungleichbehandlung verschiedener Antriebsarten.
Die Länder- und Verbändeanhörung läuft bis zum 14. November 2025. Das Ministerium beabsichtigt, das daran anschließende Rechtsetzungsverfahren noch dieses Jahr abzuschließen, damit die Verordnung zu Beginn der Sportbootsaison 2026 in Kraft treten kann. Die Änderungen im Sportbootführerscheinwesen sollen im Wesentlichen nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2028 Anwendung finden. So sollen Verbände, Ausbilder und Wassersportler ausreichend Zeit haben, sich darauf einzustellen.