Mehrere Warnungen in der Revier-App Navily sowie eine Leseranfrage an die YACHT schildern übereinstimmend ähnliche Vorfälle. Demnach verlangen die Männer Geld für das Ankern, obwohl in der Bucht keine Bojen ausgelegt sind. Offizielle elektronische Kassenbelege erhalten die Skipper nicht.
Nach Auskunft des Kroatien-Bloggers Kristijan Antić gehört die Bucht von Vinišće zum offiziellen Hafengebiet der Gespanschaft Split-Dalmatien. Nach kroatischem Recht dürfe die Hafenverwaltung dort grundsätzlich eine Ankergebühr erheben – auch wenn keine Bojen oder Murings vorhanden sind. Für das freie Ankern innerhalb des ausgewiesenen Hafenbereichs werde üblicherweise rund die Hälfte der regulären Liegegebühr berechnet. Allein die Tatsache, dass Gebühren verlangt werden, sei daher noch kein Hinweis auf einen Betrug.
Deutlich kritischer bewertet Antić jedoch die Art der Kassierung. Nach kroatischem Recht müssen solche Zahlungen fiskalisiert werden. Das bedeutet: Der Gebühreneinzug erfolgt über ein elektronisches Registriersystem, das einen offiziellen Beleg mit QR-Code ausdruckt.
Handgeschriebene Quittungen aus einem Quittungsblock erfüllen diese Anforderungen nicht und gelten als deutliches Warnsignal. Auch die Drohung mit einer sofortigen Geldstrafe von 500 Euro erscheint fragwürdig. Mitarbeiter einer Hafenverwaltung dürfen selbst keine Bußgelder verhängen. Dafür sind ausschließlich Hafenkapitän oder Seepolizei zuständig.
Auch unser langjähriger Mitarbeiter und Kroatien-Kenner Bodo Müller zeigt sich überrascht. Er höre zum ersten Mal davon, dass in Vinišće Ankergebühren erhoben werden. In der Vergangenheit habe es jedoch immer wieder Fälle gegeben, in denen sich Betrüger mit gefälschten Dienstausweisen als Behördenvertreter ausgegeben hätten. Seiner Kenntnis nach müssen berechtigte Gebühreneinzieher drei Dinge vorweisen können: einen offiziellen Ausweis als Konzessionär oder Beauftragter, eine behördlich bestätigte Preisliste sowie ein elektronisches Kassensystem mit sofortigem Ausdruck einer fiskalisierten Quittung.
Fehle eines dieser Merkmale, sei Misstrauen angebracht. Auch Müller rät in solchen Fällen, die Hafenmeisterei (Lučka kapetanija) oder die Wasserschutzpolizei (Notruf 195) hinzuzuziehen. Nach seinen eigenen Erfahrungen verschwänden vermeintliche Kassierer häufig, sobald eine Identitätsprüfung angekündigt werde.
Wer in Vinišće oder einer anderen kroatischen Bucht zur Zahlung aufgefordert wird, sollte sich zunächst einen offiziellen fiskalisierten Beleg mit QR-Code zeigen beziehungsweise ausstellen lassen. Können die Kassierer diesen nicht vorlegen oder setzen sie die Crew unter Druck, empfiehlt sich, die Identität über die zuständige Hafenmeisterei oder die Seepolizei überprüfen zu lassen.
Ob es sich bei den aktuellen Vorfällen in Vinišće tatsächlich um Betrüger oder um ein Fehlverhalten einzelner Berechtigter handelt, ist derzeit noch unklar. YACHT hat deshalb eine Anfrage an die zuständigen kroatischen Behörden gestellt und wird berichten, sobald eine offizielle Stellungnahme vorliegt.

Redakteurin Reise
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