Im August 2024 hatte die Leitung des Nationalparks Maddalena das Übernachten vor Anker in allen Buchten verboten und drakonische Strafen eingeführt. Ein herber Schlag für das beliebte Anker-Revier an der Nordostspitze Sardiniens. Zum Nationalpark der Maddalenas gehören praktisch alle größeren und kleineren Inseln an der Nordostspitze Sardiniens: La Maddalena, Caprerea, Santo Stefano, Spargi, Budelli, Razzoli, St. Maria und einige mehr.
Mit der Verordnung Nr. 1 vom 6.8.2024 über "Allgemeine Bestimmungen zur Sicherung und zum Schutz der Lebensräume und des Meeresbodens [...] im Nationalpark” hatte die Parkverwaltung das Ankern zwischen 21 und 8 Uhr unter Strafe gestellt. Ab 596 Euro aufwärts sollten Crews zahlen, wenn sie während der Sperrzeit vor Anker angetroffen wurden. Begründet wurde das Ankerverbot mit dem Schutz des Seegrases Posidonia im Nationalpark. Seit Jahren ist bekannt, dass die Anker der Yachten die Wiesen stark schädigen. Deshalb ist es schon seit langem - EU-weit - verboten, über diesen zu ankern. Ob das Seegras tagsüber weniger gefährdet ist als nachts, ist allerdings fraglich. Sinnvoller wäre es vermutlich, die Zahl der Nationalpark-Bojen zu erhöhen.
In den Wochen nach der Verkündung der Parkverordnung schlugen Charterunternehmen Alarm. Die Auswirkungen des Verbots hätten sich bereits im Buchungsaufkommen bemerkbar gemacht. „Als direkte Folge dieser Regelung entscheiden sich viele Kunden für alternative Segelziele, die mehr Flexibilität und Übernachtungen vor Anker ermöglichen. Wir beobachten bereits einen spürbaren Rückgang der Buchungen für die Saison 2025 für Schiffe, die in dieser Region fahren. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird dies unweigerlich zu erheblichen Einnahmeverlusten für alle beteiligten Unternehmen führen.“ schrieb die Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V. (VDC) in einem Statement nach der Verkündung des Verbots. Gemeinsam mit der VDC und dem Verband der Freizeitbootfahrer Nordostsardiniens hatte Boomerang Yachting eine Initiative gestartet und gegen das Verbot geklagt. Am 18.06.2025 wurde nun zugunsten der Kläger entschieden. Zumindest vorerst. Die einstweilige Verfügung setzt die Verordnung bis zur Hauptverhandlung am 28.01.2026 aus. Bis dahin ist das Ankern über Nacht in allen Bereichen des Parks und in den gemäß den Ankervorschriften zulässigen Zonen wieder möglich, sowohl mit als auch ohne Verwendung von Mooringbojen.
Die Initiatoren der Klage hätten „volles Verständnis für die Bedeutung von Umweltschutzmaßnahmen.“ Doch hätten die Beschränkungen erhebliche negative Auswirkungen auf die Attraktivität von La Maddalena für den Segeltourismus - ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Gebiet. Außerdem stellt man in Frage, ob ein selektives Nachtankerverbot tatsächlich dem Umweltschutz zugute kommt.
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In der Begründung für die Aussetzung der Verordnung folgt auch das Verwaltungsgericht der Ansicht der Kläger, dass die Regelungen nicht den Zielen des Umweltschutzes dienten. Vielmehr würden die Schifffahrtsunternehmen von La Maddalena mit der Verordnung zum Nachteil aller anderen begünstigt werden, denen das nächtliche Ankern untersagt worden sei. Während Artikel 1 der angefochtenen Verordnung das Anlegen im gesamten Archipel von 21.00 Uhr bis 8.00 Uhr morgens verboten hatte, wurde dieses Verbot in einem zweiten Artikel nämlich eingeschränkt: Es solle nicht für "Sportboote im Eigentum von Sportbootfahrern mit Wohnsitz in der Gemeinde La Maddalena oder im Eigentum von Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Genehmigung dieser Verordnung ihren Sitz in der Gemeinde La Maddalena haben, gelten.
Laut VDC möchten die Charterunternehmen mit der regionalen Verwaltung in den Dialog treten, um mögliche Lösungen oder Abhilfemaßnahmen zu erörtern, die ein Gleichgewicht zwischen dem Umweltschutz und den wirtschaftlichen Erfordernissen der lokalen Charterbranche herstellen.