Einmal Kap Hoorn umrunden: Für viele Seglerinnen und Segler ist das ein Lebenstraum. Wer die lange Reise nach Patagonien nicht auf eigenem Kiel antreten möchte, kann dafür einen Chartertörn buchen. Doch offenbar werden nicht alle Angebote legal betrieben. Chilenische Behörden haben ihre Kontrollen verschärft und innerhalb weniger Wochen erneut zwei ausländische Yachten festgesetzt.
Anfang August 2026 kontrollierten chilenische Marine, Zoll und Kriminalpolizei im Canal Señoret bei Puerto Natales eine Yacht unter britischer Flagge. Nach Angaben der Behörden war das Boot vorübergehend für eine “nicht kommerzielle Nutzung” eingeführt worden. Trotzdem soll es für bezahlte Charterfahrten in Chile genutzt worden sein.
An Bord befanden sich laut chilenischer Marine fünf Personen aus Großbritannien, Italien und Chile. Ein britischer und ein italienischer Staatsangehöriger sollen zudem mit touristischem Aufenthaltsstatus eingereist und gegen Bezahlung gearbeitet haben. Die chilenische Kriminalpolizei meldete deshalb mögliche Verstöße gegen das Migrationsrecht.
Ein Anwalt des Yachteigners wies Medienberichten zufolge den Vorwurf der gewerblichen Nutzung zurück. Das Boot werde seit fünf Jahren ausschließlich privat genutzt, hieß es gegenüber der Regionalzeitung „La Prensa Austral“.
Der britische Fall folgte nur wenige Wochen nach einer Kontrolle der französischen Yacht „Athanase“. Das Schiff wurde im Juli ebenfalls im Canal Señoret vor Puerto Natales kontrolliert und anschließend festgesetzt.
Nach Angaben der chilenischen Schifffahrtsbehörde soll auch die „Athanase“ entgegen ihrer vorübergehenden privaten Zulassung für illegale Charterfahrten genutzt worden sein. Zwei französische Besatzungsmitglieder wurden zudem wegen des Verdachts gemeldet, ohne die erforderliche Erlaubnis gearbeitet zu haben.
Bei den Vorwürfen geht es nicht um die bloße Anwesenheit ausländischer Yachten in Chile. Entscheidend ist vielmehr, ob ein privat eingeführtes Boot tatsächlich privat genutzt oder gegen Bezahlung für touristische Reisen eingesetzt wird.
Der regionale Zolldirektor Reinhold Andronoff erklärte gegenüber der Regionalzeitung La Prensa Austral, dass innerhalb von rund eineinhalb Jahren acht ausländische Sportboote von ähnlichen Verfahren betroffen gewesen seien.
Bereits 2025 hatten chilenische Behörden mehrere ausländische Charteryachten beschlagnahmt. Die YACHT berichtete. Die verstärkten Kontrollen richten sich nach Angaben der Behörden gegen Boote, die unter einer privaten Zulassung einreisen, anschließend aber bezahlte Reisen anbieten sollen.
Die Behörden begründen ihr Vorgehen mit dem Schutz regulär zugelassener Tourismusanbieter. Zudem verweisen sie auf mögliche Sicherheitsrisiken für zahlende Gäste, wenn Yachten ohne die für gewerbliche Fahrten vorgesehenen Kontrollen und Zulassungen eingesetzt werden.
Einer, der das Revier und die behördlichen Vorgaben kennt, ist der chilenische Charterskipper Osvaldo Escobar Torres. Er bietet Törns durch Patagonien, rund um Kap Hoorn und in die Antarktis an. Nach eigenen Angaben kommen vor allem deutsche Segler zu ihm an Bord. Als chilenischer Anbieter könne er die Vorgaben der Behörden leichter erfüllen.
Auch Torres beobachtet seit etwa eineinhalb Jahren verstärkte Kontrollen. „Es ist kein neues Gesetz. Es wird nur stärker darauf geachtet, dass es auch durchgesetzt wird“, sagt Torres imn Gespräch mit YACHT. Er geht davon aus, dass deshalb künftig weniger ausländische Anbieter mit ihren Segelyachten in die Region kommen könnten. Einige dürften nach seiner Einschätzung auf andere Regionen ausweichen.
Ausländische Yachten dürfen Chile grundsätzlich zeitweise anlaufen, sofern sie touristisch unterwegs sind. Nach Darstellung der Behörden gilt diese Form der Einreise jedoch nicht, wenn gewerblich Chartertörns angeboten werden. Wer einzelne Kojen, ganze Törns oder andere touristische Leistungen gegen Bezahlung anbietet, verlässt damit den toruistischen Bereich. Das gilt vor allem dann, wenn zum Beispiel online Werbung gemacht wird, feste Preise verlangt werden oder Crewmitglieder ein Gehalt bekommen.
Für Skipper und Veranstalter ist es daher wichtig, sich schon vor der Einreise die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Einfuhr-, Betriebs- und Arbeitsgenehmigungen einzuholen. Eine private Einklarierung der Yacht allein reicht für gewerbliche Fahrten nicht aus.
Die finanziellen Folgen können erheblich sein. So endeten die meisten bisherigen Verfahren mit Geldstrafen. Diese lagen durchschnittlich zwischen 100 und 150 Millionen chilenischen Pesos. Die konkrete Höhe richtet sich unter anderem nach dem Wert der betroffenen Yacht. Wird eine rechtskräftig verhängte Strafe nicht bezahlt, kann das Boot nach Angaben des Zolldirektors in ein Versteigerungsverfahren gelangen.
Für Fahrtensegler bleibt damit eine wichtige Grenze: Eine private Reise durch Patagonien ist rechtlich nicht mit einem bezahlten Chartertörn gleichzusetzen. Das gilt auch dann, wenn dieselbe Yacht für beide Zwecke geeignet wäre.

Redakteur News & Panorama
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