Ursula Meer
· 09.02.2022
Wer eine Segel- oder Funkscheinprüfung ablegen will, muss neuerdings tiefer in die Tasche greifen – die Gebühren sind teils kräftig in die Höhe geschnellt
Noch vor dem Regierungswechsel hatte das Bundesverkehrsministerium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung fällt, die Gebühren für „individuell zurechenbare Leistungen“ angepasst.
Klaus Schlösser von der Bremer Segelschule bootsausbildung.com hat ausgerechnet, dass die Steigerung beim SBF See 29 Prozent beträgt, beim SKS 63 Prozent und bei der Funkschein-Kombi aus SRC und LRC sogar 97 Prozent. Allerdings: Es ist die erste Gebührenerhöhung seit zehn Jahren. Wer wissen will, wie teuer genau ihn nun die Scheinprüfung kommt, findet einen Gebührenrechner unter WWW.DSV.ORG.
Eine geschickte Reihenfolge bei den Prüfungen kann übrigens helfen, Gebühren zu sparen. So muss beispielsweise keine praktische Prüfung für den SBF Binnen unter Antriebsmaschine ablegen, wer zuvor den SBF See gemacht hat – und spart damit gut 40 Euro. Inhaber des SKS sparen beim SBF Binnen unter Motor und Segeln sogar rund 90 Euro; auch ihnen wird der Schein ohne praktische Prüfung anerkannt, die theoretische Prüfung reicht aus.
Ähnliches gilt für die Theorie, die ganz oder in Teilen entfallen kann für Inhaber von SBF See oder SKS, insbesondere die Navigationsaufgaben. Wer sowohl binnen als auch buten unterwegs sein möchte, beginnt seine Ausbildung also besser mit dem SBF See.
Für den mussten früher Theorie und Praxis an einem Tag absolviert werden. Seit 2018 lassen sich die beiden Prüfungen auch separat ablegen. Aber Achtung: Wer mehr als zwölf Monate zwischen den beiden Prüfungen verstreichen lässt, muss noch einmal antreten – die Prüfung verfällt.
Einige Segellizenzen sind vorgeschrieben, andere eine sinnvolle Ergänzung. Die Übersicht:
Sportbootführerschein (SBF) Binnen und See
Seit 2018 gibt es einen einheitlichen Führerschein im Kartenformat, der für Binnen und See gültig sein kann. Er wird für Sportboote benötigt, die mit mehr als 15 PS motorisiert sind. Der SBF Binnen kann unter Motor, unter Segeln oder mit beidem erworben werden. In Berlin und Brandenburg ist er teils auch für reine Segelboote vorgeschrieben.
Voraussetzungen
• Mindestalter 16 Jahre
• Ein ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber
• Personen ab 18 Jahren müssen einen gültigen Kfz-Führerschein oder ein Führungszeugnis vorlegen
Ablauf
Schriftliche und praktische Prüfung. Die Prüfungen bei den Sportbootführerscheinen sind modular aufgebaut, einige Prüfungsteile aus dem SBF Binnen werden für den SBF See anerkannt und umgekehrt.
Eine Übersicht über die Module gibt es unter www.sportbootfuehrerscheine.org
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der Schein soll die Fähigkeit zum Führen von Segelyachten in Küstengewässern (bis zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste) nachweisen. Er ist für Freizeitskipper nicht vorgeschrieben. Nur wer in deutschen Küstengewässern ein gewerbsmäßig genutztes Sportboot führen möchte, benötigt ihn. Viele Charterbasen verlangen ebenfalls die Vorlage des SKS.
Voraussetzungen
• Mindestalter 16 Jahre
• Besitz des SBF See
• Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern. Für den Nachweis gibt es keine formelle Anforderung
Ablauf
Schriftliche Prüfung (Fragebögen und Navigationsaufgabe) sowie praktische Prüfung auf einer Segelyacht.
Sportseeschifferschein (SSS)
Zum Führen von Yachten in küstennahen Gewässern (bis 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Auch der SSS ist ein freiwilliger Schein und nur vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden.
Voraussetzungen
• Mindestalter 16 Jahre
• Besitz des SBF-See
• Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern nach Erwerb des SBF-See als Wachführer oder dessen Vertreter
Ablauf
Schriftliche Prüfung in Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde, Praxisprüfung auf einer Segelyacht.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Zum Führen von Yachten oder Traditionsschiffen, die gewerblich zur Ausbildung oder für Törns auf hoher See für weltweite Fahrt, also jenseits der durch den SSS abgedeckten Reviere, genutzt werden.
Voraussetzungen
• Mindestalter 18 Jahre
• Besitz des Sportseeschifferscheins
• Nachweis von 1.000 Seemeilen im Seebereich nach Erwerb des SSS als Wachführer
Ablauf
Schriftliche Prüfung in Navigation, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde und astronomische Navigation. Eine praktische Prüfung zur See wird nicht durchgeführt.