BürokratieDie Mär von der Mehrwertsteuer

Pascal Schürmann

 · 13.01.2020

Bürokratie: Die Mär von der MehrwertsteuerFoto: YACHT/K. Andrews
Segelyacht und Boot der Küstenwache/des Zolls auf der Ostsee vor Damp

Laut Kieler Hauptzollamt müssen Bootsbesitzer hierzulande keinen Nachweis mehr über die entrichtete Mehrwertsteuer erbringen

Gute Nachricht insbesondere für Besitzer sowie für Käufer und Verkäufer von älteren Gebrauchtbooten: Sie müssen nicht mehr fürchten, dass von ihnen im Rahmen einer Zoll- oder Polizeikontrolle ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer verlangt wird. Das hat das Magazin "boote" jüngst berichtet.

Für den Nachweis ist in der Regel die Vorlage der Original-Werftrechnung erforderlich, die aber in vielen Fällen nicht mehr vorhanden ist. Nicht selten scheiterten an diesem Punkt Bootsverkäufe, weil der Verkäufer den Steuernachweis nicht hatte und der potenzielle Käufer das Risiko einer Nachversteuerung nicht eingehen mochte.

Das Kieler Hauptzollamt hat nun klargestellt, dass es innerhalb der deutschen See- und Zollgrenze keine generelle Mehrwertsteuer-Nachweispflicht für Eigner gibt. Im Zweifel läge die Beweislast bei den Behörden, die dann dem Eigner nachweisen müssten, die Steuer nicht gezahlt zu haben.

Allerdings hat die Sache gleich mehrere Haken. Einer davon: Das Bundesfinanzministerium mochte die Aussage der Kieler Zöllner nicht offiziell bestätigen. Und bei einer Einreise nach Deutschland beziehungsweise in die EU gelten wieder ganz andere Regeln.

Welche das sind und was es mit der Posse um die Steuernachweispflicht auf sich hat, ist jetzt nachzulesen in der neuen YACHT (Heft 3/2020, ab Mittwoch im Zeitschriftenhandel und als Digitalausgabe erhältlich).