In der Reiserücktrittskosten-Versicherung besteht nun die Möglichkeit, Zusatzpersonen, die nicht zum Familienkreis gehören, hinzuzufügen. Das kann etwa ein Geschäfts-, Kanzlei- oder Praxispartner sein. Und auch Tiere, namentlich Hunde oder sogar Pferde von Mitreisenden, sind jetzt in den Versicherungsschutz einbezogen. Erkrankt der Familienhund beispielsweise schwer, und die Mitreisenden können daher den Törn nicht antreten, lässt sich dies jetzt absichern.
Darüber hinaus kann die bisher obligatorische Selbstbeteiligung gegen eine geringe Mehrprämie abgewählt werden. Auch die versicherten Rücktrittsgründen wurden ausgeweitet. Medizinisch komplexe Fälle wie etwa gelockerte implantierte Gelenke, darunter Hüftprothesen, sind nun ebenso abgedeckt wie unvorhersehbare juristische Entwicklungen. So greift die Versicherung beispielsweise bei einer plötzlichen gerichtlichen Ladung im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens. Selbst eine kurzfristig angesetzte Adoption eines minderjährigen Kindes oder aber geplante Organspenden gelten fortan als triftige und versicherte Rücktrittsgründe.
Der Abbruch der Reise ist generell versichert. Damit werden nicht nur Rücktrittsgründe vor Reiseantritt, sondern auch unvorhersehbare Ereignisse während des Törns zuverlässig abgesichert. „Mit diesen Ergänzungen orientieren wir uns an den Lebensrealitäten unserer Chartercrews“, so Katja Pilski-Sender, Charterexpertin der Hamburger Yacht- Versicherung. „Auch wenn einige der versicherten Ereignisse unwahrscheinlich klingen, kamen Fragen nach der Absicherung der neuen Risiken immer wieder.“
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Insolvenzabsicherung des Vercharterers. Diese kann nun auch unabhängig von der Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden – ideal für alle, die das Rücktrittsrisiko beispielsweise über eine Kreditkarte abgesichert haben, sich aber vor finanziellen Verlusten durch eine mögliche Insolvenz des Charterunternehmens schützen möchten.
Neu im Angebot ist eine Premium-Version der Rechtsschutzversicherung, die über den bisherigen Umfang hinausgeht. Sie umfasst zusätzlich Vertrags- und Sachenrechtsschutz, insbesondere bei Streitigkeiten rund um den Chartervertrag. Versicherte genießen Rechtsschutz, wenn etwa die gemietete Yacht nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, essenzielle Ausrüstungsgegenstände wie Rettungswesten fehlen oder der Vercharterer sich weigert, bestehende Mängel zu beheben oder Ersatz zu leisten.
Der Fachmakler hat auch die Skipperhaftpflichtversicherung verbessert und bietet Charterkunden ab sofort einen ganzjährigen Versicherungsschutz ohne zusätzliche Kosten. Anstelle der bisherigen zeitlichen Begrenzung auf sechs Wochen im Jahr gilt die Police nun für 365 Tage. Neben der zeitlichen Ausweitung wurde auch der Leistungsumfang deutlich erweitert. So sind Abschlepp- und Bergekosten bis zu 25.000 Euro versichert, wenn die Kaskoversicherung des Vercharterers nicht greift. Und kommt es infolge eines durch die Crew verursachten Schadens zu einer verspäteten Rückgabe der Yacht, übernimmt die Versicherung Hotel- und Reisekosten bis zu 1.000 Euro.
Ein weiterer Vorteil ist die Erhöhung der Versicherungssumme bei geltend gemachten Charterausfallkosten auf 35.000 Euro. Gleichzeitig entfällt die bisher übliche Selbstbeteiligung von drei Tagen vollständig. Die sei ein Alleinstellungsmerkmal im Markt, betont die Hamburger Yachtversicherung.
Auch bei Sachschäden mitversicherter Personen untereinander profitieren Versicherte: Die Selbstbeteiligung von 150 Euro wird gestrichen. Im Fall eines Schadens an der Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit reduziert sich die Selbstbeteiligung von 2.500 Euro auf 1.300 Euro.
Die Hamburger Yachtversicherung Schomacker bietet seit mehr als 50 Jahren Versicherungslösungen im Bereich Wassersport und Privat an. Seit diesem Jahr gehört der Fachmakler der HBC-Gruppe an.