KroatienNeue Verordnung sorgt für Einschränkungen

Bodo Müller

 · 05.05.2025

Kroatien: Neue Verordnung sorgt für EinschränkungenFoto: Bodo Müller
Ab sofort verboten: Ankerlieger vor einem „Naturbadegebiet“. Der geforderte Mindestabstand von 150 Metern ist in kleinen Buchten oft nicht realisierbar.
Neue Regeln an der Adriaküste von Kroatien sollen für mehr Sicherheit auf dem Wasser sorgen - bringen allerdings auch Einschränkungen: Hunderte Ankerplätze könnten gefährdet sein.

Ende März veröffentlichte das Kroatische Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur eine neue Verordnung mit dem Namen “Regeln über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnengewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien sowie die Art und Weise und die Bedingungen der Durchführung der Aufsicht und des Managements des Seeverkehrs”.

Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein 120 Seiten (!) starkes Regelwerk, das Sportskipper zumindest in Auszügen kennen sollten - auch wenn sie bislang nur auf Kroatisch vorliegt und einige Formulierungen Spielraum für Interpretation lassen.

Mindestabstände zur Küste

Wichtig für Sportskipper in Kroatien ist unter anderem der Artikel 49 “Fahrt entlang der Küste und organisierter Badestrände”: Danach haben in Fahrt befindliche Boote ab sofort folgende Mindestabstände zur Küste einzuhalten:

  • Boote von 30 Meter und darüber: 300 m
  • Boote von 15 bis unter 30 Meter: 150 m
  • Boote unter 15 Meter: 50 m

Die gleichen Mindestabstände gelten für die Umzäunung (Schwimmleine) eines geregelten Badebereiches. Außerdem ist gemäß Artikel 50 motorisierte Gleitfahrt (Motorboote, Scooter, Jetskis)in Kroatien erst in einem Abstand von mindestens 300 Metern von der Küste erlaubt.

Ankern mit landfesten Leinen

Der Artikel 53 der Verordnung reguliert, wo das Ankern erlaubt bzw. verboten ist. Gemäß Absatz 7 ist es neuerdings verboten, “Schiffe so am Ufer festzumachen, dass Teile oder Zubehörteile davon 50 Meter oder mehr vom Ufer entfernt sind”. Diese Formulierung ist nicht leicht verständlich. Sehr wahrscheinlich ist damit gemeint, dass sich beim Ankern mit Ausbringen von Landfesten das Boot (oder ein Teil davon) nicht mehr als 50 Meter vom Ufer entfernt liegen darf.

Im voran gestellten Absatz 6 ist nämlich geregelt, dass Festmacherleinen und Ankerketten die Fahrt anderer Wasserfahrzeuge nicht behindern dürfen. Diese Regelung macht durchaus Sinn, denn in der Vergangenheit war nicht selten zu beobachten, dass die Eigner (großer) Yachten ihre Landfesten in Kroatien quer über die Bucht spannten und somit für weitere Boote den Zugang versperrten.

Hunderte Ankerplätze in Kroatien tabu?

Doch nicht alle neuen Regeln dürften auf Zustimmung treffen. Unter Absatz 9 “Das Ankern ist verboten” wird unter Ziffer 5 ausgeführt: “in einer Entfernung von weniger als 150 Metern vom Ufer eines Naturbadegebiets”. Der Begriff “Naturbadegebiet” ist jedoch nicht genau definiert.

Bekanntlich wird in Kroatien nicht nur an Stränden gebadet, sondern auch an Felsküsten, wo man ins Wasser springen und irgendwie (mit Leiter, Treppchen oder ähnlichem) wieder an Land klettern kann. Es gibt hunderte beliebter Ankerplätze in kleinen Buchten und engen Fjorden - wo selbstverständlich auch gebadet wird. Vielerorts ist es einfach unmöglich, dort einen Abstand von 150 Metern zum Ufer einhalten.

Die Konsequenz wäre, dass hunderte beliebter Ankerplätze nicht mehr besucht werden dürften. Wir werden uns um Aufklärung bemühen und berichten. Wer die Verordnung im Original lesen möchte, findet sie im Amtsblatt Narodne Novine NN 52/2025

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