AdriaKroatien - Neue Sicherheitsverordnung hinterlässt Fragen

Bodo Müller

 · 25.05.2025

Adria: Kroatien - Neue Sicherheitsverordnung hinterlässt FragenFoto: Bodo Müller
Charteryacht vor der beliebten Badestelle am seeseitigen Ausgang der Odysseus-Grotte an der Südküste von Mljet.
Die neue Sicherheitsverordnung hinterlässt Fragen in Kroatien: Hier lesen Sie, was die neuen Vorschriften für Segler bedeuten.

Im März 2025 veröffentlichte das kroatische Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur eine neue Verordnung mit dem Titel „Regeln über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnengewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien sowie die Art und Weise der Aufsicht und des Managements des Seeverkehrs“. Das bislang nur auf Kroatisch verfügbare Regelwerk umfasst 120 Seiten und enthält wichtige Informationen, die Sportskipper kennen sollten.

Mehr Sicherheit das Ziel in Kroatien

Besonders relevant ist Artikel 49, der die Regelungen für die Fahrt entlang der Küste und organisierter Badestrände beschreibt. Demnach müssen sich Boote je nach Länge an folgenden Mindestabständen zur Küste oder zur Absperrung eines geregelten Badebereichs orientieren:

  • unter 15 Meter Länge: 50 m
  • 15 Meter bis unter 30 Meter: 150 m
  • 30 Meter und darüber: 300 m

Gemäß Artikel 50 ist künftig motorisierte Gleitfahrt (Motorboote, Scooter, Jetskis) nur in einem Abstand von mindestens 300 Metern zur Küste erlaubt.

Ankern mit landfesten Leinen

Der Artikel 53 der Verordnung reguliert, wo das Ankern nun in Kroatien erlaubt beziehungsweise verboten ist. Nach Absatz. 7 Ist es neuerdings verboten, “Schiffe so am Ufer festzumachen, dass Telle oder Zubehörteile davon 50 Meter oder mehr vom Ufer entfernt sind. Diese Formulierung ist nicht leicht verständlich. Sehr wahrscheinlich ist damit gemeint, dass sich beim Ankern mit Ausbringen von Landfesten das Boot (oder ein Tell davon) nicht mehr als 50 Meter vorn Ufer entfernt liegen darf.

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Im voran gestellten Absatz 6 ist nämlich geregelt, dass Festmacherleinen und Ankerketten die Fahrt anderer Wasserfahrzeuge nicht behindern dürfen. Diese Regelung macht Sinn, denn In der Vergangenheit war nicht selten zu beobachten, dass die Eigner (großer) Yachten ihre Landfesten quer über die Bucht spannten und so weiteren Boote den Zugang versperrten.

Ankerverbot vor “Naturbadegebieten”

Doch nicht alle der neuen Regeln in Kroatien dürften auf Zustimmung treffen. Unter Absatz 9 “Das Ankern ist verboten” wird unter Ziffer 5 ausgeführt: “In einer Entfernung von weniger als 150 Metern vom Ufer eines Naturbadegebiets”.

Der Begriff “Naturbadegebiet” ist in der neuen Verordnung unter Artikel 45, Absatz. B wie folgt definiert: “Ein Naturbadeplatz ist ein Badeplatz, der im Raumplan der lokalen Selbstverwaltungseinheit als natürlicher Meeresstrand deklariert und gekennzeichnet wurde.”

Im amtlichen Seekartensatz “Male Karte” des Kroatischen Hydrographischen Instituts im Maßstab 1:100.000 muss man viele der beliebten kleinen Buchten mit der Lupe suchen, etliche sind nicht einmal bezeichnet und schon gar nicht gibt es dort einen Eintrag oder ein Symbol für ein “Naturbadegebiet”.

“Naturbadegebiete” nirgendwo verzeichnet

Auch gibt es bis heute keine amtliche Liste der “Naturbadegebiete”. Woher soll man wissen, ob man widerrechtlich vor einem “Naturbadegebiet” ankert oder nicht? Bekanntlich wird in Kroatien nicht nur an Stränden gebadet, sondern auch an Felsküsten, wo man ins Wasser springen und irgendwie (mit Leiter oder Treppe) wieder an Land klettern kann.

Bis heute gibt es an keinem dieser Plätze eine von See aus ersichtliche Beschilderung Entlang der Küste und auf den Inseln gibt es hunderte Ankerplätze in kleinen Buchten und Fjorden, wo meist auch gebadet wird. Vielerorts können Bootsfahrer dort keinen Abstand von 150 Metern zum Ufer einhalten, weil die Buchten zu eng und die Wassertiefen weiter draußen bereits zu groß sind. Würden sie zu “Naturbadegebieten” erklärt, würden sie als Ankerplätze wegfallen.

Gemischte erste Reaktionen in Kroatien

Erste Reaktionen vor Ort fallen gemischt aus. Wilfried Preuß Ist mit trailerbarem Flying Cruiser unterwegs und sagt: “Marinas kann ich mir nicht mehr leisten. Wenn ich jetzt nicht mehr in Ufernähe ankern darf, ist Kroatien wohl keine Option mehr für mich.” Auf den Sinn der neuen Verordnung wird aber ebenso hingewiesen: “Sie dient der Sicherheit von Bootscrews und Badenden. Ich würde mich freuen, wenn sich unsere Chartergäste daran halten”, hofft Mirna Jaksic, Basisleiterin von Sunsail und The Moorings in der Marina Agana.

Die neue Verordnung findet man im Amtsblatt Narodne Novine NN 52/2025

Wenn Sie bereits vor Ort Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Verordnung gesammelt haben, teilen Sie uns diese gerne mit: mail@yacht.de

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