AusbildungSegelscheinregelung verfassungswidrig

Pascal Schürmann

 · 02.02.2011

Ausbildung: Segelscheinregelung verfassungswidrigFoto: YACHT/N. Krauss

Verfassungsgerichtshof kippt quasi-amtliche Scheine. Österreicher müssen ihr Prüfungswesen jetzt binnen eines Jahres neu ordnen

Vorausgegangen war dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs ein Streit zwischen dem Verband Konzessionierter Schiffsführerschulen Österreich (VKSÖ) auf der einen Seite sowie dem Österreichischen Segelverband (OeSV) und dem Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) auf der anderen Seite.

Im Kern ging es dabei um die Anerkennung der vom VKSÖ ausgestellten Bootspatente. Diese wollten die beiden anderen Verbände nicht mit den eigenen Führerscheinen gleichgestellt sehen.

Laut Schiffsführerschulverband besteht der einzige Unterschied jedoch darin, „dass das VKSÖ-Patent ein Verbandspatent ist, das nicht als „staatlich“ betrachtet werden kann, weil es im Gesetz (bislang) nicht gesondert erwähnt ist.“

Tatsächlich werden seit 1981 die ÖSV-Verbandsführerscheine – und nur diese – von der Obersten Schifffahrtsbehörde quasi als Ersatz für echte amtliche Führerscheine anerkannt. Österreichische Versicherer und auch Vercharterer im Ausland, insbesondere in Kroatien, akzeptierten hingegen anstandslos auch die Führerscheine vom VKSÖ, so Verbandsvertreter Wolfgang Koller.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun festgestellt, dass einzelne gesetzliche Regelungen, die das Prüfungswesen für Bootsführerscheine betreffen, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und daher rechtswidrig sind. Dem Gesetzgeber räumen die Richter Zeit bis Ende dieses Jahres ein, die betreffenden Gesetze zu ändern.

Die Reaktionen auf das Urteil im Nachbarland fallen unterschiedlich aus. Denn noch ist nicht klar, wie das zuständige Verkehrsministerium reagieren wird.

So wäre schlimmstenfalls denkbar, dass es in Zukunft überhaupt keine amtlichen österreichischen Küstenführerscheine mehr gibt, weil dazu aus Sicht der Juristen für das Binnenland Österreich keine Verpflichtung besteht.

Ein anderes Szenario wäre, dass das Verkehrsministerium fortan explizit einzelne (wie in Deutschland) oder auch mehrere unterschiedliche nationale Verbände benennt, die mit der Führerscheinprüfung und -ausstellung beauftragt werden.

Das Ministerium könnte das Prüfungswesen jedoch auch vollständig selbst in die eigene Hand nehmen, dann verblieben auch die Prüfungsgebühren beim Staat, so eine weitere Spekulation.

Der OeSV ist derweil bemüht, Gelassenheit zu demonstrieren. Auf seiner Internetseite hat der Verband lediglich eine knappe Stellungnahme zu dem Urteil veröffentlicht. Darin heißt es:

„Der VfGH hat mit Erkenntnis G 277/09, V 108/09-16 vom 15. 12. 2010 den § 15 Abs. 2 Seeschifffahrtsgesetz und die relevanten Bestimmungen der Seeschifffahrts-Verordnung als verfassungswidrig aufgehoben. (...) Kernpunkt der aufgehobenen Normen ist die Anerkennung der von OeSV und MSVÖ ausgestellten Befähigungsausweise als amtliche Führerscheine und die damit verbundene Ausstellung von Internationalen Zertifikaten durch das BM für Verkehr, Infrastruktur und Technologie. Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert, § 15 Seeschifffahrtsgesetz samt den dazu gehörenden Verordnungsbestimmungen neu zu formulieren.

Dieses Erkenntnis stellt in keiner Weise das bisherige Vorgehen des OeSV in Bezug auf seine Ausbildungs- und Prüfungskriterien in Frage. Alle bis Ende dieses Jahres nach den geltenden Bestimmungen und Prüfungen erworbenen Befähigungsausweise werden daher weiterhin als amtliche Führerscheine anerkannt. (...)“

Dennoch, ein wenig verunsichert scheint man auch beim Verband zu sein. Sicherheitshalber empfiehlt man nämlich Inhabern älterer Patente, diese möglichst rasch noch umschreiben zu lassen, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verlieren könnten. Wörtlich heißt es diesbezüglich in der OeSV-Erklärung:

„Wir empfehlen jedoch, vor 2008 ausgestellte Befähigungsausweise auf einen „Scheckkartenführerschein“ umzutauschen, da im Zuge der Gesetzesnovelle für ältere Befähigungsausweise ein Ablaufdatum vorgesehen werden könnte.“

Zum Schluss verspricht man:

„Das Interesse des OeSV in den nunmehr laufenden Gesprächen mit der Obersten Schifffahrtsbehörde wird vor allem den Kandidaten gelten, die möglicherweise in Übergangsbestimmungen fallen und dadurch keinesfalls einen Nachteil erleiden sollen. Weiters wird sich der OeSV selbstverständlich darum bemühen, dass das im internationalen Vergleich hohe Ansehen der österreichischen Führerscheine auch für die Zukunft gesichert bleibt, was eine unverändert hohe Qualität im Ausbildungs- und Prüfungswesen voraussetzt.“