NorwegenAb 15 Meter Länge - weitreichende neue Meldepflichten

Christian Tiedt

 · 30.04.2025

Norwegen: Ab 15 Meter Länge - weitreichende neue MeldepflichtenFoto: Nico Krauss
Beim Ansteuern norwegischer Gewässer gelten 2025 verschärfte Meldepflichten.
In Norwegen gelten verschärfte Meldepflichten für alle ausländischen Wasserfahrzeuge nun schon ab 15 Meter Länge.

Achtung bei der Törnplanung in Richtung Norden: Norwegen hat die Meldepflichten für das Befahren der eigenen Hoheitsgewässer ausgeweitet. Das unscheinbare Dokument des norwegischen Verteidigungsministeriums schweigt sich zwar darüber aus, was hinter den neuen Regeln zur stärkeren Überwachung des Schiffsverkehrs steckt.

Dass verstärkte russische Spionage- und Sabotageversuche in den vergangenen Monaten besonders im Norden des Landes dabei eine Rolle gespielt haben, dürfte allerdings wahrscheinlich sein. Die Durchführung eines individuellen Fahrtentörns entlang der Küste wird in jedem Fall erheblich umständlicher.

Ausnahmen können laut Vorschrift zwar gewährt werden. Die Voraussetzungen dafür werden jedoch nicht näher benannt. Es wird daher nicht nur dringend empfohlen, sich vor Törnbeginn mit einem Ziel in Norwegen umfassend behördlich zu informieren - es ist sogar Teil der Vorschrift (siehe unten).

Welche Fahrzeuge betroffen sind

Jedes Fahrzeug, das länger als 15 Meter ist oder schwerer als 50 Tonnen, mit ausländischer Registrierung oder ausländischem Schiffsführer, müssen den „Vorschriften über das Einlaufen und die Navigation ausländischer Schiffe in norwegischen Hoheitsgewässern“ (Anløpsforskriften) entsprechen.

Bei Nichteinhaltung drohen schriftliche Verwarnungen, der Entzug der Einlaufgenehmigung, Geldstrafen oder die Anordnung, die norwegischen Hoheitsgewässer (NTW) zu verlassen. Die Vorschriften sind auf Norwegisch und Englisch verfügbar. Schiffsführer sind verpflichtet, sich vor der Einfahrt nach Norwegen über die Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Die Inneren Gewässer von Norwegen

Ein geplantes Anlaufen eines norwegischen Hafens muss mindestens 24 Stunden vor der Einfahrt in die Inneren Gewässer (NIW) innerhalb der Basislinie über das SafeSeaNet Norway (SSNN) gemeldet werden. Die Meldung muss unter anderem den voraussichtlichen Übertrittspunkt der Basislinie sowie den Namen und die Nationalität des Kapitäns erfasst.

Jedes Fahrzeug, das innerhalb der NIW fährt, benötigt einen Ansprechpartner (Point of Contact, POC) in Norwegen. Der POC kann ein Agent, Betreiber, Schiffseigentümer oder eine Reederei sein. Der fungiert auch als Ansprechpartner für das Küstenüberwachungszentrum (Norwegian Coastal Surveillance Center, CSC). Ist kein Point of Contact gemeldet, liegt bereits ein Verstoß vor.

Weitere Meldepflichten in Norwegen

Dazu kommen weitere Meldepflichten, die jeweils vorab per Email oder Telefon erfüllt werden müssen. Dazu gehört das Ankern, das Anlaufen eines sicheren Liegeplatzes in Notsituationen und auch die Nutzung von Beibooten. Ansprechpartner ist jeweils das Norwegian Coastal Surveillance Center (CSC). Eine Übersicht als PDF findet man hier.

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