Die spanische Zentralregierung hat nun Klage gegen das Dekret eingereicht, das die touristische Vermietung von Privatbooten auf Mallorca und den Nachbarinseln – oft als „nautisches Airbnb" bezeichnet – begrenzt oder ganz verbietet. Madrid sieht darin einen Eingriff in staatliche Kompetenzen, während die Balearen-Regierung auf eigenen Regeln beharrt. Seit dem 1. Januar 2026 soll ein staatliches Gesetz Bootseignern in ganz Spanien erlauben, ihre Freizeitboote bis zu drei Monate im Jahr touristisch zu vermieten. Die Maßnahme war im Juli angekündigt worden und trat zum Jahreswechsel in Kraft. Der Konflikt betrifft besonders Mallorca, wo Freizeitboote, Chartertourismus und knappe Liegeplätze ohnehin für Spannungen sorgen und die Kritik an der touristischen Übernutzung der Küstengewässer zunimmt.
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Solange kein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, beharrt die balearische Landesregierung weiterhin auf ihr eigenes Dekret zur Ordnung der Charterbranche. Dieses verlangt unter anderem eine sogenannte „verantwortliche Erklärung" bei den Behörden sowie festgelegte Orte für das Ein- und Aussteigen von Chartergästen. Zudem warnt die Landesregierung private Vermieter: Wer sein Boot an Urlauber ohne entsprechende Genehmigung und Lizenz vermietet, riskiert den Verlust seines Liegeplatzes in öffentlichen Häfen. Allerdings ist genau das juristisch umstritten. Viele Marinas und Yachtclubs auf Mallorca unterstehen nicht der Landes-, sondern der staatlichen Hafenbehörde oder privaten Konzessionären. Zudem werden die Chartergenehmigungen von der Zentralregierung ausgestellt. Madrid argumentiert daher, die Balearen überschritten ihre Zuständigkeiten.
Der balearische Dezernent für Freizeitschiffahrt Toni Mercant wirft der Zentralregierung vor, private Geschäftsinteressen zu begünstigen. Konkret nennt er die Plattform listaseptima.com, Spaniens führenden Anbieter für „nautisches Airbnb". Das Modell übertrage die Ferienvermietung von Wohnungen auf das Meer und öffne der Spekulation mit öffentlichem Raum Tür und Tor. Auf den Balearen gebe es keinen Bedarf für zusätzliche Mietboote, so Mercant. Auch Sicherheits- und Umweltaspekte spielten eine zentrale Rolle. Die Landesregierung befürchtet mehr Verkehr auf See, höhere Unfallrisiken und stärkeren Druck auf sensible Küsten- und Ankergebiete rund um den Archipel.
Rückendeckung erhält die Landesregierung von der professionellen Charterbranche. Verbandspräsident Pedro Gil warnt vor täglichen Massenbewegungen auf dem Wasser: Viele Boote würden morgens gleichzeitig auslaufen und abends zurückkehren. Das führe zu Chaos in Häfen, beim Ankern und an Tankstellen. Zudem beklagt der Verband unlauteren Wettbewerb durch unerfahrene Anbieter. Gil fordert ein verpflichtendes professionelles Zertifikat für alle Vermieter und warnt vor steigenden Liegeplatzpreisen bei gleichzeitig sinkenden Chartertarifen. Langfristig schade das dem gesamten Sektor.
Neben der Klage der Zentralregierung liegt auch eine separate Klage von listaseptima.com gegen das balearische Dekret vor. Ein Gericht hat bislang keine einstweilige Verfügung erlassen. Die Balearen-Regierung kündigte an, ihre Position zu verteidigen – bis ein Richter etwas anderes entscheidet.
Parallel zu den Regelungen für die Vermietung hatte die staatliche Seefahrtbehörde die Führerscheinpflichten für kleinere Boote verschärft. Vorher durften auch auf Mallorca kleine Schlauchboote mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS ohne jeglichen Befähigungsnachweis an Urlauber vermietet werden. Das ist seit letztem Oktober vorbei. Die Maßnahme betrifft vor allem den Verleih von kleinen Motorbooten an Touristen, die damit Buchten und Strände erkunden wollen.
Zur eindeutigen Kennzeichnung müssen die Boote während der kommerziellen Nutzung die Buchstaben "CT" an beiden Bugseiten sichtbar tragen. Diese Regelung soll die Kontrolle durch die Guardia Civil erleichtern, die mindestens einmal jährlich überprüft, ob bei jeder Ausfahrt ein gültiger Chartervertrag vorliegt.
Ein zentraler Streitpunkt in der Auseinandersetzung ist die Knappheit von Liegeplätzen auf den Balearen. Ports IB, die öffentliche Verwaltungsgesellschaft der autonomen Häfen auf den Balearen, hat bereits konkrete Schritte eingeleitet. Die Gesellschaft selbst ist zuständig für rund 50 öffentliche Liegeplätze und verwaltet einen Teil der Balearen-Häfen selbst. Die Mehrheit aber liegt in privater Hand: Konzessionäre betreiben Marinas, Hafenplätze sind knapp, teuer und heiß begehrt. Entsprechend häufig wird geankert – auch dort, wo es nicht erlaubt ist.
Ports IB hat nun einen Beschluss verabschiedet, der die kommerzielle Nutzung von Liegeplätzen für Privatpersonen untersagt. Darüber hinaus wurden die Hafenbetreiber aufgefordert, innerhalb von zehn Tagen einen detaillierten Bericht über die Nutzung ihrer Anlagen vorzulegen. Die balearische Ministerpräsidentin Marga Prohens betont die bereits bestehende Überlastung der Küstengebiete und den akuten Mangel an Liegeplätzen. Angesichts von mehr als 7.000 vorliegenden Anträgen für Hafenplätze sei eine doppelte Nutzung der begrenzten Ressourcen nicht möglich.