BalearenAus für private Bootsvermietung

Ursula Meer

 · 04.08.2025

Balearen: Aus für private BootsvermietungFoto: iStock/ Juergen Sack
Übernachten in traumhafter Kulisse mag für Touristen reizvoll sein, mit der Vermietung einige Euros dazuzuverdienen für die Eigner. Auf den Balearen aber ist und bleibt das verboten.
Eine neue Bestimmung in Spanien macht es möglich: Wer dort ein privates Boot sein Eigen nennt, darf es drei Monate im Jahr vermieten. Manch Bootseigner auf Mallorca, Ibiza oder den Nachbarinseln hat vielleicht schon davon geträumt, hin und wieder mit der Vermietung seiner Kojen einige Euro zusätzlich zu verdienen. Behörden und lokale Unternehmer auf den Inseln liefen indes Sturm: Sie warnen vor einer Überlastung der ohnehin schon strapazierten touristischen Kapazitäten. Nun hat die Regionalregierung dem “Airbnb auf dem Wasser” einen Riegel vorgeschoben. Ein entsprechendes Dekret wird voraussichtlich am 15. August in Kraft treten.

"Airbnb auf dem Wasser": Mallorca bremst Madrid aus

​Ebenfalls am 15. August tritt im übrigen Spanien das neue Dekret des Verkehrsministeriums in Kraft, das die Bedingungen für die sogenannte "gemischte Nutzung" von Sportbooten regelt. Bis zu dessen Inkrafttreten hat die Regierung bereits am 22. Juli im Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado, BOE) Übergangsbestimmungen veröffentlicht, nach denen die private Vermietung zu Übernachtungszwecken ab sofort erlaubt ist.

Die als "Airbnb auf dem Wasser" bezeichnete Regelung der spanischen Zentralregierung hat auf Mallorca für Aufruhr gesorgt, denn die Madrider Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez setzte sich damit über die Einwände der Regionalregierungen hinweg. Nach massiven Protesten von Politikern, Vercharterern und Umweltschützern auf den Balearen lenkte Sánchez teilweise ein und versprach eine Ausnahme für die Inselgruppe - allerdings erst ab der kommenden Saison. Für die balearische Ministerpräsidentin Marga Prohens ist das zu spät. Sie betont die bereits bestehende Überlastung der Küstengebiete und den akuten Mangel an Liegeplätzen. Angesichts von mehr als 7.000 vorliegenden Anträgen für Hafenplätze sei eine doppelte Nutzung der begrenzten Ressourcen nicht möglich.

Beschränkung auf gewerbliche Schiffe und strengere Kontrollen

​Die neue Verordnung der Regierung der Balearen beschränkt die Vermietung nun auf gewerbliche Schiffe. Zudem soll die gewerbliche Nutzung von Booten künftig nur noch in ausdrücklich dafür genehmigten Bereichen stattfinden dürfen.

Wer auf Mallorca ein Boot kauft, muss sich bei der Anmeldung für eine bestimmte Nutzungsart entscheiden. Für die private Nutzung erfolgt die Einschreibung in die Liste 7a; die Yacht darf dann ausschließlich für eigene Fahrten genutzt und nicht vorübergehend für den kommerziellen Betrieb umgewidmet werden, wie es das Landesrecht vorsieht. Für die kommerzielle Nutzung gibt es die Liste 6a. Bei Booten dieser Liste muss bei jeder Ausfahrt ein Chartervertrag vorliegen. Die Guardia Civil kontrolliert dies konsequent, mindestens einmal jährlich.

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Ports IB, die öffentliche Verwaltungsgesellschaft der autonomen Häfen auf den Balearen, hat ebenfalls bereits konkrete Schritte eingeleitet. Die Gesellschaft selbst ist zuständig für rund 50 öffentliche Liegeplätze und verwaltet einen Teil der Balearen-Häfen selbst. Die Mehrheit aber liegt in privater Hand: Konzessionäre betreiben Marinas, Hafenplätze sind knapp, teuer und heiß begehrt. Entsprechend häufig wird geankert - auch dort, wo es nicht erlaubt ist. Ports IB hat nun einen Beschluss verabschiedet, der die kommerzielle Nutzung von Liegeplätzen für Privatpersonen untersagt. Darüber hinaus wurden die Hafenbetreiber aufgefordert, innerhalb von zehn Tagen einen detaillierten Bericht über die Nutzung ihrer Anlagen vorzulegen.

Hohe Hürden für private Vermieter in ganz Spanien

Auch in den übrigen Landesteilen ist die private Vermietung von Booten zu touristischen Zwecken mit hohen Hürden behaftet. Zunächst müssen Bootseigner Auflagen erfüllen, mit denen hohe Investitionskosten verbunden sind. Dazu gehören der verpflichtende Boots-TÜV "Itb", Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie eine umfangreiche Liste an Rettungsutensilien wie genormte Schwimmwesten, Schallsignale oder Leuchtraketen. Eigner müssen zudem gültige Zertifikate sowie ein positives Gutachten einer zertifizierten Prüfstelle vorlegen. Nach Erfüllung dieser Auflagen dürfen die Boote aus der 7a-Liste nur drei Monate im Jahr kommerziell vermietet werden. Dieser Zeitraum muss zusammenhängend sein, Eigner dürfen das Boot in währenddessen nicht privat nutzen.

Die Vermietung selbst darf nicht direkt durch den Eigentümer erfolgen, sondern muss über eine Charterfirma abgewickelt werden. Dafür wird eine Provision fällig. Zudem müssen die Einnahmen versteuert werden. Ohne ein Charterunternehmen im Hintergrund muss der Kunde selbst einen professionellen Skipper und eine Besatzung engagieren. Der Eigner selbst darf keine Dienstleistungen an Bord erbringen, es sei denn, er besitzt einen Befähigungsnachweis. Zur eindeutigen Kennzeichnung müssen die Boote während der kommerziellen Nutzung die Buchstaben "CT" an beiden Bugseiten sichtbar tragen.

Kein weiterer Bootsboom auf den Balearen

Die hohen Kosten und verschärften Auflagen könnten dazu beitragen, dass das neue Vermietungsmodell nicht zum großen Kassenschlager in Spanien wird. Dennoch sah man auf den Balearen darin das gefährliche Potenzial für eine Überlastung des Meeres, insbesondere nach dem Charter-Boom seit der Corona-Pandemie. Die Bedenken richteten sich vor allem darauf, dass Bootseigentümer aus anderen Teilen Spaniens ihre Boote vermieten könnten, ohne über einen festen Liegeplatz auf den Inseln zu verfügen – mit einem entsprechenden Anziehungseffekt für Nachahmer. Die Regionalregierung versteht ihre Entscheidung für ein Verbot hingegen als Modell für eine nachhaltige Verwaltung der Küstengebiete und Verhinderung von staatlichen Entscheidungen, die nach Ansicht der Inselregierung nicht der Realität vor Ort entsprechen.


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