LizenzenNeue Führerschein-Verordnung in Kraft

Uwe Janßen

 · 15.10.2012

Lizenzen: Neue Führerschein-Verordnung in KraftFoto: YACHT / M. Strauch
Dingi mit 15-PS-Motor: Im Seebereich ab jetzt führerscheinfrei

Ab morgen gilt die Novelle der sportbootrechtlichen Vorschriften, wichtigster Aspekt: Führerscheinfreiheit bis 15 PS Motorleistung

Mit heutigem Datum wurde die vieldiskutierte Neuregelung im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht, morgen tritt sie somit in Kraft. Die wesentlichen Punkte:

• Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird.

• Für Personen ab 16 Jahren herrscht dort Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW).

• Binnen dürfen Skipper ab 16 Jahren Sportboote bis 15 PS ohne Lizenz führen, sofern das Boot weniger als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein).

• Beim Sportbootführerschein Binnen entfällt die Alternative „Segelsurfen“ ersatzlos. Damit besteht auf den Binnenschifffahrtsstraßen keine Lizenzpflicht mehr für das Segeln von Surfbrettern.

  Künftig führerscheinfrei: Segelspaß auf einer Sunbeam 26Foto: YACHT/H.-G. Kiesel
Künftig führerscheinfrei: Segelspaß auf einer Sunbeam 26

Das Thema hat in den vergangenen Monaten für erhebliche Diskussionen gesorgt. Die Gegner der Novelle, namentlich der Deutsche Segler- und der Motoryachtverband sowie einige Bundesbehörden, fürchten erhöhte Sicherheitsrisiken. Ihre Befürworter, dazu zählen die Branchenverbände, sehen in der Neuregelung eine notwendige Erleichterung für Einsteiger und den Nachwuchs. Für sie soll der Zugang zum Wassersport ohne größere Hürden einfacher gemacht werden.

Andreas Medicus, Prokurist und Gesellschafter der Hamburger Yachtversicherung Schomacker, vermag die Skepsis der Gegner nicht zu teilen: „Im Charterbereich haben wir auch bisher gute Erfahrungen mit der führerscheinfreien Charter gemacht, gerade für den Urlaubstörn sind viele Interessenten durch den Aufwand der Prüfung abgeschreckt gewesen.“

Dem Vernehmen nach wollen mehrere Ausbildungsstätten nun freiwillige Einführungskurse zur Vermittlung der Grundkenntnisse durchführen.

Die Novelle geht zurück auf eine Initiative der Bundestagsabgeordneten Torsten Staffeldt (FDP) und Hans-Werner Kammer (CDU). Wie sie sich in der Praxis auswirkt, insbesondere unter Sicherheits-Aspekten, soll in drei Jahren überprüft werden – es ist also eine Führerscheinfreiheit auf Bewährung.