Andreas Fritsch
· 06.02.2020
Die Zunahme von Einsätzen für Wassersportler, die trotz Sturmwarnungen auf See gehen, führen zu einer Verschärfung der Vorschriften. Es drohen Geldstrafen
Mit einem überraschenden Schritt hat die griechische Küstenwache für viel Aufsehen gesorgt: In einem Rundschreiben informiert die Hellenic Coast Guard ihre Außenstellen, dass künftig Wassersportler, die trotz Wetterwarnungen der griechischen Behörden und Wetterdienste auslaufen, an den Kosten möglicher späterer Rettungsaktionen beteiligt und mit Geldstrafen belegt werden können. Das berichten eine ganze Reihe griechischer Medien.
In dem Schreiben werden die Behörden vor Ort darüber informiert, dass die Polizeibehörden in Fällen, in denen Wassersportler leichtfertig eine groß angelegte Rettungsaktion auslösen, obwohl es Schwerwetter-Warnungen der Wetterdienste und Hafenbehörden gab, angewiesen werden, gegen die Geretteten zu ermitteln und im Falle Vergehen aus Gedankenlosigkeit die bestehenden rechtlichen Strafen auch zu nutzen. Das griechische Gesetz sieht diese Möglichkeit seit Längerem vor, bislang wurde davon aber wohl wenig Gebrauch gemacht.
Dies sei angesichts stark gestiegener Einsatzzahlen für offensichtlich leichtsinnige Wassersportler nötig, da bei den Operationen auch die Leben freiwilliger Helfer und von Beamten gefährdet werden.
Im englischen Original-Text heißt es:
"In the light of the foregoing, in view of the increase in search and rescue incidents involving persons making use of the means provided for in (b), with a view to avoiding, as far as possible and in any way, future events , which give excessive and unnecessary burden to the staff involved, as well as the uncertainty of their successful outcome, often endangering the lives of people who self-serving the community as a whole, at the fault of the private sector of them, especially when they occur under extremely adverse weather conditions, known in many ways to any natural person (at least through the 21st century media and social media), including:
4.1 Intensify police inspections for compliance with Article 33 (b) related to the use of marine recreational facilities in adverse weather conditions, and, in the event of an infringement of that provision, to impose the penalties provided for.
4.2 Properly inform your Service and Port Authority personnel of the above, as well as maritime clubs, marine leaseholders and high-speed boat owners operating in your area of responsibility, in accordance with the provisions of C20."
Zu dem Schritt sah man sich genötigt, da zuletzt einige Rettungsaktionen für gehöriges Aufsehen gesorgt hatten. Um Weihnachten etwa war ein 52-jähriger Surfer bei einer Windvorhersage von 40 bis 46 Knoten Wind und entsprechenden Wetterwarnungen surfen gegangen und wurde auf See hinausgetrieben. In einem anderen Fall war ein Stand-up-Paddler östlich von Athen bei Vorhersagen mit Böen von 47 bis 63 Knoten auf See in Probleme geraten. In beiden Fällen konnten die Personen in groß angelegten Rettungsaktionen gerettet werden. Konkrete Beispiele von Segelyacht-Skippern, die unbedacht Rettungsaktionen auslösten, wurden nicht genannt.
Sollten Wassersportler an den Kosten solcher Einsätze beteiligt werden, könnte dies rasch sehr teuer werden, nach Angaben einiger griechischer Medien bezifferte die Coast Guard die Kosten für einen Hubschraubereinsatz auf bis zu 4000 Euro pro Stunde.
Das überraschend strenge Vorgehen der Behörden passt zu einer Linie, die gerade Griechenland schon seit einigen Jahren verfolgt. So waren immer mal wieder Skipper von Charterschiffen, die etwa Grundberührungen hatten und freigeschleppt werden mussten oder wo Crewmitglieder an Bord verletzt wurden, offiziell vor Gericht wegen Gefährdung der Schifffahrt angeklagt worden. Zwar enden solche Prozesse meist mit einer relativ niedrigen Geldstrafe von einigen hundert Euro, aber die Anwesenheitspflicht vor Gericht und die Notwendigkeit, einen griechischen Anwalt zu nehmen, können schnell ins Geld gehen.
Charterskipper sind damit gut beraten, die Wetterwarnungen der griechischen Behörden zu beachten und bei entsprechenden Warnungen besser im Hafen zu bleiben. Ist in der Vorhersage sehr schlechtes Wetter angekündigt, macht es dann Sinn, griechische Vorhersagen über UKW-Kanal 16 zu verfolgen oder die Webseite des griechischen Wetterdienstes im Auge zu behalten. Auf der Startseite sind die aktuellen Warnungen direkt oben vermerkt.
Viele Charterverträge sehen ohnehin vor, dass man bei mehr als 7 Beaufort oder einer genauer definierten Knoten-Grenze nicht mehr auslaufen darf. In größeren Häfen mit professionellen Hafenbüros werden diese bei schweren Stürmen teils sogar offiziell geschlossen, das Auslaufen ist dann verboten. Das passiert für den Raum Athen oder große Inseln in Herbst und Frühjahr durchaus öfter.