KroatienDie Regeln für die Nachversteuerung

Andreas Fritsch

 · 13.02.2013

Kroatien: Die Regeln für die NachversteuerungFoto: Yacht / L. Bolle

Die Nachversteuerung von Yachten zum EU-Beitritt Kroatiens hat mittlerweile klare Konturen angenommen. Die aktuellen Trends von der Adria

Knapp dreieinhalb Monate bleiben Eignern von Yachten, um das sehr günstige Angebot der kroatischen Regierung zu nutzen, ihr Boot zu einem Satz von nur 5 Prozent auf den Zeitwert plus 1,7 Prozent Zoll nachzuversteuern. Mit der Broschüre der kroatischen Handels­kammer und den Statements im Interview mit der YACHT auf der boot in Düsseldorf (s. Heft 4/13, Download der Broschüre ) sind die meisten Fragen bereits geklärt. Eile ist nicht mehr geboten, da es reicht, den Antrag bis zum 31. Mai abzugeben. Mittlerweile sind bereits die ersten Anträge von Speditionen abgearbeitet worden, wie mehrere eingeschaltete Agenturen bestätigt haben.

"Was noch zögerlich abläuft, war Anfang Februar das Umflaggen der Yachten unter kroatische Flagge", erklärte Dek Surija, kroatischer Partner des Münchner Versicherers Yacht-Pool, der vor Ort die Abwicklung für Eigner übernimmt. "Die Beamten in den Hafenämtern warteten lange auf die neuen Preise und Vorschriften, deshalb gab es Verzögerungen. Die Speditionen wiederum haben die Schiffe oft sehr schnell versteuert." Surija bestätigt außerdem, dass die Zöllner vor Ort die Zeitwertangabe der Eigner zum Wert ihrer Schiffe nur anzweifeln, wenn er wirklich deutlich zu niedrig wirkt. Es gebe, so der Kroate, die Anweisung, dies tatsächlich mit der Schwacke-Liste zu prüfen, die auch viele der Agenturen benutzen, die eine Nachversteuerung anbieten.

Geklärt ist auch, dass die Yachten nach der Versteuerung nicht unter kroatischer Flagge bleiben müssen, was vielen Eignern Unbehagen verursachte. Schließlich muss man für das Umflaggen ins Steuerregister Kroatiens eingetragen werden und sich auch entsprechenden Ausrüstungsauflagen unterwerfen. Das bestätigte die Handelskammer gegenüber der YACHT. Abgesehen davon wird auf Yachten unter kroatischer Flag­ge über zwölf Meter Länge eine jährliche Steuer erhoben (bis 25 Kilowatt Motorleistung 200 Euro, darüber 400 Euro).
Allerdings sind einige Aspek­te noch nicht abschließend geklärt. Der wichtigste davon ist die angekündigte Befreiung von Schiffen, die älter als acht Jahre sind. Der für die Steuerfragen beauftragte Vertreter der Handelskammer Branimir Mader ver­sicher­te gegenüber der YACHT, dass Kroatien diese Eigner nicht mit einer Nachversteuerung behelligen will. Eine entsprechende Regelung solle bis etwa Ende März veröffent­licht werden.

Fraglich ist noch, ob das Boot nicht für eine solche Befreiung die letzten acht Jahre ununterbrochen in Kroatien gelegen haben muss – und zwar nachweisbar. Weiterhin noch nicht geklärt wurde, ob dies nicht nur für kroatische Eigner gelten soll. Fakt ist zwar, dass bei den letzten EU-Beitritten von Anrainerstaaten wie Slowenien die Acht-Jahre-Ausnahme gemacht wurde, doch war dies kein völliger Freibrief für Eigner. Das ist auch der Grund, warum einige Anbieter auf dem Markt, wie der österreichische See-Pannendienst Sea-Help, ihren Kunden weiterhin empfehlen, selbst ältere Schiffe noch zu versteuern, um auf Nummer sicher zu gehen. Da Sea-Help den Service zur Nachversteuerung auch selbst anbietet, ist das aber eine etwas fragwürdige Konstellation.
Allerdings kann es sich für Eigner, die ihr Boot in nächster Zeit verkaufen wollen, lohnen, über eine Nachversteuerung nachzudenken – etwaige Käufer werden sicherlich nach einem Mehrwertsteuernachweis fragen.

Auch die Kreuzer-Abteilung des DSV sieht in Sachen Befreiungs-Frist noch Klärungsbedarf. "Niemand weiß bis heute, ob Eigner älterer Schiffe nach dem Beitritt dann auch in andere EU-Länder segeln können, ohne dort zur Kasse gebeten zu werden. Schließlich haben sie keinen schriftlichen Nachweis der Kroaten, dass die Nachversteuerung dort akzeptiert wurde. Dann könnte der italienische, griechische oder sonst ein EU-Zoll eine Nachversteuerung zu den natio­nalen Sätzen fordern", so Martin Muth, der die Mittelmeer-Informationsstelle leitet. In Slowenien gab es dafür in den letzten Jahren sogar einige belegte Fälle, weiß Kroatien-Experte Karl-Heinz Beständig, Autor des Revier­führers "888 Buchten & Häfen". "Es wurden Yachten an die Kette gelegt und Nachversteu­e­rungen in Slowenien erzwungen."

Eine andere Frage ist, welche Folgen der Wechsel unter die kroatische Flagge hat. Denn in Kroatien müssen Schiffe ab zwölf Meter Länge alle fünf Jahre zu einer auf­wändigen technischen Hauptuntersuchung. Beim Umflaggen ist ein Antrag auf diese Untersuchung mit abzugeben. Diese kostet einige hundert Euro, und beanstandete Mängel müssen beseitigt werden. Die Frage ist, ob das Boot nach dem Umflaggen zeitnah untersucht werden muss. Dazu gab es bislang keine Auskunft. Dek Surija von Yacht-Pool weist außerdem darauf hin, dass für Schiffe über zwölf Meter in Kroatien generell Rettungs­insel-Pflicht besteht, gegebenenfalls müssten Eigner dann nachrüsten. Auch aus solchen Gründen erscheint es sinnvoll, das kroatische Register nach der Versteuerung zügig wieder zu verlassen.

Für Eigner, die eine Nachversteuerung zu den bis 31. Mai gültigen günstigen Sätzen angehen wollen, bleibt nach wie vor der Rat, sich an Dienstleister vor Ort zu wenden, da der Aufwand und das Risiko von Fehlern hoch ist. Welchen Anbieter man wählt, bleibt freigestellt, dringend angeraten ist aber ein Preisvergleich. Manche Agenten verlangen für den Service ein Prozent des Zeitwertes der Yacht, was bei größeren und neueren Schiffen natürlich recht viel ist. Besonders kritisch ist dann auch noch, wenn diese Dienstleister sich vorbehalten, den Wert der Yacht selbst per Gutachten zu bestimmen, was durchaus vorkommt.

Andere Firmen, wie Yacht-Pool Kroatien, kassieren feste Pauschalen (bis zwölf Meter 1000 Euro, darüber 1500 Euro). Allerdings kommen dazu stets die Gebühren der Behörden, Übersetzungskosten und vieles mehr, was sich zusätzlich auf deutlich über 1000 Euro summieren kann, für ein Schiff über zwölf Meter auch 2000 Euro.

Hier geht es zu einem aktuellen Preisvergleich für die Kosten der Nachversteuerung.

Neben der Versteuerung gibt es durch den EU-Beitritt noch weitere Bereiche, die sich für Eigner ändern. Die Vignette beispielsweise wird, entgegen mancher anderslautender Veröffentlichungen, nach derzeitigem Stand mit dem EU-Beitritt beibehalten werden. Dafür soll die bislang übliche Praxis, dass Eigner von Yachten vor dem Törnantritt Crewlisten beim Hafenamt abgeben müssen, abgeschafft worden sein. Bestehen bleibt aber vorerst die Pflicht, dass alle Mitsegler in die umstrittene Personenliste eingetragen sein müssen, die die Nutzung der Yacht mit Gästen stark einschränkt. Ist ein Crewmitglied bei Törn­beginn dort nicht aufgeführt, muss es nachgemeldet werden. Da viele Eigner aber zu Saison­beginn eine Liste mit den Familienmitgliedern und häufigsten Mitseglern abgegeben haben, dürften deutlich weniger Gänge zum Hafenamt fällig werden. Ob die Personenliste weiter bestehen wird, bleibt abzuwarten – dass sie mit EU-Recht vereinbar ist, scheint nur schwer vorstellbar.