EU-BeitrittKroatien erleichtert Zoll-Regeln

Andreas Fritsch

 · 27.02.2014

EU-Beitritt: Kroatien erleichtert Zoll-RegelnFoto: M. Muth

Eigner von Schiffen, die älter als acht Jahre sind, müssen nun doch nicht zwingend bis zum 31. März ihr Schiff beim Zoll deklarieren

Viele Eigner von Yachten gingen davon aus, dass am 31. März, wenn die von der EU eingeräumte Übergangsphase für den Beitritt ausläuft, das eigene Boot durch eine Zolldeklaration in den EU-Warenverkehr eingebracht worden sein musste. Doch nun hat die kroatische Behördenseite im Rahmen des Mittelmeer-Skippertreffens auf der Messe Free in München bestätigt, dass stattdessen das Ende der letzten vorübergehenden Einfuhr ausschlaggebend sei. Das bestätigte die Kreuzerabteilung des DSV, die die kroatischen Vertreter um eine Klärung der Verhältnisse bat.

Diese Regelung galt jahrelang und sah so aus, dass Eigner ihr Schiff eigentlich nur für jeweils 18 Monate in Kroatien belassen konnten, danach musste die Yacht das Land verlassen und erneut eingeführt werden. So hätte sich die Frist dann um weitere 18 Monate verlängert. Da Marinas und Zoll dieses Prozedere häufig schlichtweg ignorierten, gab es entsprechend in vielen Häfen auch kein Papier, das dem Eigner den Ablauf der Frist deutlich anzeigte.

Entsprechend geht die Verwaltung nun eher großzügig mit der Übergangsphase um. Wer ein Papier hat, dass das Ablaufen der Frist anzeigt, kann diesen Termin als Deadline für eine Deklaration wahrnehmen, maximal können das also noch knapp 18 Monate sein. Ein großer Teil wird aber gar keinen genauen Termin haben und sollte darum möglichst bald mit dem Zoll vor Ort Kontakt aufnehmen und die Deklaration angehen oder zumindest erfragen, bis wann die Frist für das eigene Schiff noch läuft. Zwar ließen die Behörden durchblicken, dass es unwahrscheinlich sei, dass Eignern, die dies nach dem 31. März angehen, die Deklaration verwehrt wird, doch kann dies je nach Zollstelle unterschiedlich streng ausgelegt werden. Wichtig ist, dass dieses Zoll-Prozedere auch für Yachten gilt, die älter als acht Jahre sind. Sie sind zwar von der Mehrwertsteuer befreit, müssen aber die Zollgebühr zahlen (so das Schiff nicht länger als zwölf Meter ist, siehe unten).

Für die Zoll-Deklaration, mit der das Schiff dann letztlich legal in den EU-Warenverker eingebracht wird, brauchen Eigner von Schiffen über zwölf Meter Länge keinen Zoll zu zahlen, für Boote bis zwölf Meter sind es 1,7 Prozent auf den Zeitwert der Yacht. Kann der Besitzer allerdings eine vorhergehende Verzollung nachweisen, entfällt auch diese Abgabe. Nach Angaben der Kreuzerabteilung ist die Deklaration nicht zwingend durch einen Agenten vor Ort im Gesetz vorgeschrieben, doch eine ganze Reihe von Zollämtern verlangt dies. Am besten erkundigen sich Eigner bei der Marina und dem Zollamt an ihrem Liegeplatzort. Folgende Papiere sind dabei erforderlich:

  1. Vollmacht für den Agenten
  2. Aktueller Bootsschein/Flaggenzertifikat
  3. Nachweis über die Erstregistrierung (DSV oder ADAC – je nach dem, wer den Bootsschein ausgestellt hat)
  4. Kopie des Ausweises des Eigners
  5. Liegeplatzvertrag mit einer kroatischen Marina
  6. Aktuelle Vignette bzw. Beleg über die neue Abgabe
  7. Inventarliste des Bootes
  8. Fotos von Seriennummer des Schiffs und des Motors