Andreas Fritsch
· 09.01.2019
Segler, die Rettungswesten mit viel Auftrieb im Flieger mitnehmen wollten, hatten bislang teils Probleme. Jetzt wurde die Vorschrift geändert
Das Leid kennen Chartersegler seit Jahren: Beim Versuch, die Rettungsweste im Flugzeug mitzunehmen, gibt es Schwierigkeiten, besonders wenn es sich um Westen der höchsten Auftriebsklassen handelt, die sehr große CO2-Patronen haben. Denn die Auflagen der internationalen Flug-Vorschriften für Gefahrengut sah eine Obergrenze für das Volumen der Flasche vor. Damit ist nun Schluss.
Wie die Geschäftsleitung von Secumar mitteilt, gelang es dem deutschen Hersteller auf eigene Initiative, dass die Größenbeschränkung für CO2-Patronen von Rettungswesten für die Mitnahme im Fluggepäck zum 1. Januar 2019 aufgehoben wurde. Das beschloss die International Civil Aviation Organization (ICAO) auf einer Sitzung des "Dangerous Goods Panels", das über die Grenzwerte und gefährliche Güter bestimmt. Die internationale Luftverkehr-Vereinigung IATA übernahm den Beschluss ebenfalls. Vorausgegangen war eine Initiative von Bernhardt Apparatebau, dem Hersteller von Secumar-Westen.
Damit gilt, dass jeder Passagier fortan je eine Rettungsweste mit maximal zwei CO₂-Patronen und nicht mehr als zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen kann. Rettungswesten und Patronen sind im aufgegebenen Gepäck am besten aufgehoben, und vor dem Flug sollte die Patrone aus dem Auslösemechanismus herausgeschraubt werden. Die Mitnahme im Handgepäck ist eingeschränkt und oft schwierig, da die Sicherheitsbeamten am Flughafen letztlich entscheiden, was an Bord darf und was nicht. Dabei kommt es immer wieder zu Fällen, in denen zumindest die Patrone dann von nicht auf dem neuesten Stand befindlichen Flughafenmitarbeitern "einkassiert" wird.
Ausführliche Infos zu allen Details hat Secumar auf ihrer Webseite hier zusammengetragen.